
Ausschuss für BerufsBildendeSchulen im BundesElternRat: Neue Perspektiven für Elternvertretungen von Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren
Stärkung der Mitbestimmung und Unterstützung für Eltern von volljährigen Schülerinnen und Schüler:
Elternvertretungen engagieren sich weiterhin für Eltern von jungen Erwachsenen.
Die Elternvertretungen setzen sich für die schulischen Anliegen und Bedarfe von allen Familien ein. Auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit stehen viele Eltern mit jungen Erwachsenen vor neuen Herausforderungen, hier bleibt die Stimme der Elternvertretungen weiterhin von Bedeutung.
Partizipation endet nicht mit dem 18. Geburtstag
Viele Eltern empfinden Unsicherheit, wie sie ihre Kinder auch nach der Volljährigkeit sinnvoll begleiten können – beispielsweise in Fragen der schulischen Laufbahn, der Berufsausbildung oder beim Übergang in ein eigenständiges Leben. Die Elternvertretungen machen deutlich: Die Mitbestimmung und Unterstützung durch Eltern sollten nicht zwangsläufig mit der Volljährigkeit enden. Gerade in dieser Umbruchphase ist der Austausch mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und anderen Institutionen weiterhin wichtig, um einen erfolgreichen Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.
Rechtliche und praktische Fragen
Themen wie Datenschutz, Mitspracherechte, Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Behörden sowie die Rolle der Eltern im Übergang von Schule zu Beruf stehen dabei im Mittelpunkt. Ziel ist es, die ehrenamtliche Tätigkeit in den Elternvertretungen und den Dialog mit den an Bildung beteiligten Institutionen fortzusetzen.
Gemeinsam stark bleiben
Durch gemeinsames Engagement können Elternvertretungen dazu beitragen, dass auch junge Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres die bestmögliche Unterstützung erhalten. An den Schulen – insbesondere im Bereich der berufsbildenden Schulen – sollte zudem das Engagement von Eltern ohne aktuell schulpflichtiges Kind zeitlich begrenzt ermöglicht bleiben, um eine kontinuierliche und praktikable Elternarbeit sicherzustellen.
Deshalb fordert der Berufsbildungsausschuss des Bundeselternrates, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Elternvertretungen in allen Bundesländern so angepasst werden, dass diese jederzeit vollständig besetzt werden können. Dies schließt auch Eltern von Schülerinnen und Schülern ein, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie einzelne Eltern, deren Kind die Schule bereits verlassen hat, sofern ihr Engagement eine Kontinuität in der Elternarbeit gewährleistet.
Erarbeitet auf der Fachtagung in Halberstadt 28.09.2025 – für den FA BBS
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Sven Hild als Fachausschussvorsitzender BBS: vorsitzender-fa–bbs@ber-ausschuss.de; sowie der BER über: info@bundeselternrat.de zur Verfügung.
