Der Bundeselternrat zum Stand der Inklusion: Gesetzlicher Anspruch – fehlende Umsetzung

Inklusion ist von allen gewollt und gesetzlich verankert – sie wird im Alltag vieler Kinder und Familien jedoch nicht verlässlich umgesetzt.

Der Fachausschuss für Förderschulen des Bundeselternrates (BER), aber auch die AG Inklusion & Vielfalt im BER, stellen fest, dass die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder neurodivergenten Entwicklungsprofilen in Deutschland weiterhin unzureichend ist. In der Praxis fehlt es an klaren Zuständigkeiten, verlässlicher Begleitung und niedrigschwelliger Beratung.

Die Rückmeldungen aus nahezu allen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – zeigen ein deutliches Bild: Familien müssen häufig den inklusiven Alltag selbst organisieren und koordinieren, Aufgaben, die eigentlich die zuständigen Behörden leisten müssten.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und den Regelungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB) bestehen klare und verbindliche Ansprüche auf Teilhabe.

Das im § 20 SGB IX verankerte Teilhabeplanverfahren soll diese Ansprüche sichern und Leistungen koordinieren. In der Praxis wird es jedoch nicht einheitlich umgesetzt, verzögert angewendet oder bleibt auf einzelne Bereiche beschränkt.

„Das Problem ist nicht die Rechtslage, sondern die fehlende verlässliche Umsetzung im Alltag in den meisten Bundesländern. Familien erleben zu oft unklare Zuständigkeiten und fehlende Unterstützung“, erklärt der Fachausschussvorsitzende für Förderschulen, Georg Möller.

Der Bundeselternrat fordert deshalb, für alle Bundesländer:

  • verbindliche Regelungen zum Teilhabeplanverfahren – bundesweit einheitlich
  • abgestimmte Zuständigkeiten zwischen allen beteiligten Systemen
  • verbindliche Einbindung des Bildungsbereichs
  • niedrigschwellige Beratung aus einer Hand
  • überprüfbare Standards für die Umsetzung von Teilhabeansprüchen

„Inklusion darf nicht von Zufall oder der Durchsetzungsfähigkeit einzelner Familien abhängen. Sie ist ein Recht – und muss verlässlich funktionieren“ sagt Aline Sommer-Noack.

Solange die Umsetzung nicht konsequent gelingt, bleibt Inklusion für viele Kinder und Jugendliche nur ein gesetzlicher Anspruch, der im Alltag nicht eingelöst wird.

Georg Möller – Fachausschussvorsitzender Förderschulen
Stefanie Neurath – AG Sprecherin Inklusion & Vielfalt

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