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Bundeselternrat

Gewalt gegen Kinder – Kinderschutz in das Lehramtsstudium

Der Bundeselternrat zeichnet mit!

Gewalt gegen Kinder – Kinderschutz in das Lehramtsstudium

Schule ist der einzige Ort, der jedes Kind erreicht. Pädagogische Fachkräfte sind zentrale Bezugspersonen aller junger Menschen. Sie können Anhaltspunkte für Gewalterfahrungen wahrnehmen,
diesen vorbeugen, intervenieren und damit von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche schützen.
Pro Schulklasse sind schätzungsweise ein bis zwei Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen.

Welche Verantwortung mit dem Lehrberuf einhergeht, zeigt die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in
Deutschland, die das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht. Im Jahr 2024 stellten die
Jugendämter in Deutschland bei rund 72 800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung
durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt fest. Zwischen 2019 und
2024 ist ein Anstieg um fast ein Drittel bei den Kindeswohlgefährdungen festzustellen.


Die Zahl der Kinder und Jugendlichen die Gewalt erleben, die nicht gesehen werden, denen nicht geholfen wird
und die in dieser Zahl nicht auftauchen ist um ein Vielfaches höher. In einer repräsentativen Dunkelfeldstudie berichten 18,4% der 18- bis 31-Jährigen in Deutschland, fast jede fünfte Person, mindestens eine Form von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung in Kindheit oder Jugend erlebt zu haben.


Die Lücke im Studium
Umso fataler ist es, dass Lehrkräfte in ihrer Ausbildung kaum Wissen über Anzeichen für eine
Kindeswohlgefährdung erlernen. Es hängt nach wie vor vom Zufall ab, ob ein betroffener junger
Mensch auf eine für Gewalterfahrungen sensibilisierte, gut informierte und handlungssichere Lehrkraft trifft, die bereit ist, hinzusehen und zu helfen. Kinderschutz spielt im Lehramtsstudium an den
meisten Universitäten und in fast allen Bundesländern keine oder, wenn überhaupt, eine minimale
Rolle. Wer ein Lehramtsstudium absolviert und später mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann
mehrere Jahre studieren, ohne jemals mit Kinderschutz in Berührung zu kommen. Der Kinderschutz wird strukturell in den Lehramtscurricula der Hochschulen sowie in den Landesgesetzen zur
Lehrkräftebildung nicht mitgedacht.


Dies ist fahrlässig und gefährdet von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche durch fehlende Prävention sowie Intervention.


Schule als sicherer Ort
Schule kann und muss ein sicherer Ort für alle Kinder und Jugendlichen sein – insbesondere für
diejenigen, die außerhalb der Schule Gewalt erleben. Gleichzeitig ist Schule selbst auch Tatort
sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt. Um Schule zu einem möglichst sicheren Ort
zu machen, benötigen Lehrkräfte fundiertes Wissen über Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung,
Schutzkonzepte, Anzeichen von Missbrauch, Gesprächsführung mit Betroffenen, Strategien von
Tatpersonen, Traumapädagogik sowie Hilfs- und Beratungsangebote. Dies erkennt auch der UNAusschuss für die Rechte des Kindes und fordert Deutschland explizit dazu auf, „Berufsgruppen, die
mit und für Kinder arbeiten, auch als Teil der Pflichtausbildung von Lehrkräften […], darin zu schulen, Fälle von Gewalt, einschließlich sexuellem Missbrauch zu ermitteln und angemessen darauf zu
reagieren“.


Daher fordern wir als Interessensvertretungen von Studierenden, Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern und Betroffenen von Gewalt in Kindheit und Jugend auf Bundesebene:

Forderung 1: Verpflichtendes Kinderschutzmodul im Rahmen des Lehramtsstudiums in allen
16 Bundesländern

  • Während die Kultusministerkonferenz (KMK) mit dem Leitfaden Kinderschutz (2023) Schutzkonzepte an Schulen anstößt, fehlt die Verankerung in der Ausbildung. Schutzkonzepte können nur
    wirken, wenn Lehrkräfte dafür ausgebildet sind. Die KMK soll daher gemeinsam mit den Ländern
    verbindliche Mindeststandards für ein Kinderschutzmodul im Lehramt beschließen.
  • Dieses Modul muss für alle Lehrämter in allen Bundesländern verpflichtend sein und ist nicht
    durch Wahlpflichtbereiche zu ersetzen.
  • Der Umfang soll mindestens 5 ECTS-Punkte betragen.
  • Von der KMK fordern wir eine gemeinsame Ländervereinbarung für die Etablierung des Kinderschutzmoduls und gesetzliche Vorgaben in den Lehrkräftebildungsgesetzen und Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer, die die Universitäten zur Implementierung von Kinderschutz in den Curricula verpflichten.
  • Auch in der Erzieher*innenausbildung und allen weiteren Berufen in pädagogischen Kontexten
    muss Kinderschutz verpflichtend implementiert werden.

Forderung 2: Einheitliche Mindestinhalte
Das Kinderschutzmodul muss sich an folgenden inhaltlichen Mindeststandards ausrichten, die es in
regelmäßigen Abständen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen gilt:

  • Grundwissen zu Formen, Erscheinungsbildern und Dynamiken verschiedener Formen der Kindeswohlgefährdung wie sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt sowie Vernachlässigung und häusliche Gewalt
  • Erkennen von Warnsignalen und Verhaltensveränderungen bei Schüler*innen, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
  • Rechtliche Grundlagen: Verfahrenswege zum Umgang mit Hinweisen, Kooperation mit Jugendämtern, Fachberatungsstellen und ggf. Strafverfolgungsbehörden
  • Handlungskompetenzen: Grundkompetenzen in der Gesprächsführung mit gewaltbetroffenen
    Kindern und Jugendlichen und mit deren Eltern und Sorgeberechtigten, verpflichtende Dokumentation, Einschaltung von Fachstellen, Begleitung und Unterstützung der Betroffenen
  • Institutionelle Schutzkonzepte: Aufbau, Wirkweise, eigene Mitverantwortung sowie Aufarbeitung
    vergangener Fälle an der eigenen Einrichtung
  • Machtdynamiken und Täter*innenstrategien im analogen Raum (Grooming)
  • Reflexion eigener Haltungen, Unsicherheiten, Schutzreflexe und eigenen grenzüberschreitenden
    Verhaltens
  • Reflexion von Machtverhältnissen in pädagogischen Kontexten
  • Traumapädagogische Grundlagen für eine trauma- und betroffenensensible Handlungskompetenz
  • Digitale Dimensionen: Machtdynamiken und Täter*innenstrategien im digitalen Raum, Cybergrooming, Cybermobbing, sexuelle Übergriffe im Netz, Darstellungen sexualisierter Gewalt von
    Kindern und Jugendlichen im Netz
  • Betroffenenperspektiven: Einbindung von Erfahrungsexpertise statt alleinige Fallvignetten

Forderung 3: Strukturelle und verbindliche Einbindung von Betroffenenperspektiven

  • Personen mit Gewalterfahrungen in ihrer Biografie verfügen über Erfahrungsexpertise im Kinderschutz. Sie können strukturelle Lücken, Gefahren und Ressourcen erkennen, die sonst unentdeckt bleiben.
  • Betroffene von Gewalt in der Kindheit sollen in Beratungsstrukturen, Curricula-Entwicklung
    sowie die Ausgestaltung und Durchführung des Moduls integriert werden. Dafür ist den Betroffenen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen.
  • Die Module sind dahingehend zu entwickeln, dass sie eine sichere Lernumgebung auch für die
    vielen Studierenden schaffen, die selbst von Gewalt in ihrer Biografie betroffen sind.
  • Hochschulen sollen die hierfür notwendigen Ressourcen bereitstellen.
  • Die Kooperation mit Betroffenengremien und -vertretungen (beispielsweise mit dem BetroffeSeite 2
    nenrat auf Bundesebene, mit den schon bestehenden Landesbetroffenenräten, Careleaver* e.V.,
    etc.) sind ausdrücklich zu fördern und institutionell abzusichern.

Forderung 4: Ressourcen und Hochschulfinanzierung
Die Einführung verpflichtender Kinderschutzmodule darf nicht zulasten bestehender Lehrkapazitäten gehen. Bund und Länder müssen gemeinsam zusätzliche Mittel für die Einstellung von qualifiziertem Lehrpersonal und für die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien bereitstellen.


Forderung 5: Partizipative Mitgestaltung durch Studierende
Durch Studierendenvertretungen in Qualitätssicherungsprozessen sowie durch Lehrveranstaltungsbefragungen mit konsequentem Follow-up sind Lehramtsstudierende in die Weiterentwicklung
und Evaluation der Kinderschutzmodule strukturell mit einzubeziehen. Lokale Studierendenschaften
sollen als Ansprechpartner in Reformprozessen ausdrücklich anerkannt werden.