Bundeselternrat wählt neuen Vorstand

Pressemitteilung vom 15. November 2023

 

Auf seiner Herbstplenartagung vom 10. bis 12. November 2023 in Berlin hat der Bundeselternrat einen neuen Vorstand gewählt.

Der neue Vorsitzende, Dirk Heyartz (NRW), wird dabei von seinen Stellvertreterinnen Annett Hertel (Sachsen), Evelin Nehm (Bayern) und Claudia Koch (Thüringen) sowie dem Vorstandsmitglied für Finanzen, André Schmidt (Rheinland-Pfalz), unterstützt.

»Vor uns liegen große Aufgaben, deshalb wollen wir zügig ins Arbeiten kommen«, sagte Dirk Heyartz nach seiner Wahl.

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Die Wahlen waren durch den Rücktritt des vorherigen Vorstands notwendig geworden.

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Bundeselternrat

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Für Fragen und Stellungsnahmen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Bildungschancen sichern – Senkung der Mehrwertsteuer auf Schulessen

Pressemitteilung vom 28. September 2023

 

Bildungschancen sichern – Senkung der Mehrwertsteuer auf Schulessen


Der Bundeselternrat tritt entschieden für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Schulessen ein, um sicherzustellen, dass Bildung für alle Kinder auf einem qualitativ hochwertigen Niveau gewährleistet ist und inklusive Grundsätze berücksichtigt werden. Angesichts der Diskussion um die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie von 7 % auf 19 % ab Januar rückt die finanzielle Belastung für Familien in den Fokus.

Hintergrund:

Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent während der COVID-19-
Pandemie wurde ursprünglich eingeführt, um die Gastronomiebranche zu entlasten. Allerdings profitierten nicht nur Restaurants von dieser Maßnahme, sondern auch die Anbieter von Schulessen.
Die geplante Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz würde die finanzielle Belastung von
Familien zusätzlich erhöhen, da einige Anbieter bereits angekündigt haben, etwaige
Steuererhöhungen direkt auf die Essenspreise umzulegen.
Eine mögliche Erhöhung der Kosten für Schulessen hätte zur Folge, dass sich einige Familien das Mittagessen in Schulen nicht mehr leisten können. Dies hätte insbesondere für inklusive
Bildungssysteme bedauerliche Auswirkungen. Darüber hinaus besteht die Gefahr einer Preisspirale:


Je weniger Familien Schulessen bestellen, desto stärker steigen die Preise. Dies könnte letztendlich dazu führen, dass Schulessen für viele unerschwinglich wird oder die Anbieter sich aus diesem
Bereich zurückziehen, da sich das Angebot schlicht nicht mehr rentiert.
Der Bundeselternrat appelliert daher dringend an die Bundesregierung, die
Mehrwertsteuerbefreiung aber mindestens die Beibehaltung der Mehrwertsteuersenkung für
Schulessen zu prüfen und umzusetzen. Dabei soll sichergestellt sein, dass der verminderte
Mehrwertsteuersatz von den Anbietern an die Familien weitergegeben wird und damit die dringend notwendige Entlastung bewirkt.
Der Bundeselternrat appelliert an die Landesregierungen, sich im Bundesrat für die Fortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie einzusetzen, um sicherzustellen, dass Schulessen weiterhin erschwinglich bleibt.

 

 

 

 

Pressemitteilung der Ausschüsse Förderschule und Real- und Hauptschule

Die Fachausschüsse Real- und Hauptschulen und Förderschulen fordern eine pauschale finanzielle Unterstützung von Klassenfahrten für alle Schülerinnen und Schüler - unbürokratisch und unabhängig vom Einkommen der Eltern!

vom 18. Juli 2023

 

Begründung:
Die in den vergangenen Monaten deutschlandweit erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten treffen die Familien aller Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.
Entsprechend sind auch die Kosten für (mehrtägige) Klassenfahrten für Transport, Unterkunft und Verpflegung signifikant gestiegen. Auch die verstärkte Auswahl von Reisezielen, die nahe am Schulort liegen, kann diese Kostensteigerungen nicht mehr kompensieren.


Klassenfahrten stellen für Schülerinnen und Schüler einen besonderen und wertvollen Teil ihres Schullebens dar; sie sind u.a. eine wichtige Ergänzung für das Lernen an außerschulischen Lernorten, stärken die Klassengemeinschaft und sind ein Beitrag zur individuellen psychosozialen Entwicklung.


Bisher werden die Kosten von Klassenfahrten für Familien, die u.a. Bürgergeld, Wohngeld bzw. Unterstützung nach SGB II beziehen, als sogenannte Leistung zur Bildung und Teilhabe durch das zuständige Amt übernommen. Die Ausgaben für außerschulische Aktivitäten belasten mittlerweile aber auch Familien außerhalb dieser leistungsberechtigten Gruppen. Eine entsprechende Anpassung erscheint daher dringend erforderlich.
Die erheblich gestiegenen Kosten für Klassenreisen, die einen besonderen Mehrwert für das schulische Miteinander darstellen, dürfen nicht dazu führen, dass einzelne Schülerinnen oder Schüler aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit an diesen nicht mehr teilnehmen können oder Schülerfahrten insgesamt gestrichen werden müssen.

 

 

 

 

Petition: Bundeselternrat fordert kostenlosen ÖPNV für Azubis, Schülerinnen und Schüler

Pressemitteilung vom 30. Mai 2023

 

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-schuelerinnen-schueler-und-azubis-ber-fordert-kostenlosen-oepnv

 

Die Einführung des Deutschlandtickets legt offen, wie unterschiedlich die Schülerbeförderung in den Ländern organisiert ist. Von freigestellter Schülerbeförderung bis hin zu teuren Tickets für selbstzahlende Familien ist alles vertreten.

Während das Deutschlandticket für manche Familien zu einer Kostenreduzierung führt und einige Landkreise die Schülerbeförderung komplett auf diesen deutschlandweiten Tarif umstellen, schauen andere Familien in die Röhre – die sozialen Ungerechtigkeiten, die hierbei zutage treten, sind immens. Hinzu kommt ein unglaublicher bürokratischer Aufwand, vor denen nicht nur Familien, sondern auch Schulträger stehen … denn bei den Regelungen zum Deutschlandticket wurden Kinder zwischen 6 und 18 Jahren schlicht vergessen.

 

Der Bundeselternrat fordert darum vom Bund:

Schülerinnen und Schüler müssen den ÖPNV in Deutschland kostenlos benutzen können.

Begründung

Der Bundeselternrat fordert eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland, um Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Die Schülerbeförderung in Deutschland ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert, von freigestellter Schülerbeförderung bis hin zu teuren Tickets für selbstzahlende Familien. Die Einführung des Deutschlandtickets hat diese Unterschiede offengelegt und zeigt, dass es enorme soziale Ungerechtigkeiten gibt. Viele Familien können sich teure Schüler-Tickets nicht leisten, was zu ungleichen Bildungschancen und sozialer Ungerechtigkeit führt.

 

Eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr würde allen Schülerinnen und Schülern die gleiche Chance geben, ihre Schule zu erreichen und Bildung zu erhalten, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund oder finanziellen Situation. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben würde ebenfalls gefördert werden, da Schülerinnen und Schüler einfacher an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen könnten.

 

Der Bundeselternrat fordert daher vom Bund, dass Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen können. Der Schülerausweis soll als Ticket dienen, ohne weitere Kosten oder bürokratische Hürden. Damit sollen soziale Ungerechtigkeiten beseitigt und die Schülerbeförderung vereinfacht werden.

 

»Die Schülerbeförderung darf nicht von der finanziellen Situation der Familien abhängen. Bildung muss für alle zugänglich sein, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund oder ihrer finanziellen Situation. Eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit und Teilhabe«, sagte der Vorstand des Bundeselternrates.

 

Der Bundeselternrat fordert den Bund auf, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland umzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bundeselternrat aus Oranienburg
 
 
 
 

Kein Lehrkräfte-Raub! - Chancengleichheit gefährdet! Bundeselternrat fordert Solidarität bei Lehrkräftevermittlung!

Oranienburg, 29. Januar 2023

 

Kein Lehrkräfte-Raub! - Chancengleichheit gefährdet!

Bundeselternrat fordert Solidarität bei Lehrkräftevermittlung!

 

Bundesweit fehlen in den Schulen Lehrkräfte – der Druck in den Schulen wächst, Eltern fürchten aufgrund des Personalmangels um gesicherte, gute Bildung für ihre Kinder.

 

Inzwischen haben auch fast alle Bundesländer den Notstand erkannt – zahlreiche verschiedene Maßnahmen auf Landesebene sind die Folge, um für die Schulen zu gewinnen: Verbeamtung, bessere Bezahlung, Lehrergewinnungskampagnen etc.

 

Wie gut Schulen künftig mit Lehrkräften ausgestattet sein werden, hängt also nicht zuletzt vom finanziellen Leistungsvermögen der Länder ab.

 

Verschärft wird die Situation durch aggressive direkte Abwerbung von Lehrkräften, wie sie zuletzt von einigen Bundesländern praktiziert wird bzw. werden soll.

 

Dagegen wendet sich der Bundeselternrat entschieden.

 

Direkte Abwerbung von Lehrkräften ist unfair und darf nicht zum probaten Mittel der Lehrkräftegewinnung werden und läuft dem entsprechenden KMK-Beschluss zuwider. Gute Bildung für unsere Kinder darf nicht dem Recht des Stärkeren unterliegen.

 

Jede abgeworbene Lehrkraft wird von ihren Schülerinnen und Schülern an anderer Stelle vermisst.

 

Die direkte Abwerbung von Lehrkräften gefährdet die Bildungsgerechtigkeit.

 

 

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Bundeselternrat: Zukunftsfonds Bildung, wenn nicht jetzt, wann dann?

Oranienburg, 20. Juni 2022

 

Bundeselternrat: Zukunftsfonds Bildung, wenn nicht jetzt, wann dann?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hatte unlängst Schulen als notwendige Instanzen für die Vulnerabilität und Kritikalität des Bildungswesens in Deutschland benannt. Der Bundeselternrat fordert deshalb mehr und langfristige Investitionen in die Bildung sowie mehr Zeit zum Leben und Lernen für die Kinder und Jugendlichen. Ähnlich hatte sich die GEW Vorsitzende Maike Finnern am 01. Mai 2022 geäußert; nötig seien 100 Milliarden EUR Sondervermögen für Bildung. Gebraucht werden:

 

  • Lehrerkräfte/Lehrkräfteausbildung (Die Kultusministerkonferenz spricht von 24.000 Lehrkräften bis zum Jahr 2035. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) schätzt, dass mindestens 127.000 Lehrkräfte fehlen)
  • Gebäudesanierungen und Instandhaltungen von Schulgebäuden (die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schätzt einen Investitionsrückstau von über 44 Milliarden EUR)
  • Digitalisierung der Schulen und Einsatz von digitalen Medien im Unterricht (Ein zweiter, vielleicht sogar dritter Digitalpakt werden nötig sein, um die Digitalisierung an den Schulen langfristig und nachhaltig umzusetzen)
  • Fortsetzung der Aufholprogramme mit differenzierter Förderung sowie Unterstützung bei sozialen und emotionalen Defiziten

 

Viele Versäumnisse in Schule und Bildung aus der Vergangenheit waren bei genauem Hinsehen bereits vor der Pandemie erkennbar. Die aktuelle Studie des Instituts für Schulentwicklungsforschung (IFS) Panels zur Lesekompetenz zeigt: Den Schüler*innen fehlt über ein halbes Jahr. Und diese Studie beleuchtet nur einen kleinen Teil der Bildungslücken von Grundschülern. Sicherlich werden die nächsten Lernstandserhebungen, sofern sie nicht verschoben oder ausgesetzt wurden, weitere Lücken aufzeigen. Eine Evaluierung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) deutet an, dass das Aufholprogramm der KMK ein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen ist, deren Wirksamkeit zu verpuffen droht. Durch den Krieg in der Ukraine, den geflüchteten Familien und deren Kinder wird das Bildungssystem erneut vor große Herausforderungen gestellt. Zeitnah muss man sich um die Beschulung und Betreuung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen kümmern. Das fängt bei Sprachförderung an und endet bei der Integration in die Klassen und in unserem Schulsystem.

Der Bundeselternrat fordert endlich einen Zukunftsfonds Bildung ins Leben zu rufen. Das sind wir unseren Kindern und Jugendlichen schuldig, die in der Pandemie auf vieles verzichten mussten.

 

 

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Wahlen im Bundeselternrat auf der Herbstplenartagung in Potsdam unter dem Jahresthema Bildungswelten der Zukunft - Schule im Wandel

Oranienburg, 17. November 2021

 

Wahlen im Bundeselternrat auf der Herbstplenartagung in Potsdam unter dem Jahresthema Bildungswelten der Zukunft - Schule im Wandel

 

Zur diesjährigen Herbstplenartagung des Bundeselternrats vom 12. - 14.11.2021 wurde in Potsdam der Vorstand und die Leitung der Fachausschüsse des Bundeselternrates neu gewählt.

 

Der neue Vorstand besteht aus der Vorsitzenden Frau Christiane Gotte aus Mecklenburg-Vorpommern, den stellvertretenden Vorsitzenden Frau Alexandra Fragopoulos aus Hamburg, Frau Anika-Susann May-Leske aus Brandenburg, und Ines Weber, dem Vorstandsmitglied für Finanzen, aus Sachsen.

 

Ein weiteres Mitglied für den Vorstand wird auf der Frühjahresplenartagung 2022 gewählt.

 

Ferner fanden turnusgemäß Wahlen in den Fachausschüssen statt.

Der Fachausschuss der „Grundschulen und frühkindlichen Bildung“ hat Herrn Oliver Görs (Berlin) in seinem Amt bestätigt, ihm zur Seite steht Frau Nadine Diebel (Hessen).

Ebenfalls in seinem Amt als Fachausschussvorsitzender der „Gesamt- und Gemeinschaftsschulen“ wurde Herr Marcus Plaen (Berlin) bestätigt, zum Stellvertreter wurde Herr Pierre Hansen (Bremen) gewählt.

Für weitere zwei Jahre übernehmen Frau Anke Vogelsang (Sachsen) und Herr Bernhard Lademann (Rheinland-Pfalz) die Leitung des Fachausschusses der „Förderschulen“.

Frau Katja Oltmanns (Saarland) und Frau Charlotte Brändle (Baden-Württemberg) übernehmen gemeinsam den Fachausschuss der „Gymnasien“.

Im Fachausschuss der „Real- und Hauptschulen“ wurde die Leitung mit Herrn Constantin Saß (Berlin) und Frau Annett Hertel (Sachsen) besetzt.

Herr Helmut Kinkel (Hessen) wurde im Fachausschuss der „Berufsbildenden Schulen“ bestätigt, gemeinsam mit Herrn Mirko Kother (Sachsen-Anhalt) übernimmt er die Leitung.

 

Der neue Vorstand möchte sich mit dieser Neuwahl sehr herzlich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, den Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertretern für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken, und wünscht ihnen alles erdenklich Gute für ihren weiteren Lebensweg.

 

 

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Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland.  Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund acht Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen.

Der Vorstand des Bundeselternrates arbeitet ehrenamtlich.

Pandemie als Chance in der Schulpolitik – Der Start in das Schuljahr 2021/2022

Oranienburg, 04. August 2021

 

 

Pandemie als Chance in der Schulpolitik – Der Start in das Schuljahr 2021/2022

 

Seit der Ausbreitung von COVID19 vor 1,5 Jahren sind besonders die Familien belastet.

 

Die Folgen auch politischer Entscheidungen gingen besonders zu Lasten der Kinder und Jugendlichen. Dazu zählen Schulschließungen, Distanz- und Wechselunterricht, ungenügende technische Ausstattung der Schulen und aller an SchuleBeteiligten sowie überlastete Server.

 

Eltern waren überfordert, viele konnten ihre Kinder während des „Lernen-zu-Hause“ nicht unterstützen.

 

Diese schwierige Zeit verschärfte die bereits bestehenden Probleme der Bildungspolitik:  Zuwenig Lehrer*innen, Mängel bei der Digitalisierung, ungenügend digital geschultes Lehrpersonal und gekürzte Lerninhalte.

 

Der Bundeselternrat fordert für alle an Schule Beteiligten Sicherheitskonzepte, sowie Lüftungsanlagen, die so schnell wie möglich eingebaut werden müssen. Schulschließungen sind zu vermeiden, Hygienekonzepte und Ausstattungen jeder einzelnen Schule sind zu berücksichtigen. Eltern, Kinder und Jugendliche benötigen Sicherheit und Planbarkeit im neuen Schuljahr.

 

Wir fordern die Bereitstellung finanzieller Mittel für zusätzliche langfristige Lern- und Förderangebote, um die pandemiebedingten Defizite wieder aufholen zu können.

 

 

 

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Förderung von Luftfilteranlagen wurde durch die Bundesregierung beschlossen – werden die Sommerferien für den Einbau genutzt?

Oranienburg, 09. Juli 2021

 

Förderung von Luftfilteranlagen wurde durch die Bundesregierung beschlossen – werden die Sommerferien für den Einbau genutzt?

 

Fördermittel für den Einbau von festen Luftfilteranlagen können beantragt werden, allerdings begrenzt auf Räume und Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren. Luftfilteranlagen sind in allen Bildungseinrichtungen notwendig!

Alle Kinder und Jugendlichen müssen geschützt werden bis zum Ende ihrer schulischen Ausbildung!

 

Als wäre es das Normalste der Welt, kündigte Gesundheitsminister Spahn an, dass Unterricht wohl auch im Herbst wieder im Wechselmodell stattfinden müsse. Oder einfacher gesagt: Die Hälfte der Kinder bleibt auch im Herbst voraussichtlich zu Hause.

 

Klar ist: Auch im Herbst werden wir es weiter mit dem Corona-Virus zu tun haben. Kinder bis 12 Jahre können nicht geimpft werden, darum ist es besonders wichtig, alles für ihren Schutz zu tun. Wir brauchen möglichst sichere Konzepte, damit alle Kinder in der Schule lernen können.

 

Denn klar ist auch: Schulschließungen, Wechselunterricht, Lernen zu Hause und Isolation setzen Kindern zu.

Die KMK hat sich bereits einstimmig dazu bekannt, dass die Schulen nach den Sommerferien in den Regelbetrieb zurückkehren müssen.

 

Darum lautet die Forderung der Eltern an die Politik:

Machen Sie die Schulen fit für den Start nach den Sommerferien!

 

Angepasste Hygienekonzepte, Systeme zur Luftreinigung, Nutzung größerer Räumlichkeiten außerhalb der Schulen, Ausbau der digitalen Infrastruktur, Ausstattung aller Lehrenden und Lernenden mit Endgeräten, personelle Unterstützung der Schulen, um in kleineren Gruppen lernen zu können – auch zum Aufholen der Lernrückstände - diese Aufgaben gilt es bis zum neuen Schuljahr anzupacken.

Dazu sind die Anstrengungen aller nötig, und einfach wird es auch nicht.

 

Die Lösungen sind alternativlos – zum Wohle unserer Kinder!

 

 

 

 

 

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Umfrage des Bundeselternrats zur Bundesnotbremse und zu den Maßnahmen zum Aufholen der Lernrückstände

Oranienburg, 17.05.2021

 

Umfrage des Bundeselternrats zur Bundesnotbremse und zu den Maßnahmen zum Aufholen der Lernrückstände

 

Die Umfrage, an der sich Eltern aus allen 16 Bundesländern beteiligten, startete am 30.04.2021 und endete nach 11 Tagen am 10.05.2021.

Die auszuwählenden Schularten entsprachen den Ausschüssen des Bundeselternrats, wobei 43% der Antworten von Vertretern der Grundschulen kamen. Die Gymnasien beteiligten sich mit 30%. Mit jeweils ca. 14% waren die Realschulen und Gesamtschulen vertreten.

Die Förderschulen und Berufsbildenden Schulen/Berufliche Gymnasien beteiligten sich sehr wenig.

Fast 70% der Eltern sind mit dem Inzidenzwert von 165 in der “Bundesnotbremse” unzufrieden.

Um die Lernrückstände aufzuholen, sind den Eltern in den einzelnen Bundesländern bisher nur wenige Maßnahmen bekannt. Eine Wiederholung des Schuljahres fordern 30% der Eltern und 14% eine Verlängerung des laufenden Schuljahres. Viele Eltern wünschen sich zusätzliche Angebote durch ausgebildete Lehrkräfte.

 

Der Bundeselternrat fordert, die Bedarfe der Schüler und Schülerinnen in den Blick zu nehmen und jedem Kind bzw. Jugendlichen ein Lernangebot zu unterbreiten. Nicht nur Leistung und Bildung darf im Vordergrund stehen, auch die Stärkung der Schulsozialarbeit muss gelingen. Bildung muss kostenlos bleiben und zum Aufholen der Lernrückstände sind gute Bedingungen zu schaffen. 

 

Die Mehrheit der Eltern fordert Präsenzunterricht.

 

 

 

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Schneller! Damit aus kleinen Lücken keine großen Löcher werden

Oranienburg, 03. Mai 2021

 

 

Schneller! Damit aus kleinen Lücken keine großen Löcher werden

 

Wie sollen wir das alles nachholen? Wie holen wir die Kinder zurück? Wie sieht die Zukunft für unsere Kinder und Jugendlichen aus?

 

Völlig zu Recht fragen sich viele Eltern in diesen Tagen, wie es für die Schülerinnen und Schüler in der Schule und in der Freizeit weitergehen soll. Seit über einem Jahr gibt es keinen geregelten Schulalltag mehr, Distanz- oder Wechselunterricht, Quarantänen und Schulschließungen sind an der Tagesordnung.

Dabei sind nicht nur Wissenslücken entstanden, die sich in Lernrückständen und Leistungsabfällen messen lassen. Mindestens ebenso beachtenswert sind die sozialen Probleme, welche bei Kindern entstehen, die dem Schulalltag entwöhnt sind, weniger direkte Kontakte zu Gleichaltrigen haben und bei denen der Kontakt zur Schule womöglich über lange Zeit unterbrochen oder völlig verloren gegangen ist.

 

Maßnahmen, um unseren Kindern in dieser Situation zu helfen, fallen jedoch nicht vom Himmel. Dazu ist es nötig, die Ausgangslage systematisch zu erfassen, Lösungsansätze zu formulieren und diese dann individuell und zielgerichtet mit auskömmlichen Ressourcen unterfütterten Maßnahmen zu platzieren.

 

Die Bundesregierung verhandelt derzeit ein Förderprogramm für Kinder und Jugendliche, um entsprechende Programme finanziell zu unterstützen. Ob die avisierten 2 Mrd. Euro ausreichen werden, lässt sich derzeit nur schwer beziffern. Wichtig ist jedoch, dass die Bundesregierung nicht länger zögert, schnellstens beschließt und die Finanzmittel unmittelbar zur Verfügung stellt, denn nur so können Maßnahmen geplant und abgesichert werden. Völlig unklar ist, wie geeignetes Personal für die entstehenden Programme im geforderten Umfang rekrutiert werden soll.

 

Der Bundeselternrat fordert die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der KMK darum auf:

  • Zentrale Bereitstellung von bewährten Instrumenten für Lernstandsanalysen und -diagnostik – auch mittels digitaler Unterstützungssysteme - aus der Bildungsforschung zur Erhebung und individuellen Förderung der Lernenden
  • Rahmenlehrpläne komprimieren bzw. reduzieren zur Schaffung zusätzlicher Angebote für gezielte Behebung von identifizierten Lernrückständen
  • beschleunigte Veränderung der Unterrichtsausrichtung von reiner inhaltsbasierter Wissensvermittlung zu weiter gefassten kompetenzorientierten Lernzielen
  • Entwicklung / Anpassung geeigneter - auch digitaler - Lernformate zur gezielten Unterstützung der SchülerInnen in der jeweiligen Lernform (Präsenz-, Hybrid-/Wechsel- oder auch Fernunterricht)
  • kontinuierliche Förderung des altersgerechten selbstständigen Lernens, z.B. durch Lerncoaches, passenden Lernumgebungen, kostenfreier Materialien und (online) Zugriffsmöglichkeiten

 

Handeln Sie schnell! Schaffen Sie Planbarkeit! Bündeln Sie Kräfte für die Zukunft unserer Kinder!

 

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Mitarbeit des BER an der S3-Leitlinie an Schule der AWMF

Oranienburg, 10. Februar 2021

 

 

Mitarbeit des BER an der S3-Leitlinie an Schulen der AWMF

 

Die COVID–19 Pandemie stellt für alle an Schule Beteiligten eine große Herausforderung dar. Um in dieser schwierigen Situation sicher agieren zu können, ist es wichtig, dass wissenschaftlich fundierte und von der Allgemeinheit akzeptierte Handlungsempfehlungen für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Der Bundeselternrat war als Elternvertretung gefragt, wobei die Informationen aus den vielen Briefen der Eltern beachtet wurden.

Von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) wurde eine Kurzversion der S3-Leitlinie zu "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie" erarbeitet und veröffentlicht.

Innerhalb weniger Wochen wurde mit viel Engagement der beteiligten Akteure, ausgewählt aus einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftler*innen, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger*innen aus Fachgesellschaften, Verbänden und Organisationen, diese Leitlinie in ehrenamtlicher Arbeit aufgestellt und abgestimmt.

Immer wieder erhielten alle Beteiligten Entwürfe und Zwischenberichte zur Information und Kommentierung, in vielen mehrstündigen online-Meetings wurde an den Formulierungen gefeilt, diskutiert auf Sachebene, Kommentare in die Begleittexte eingefügt und letztendlich eine Kurzversion verfasst und jetzt veröffentlicht.

Für diese lebende Leitlinie laufen weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse zeitnah bekanntgegeben werden.

Entscheidend sind hier nicht die untersuchten Einzelmaßnahmen, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung der Gesamtmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören die bereits bekannten und geltenden AHA +L Regeln, konkrete Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen einer angemessenen Maske und das Lüften an Schulen.

 

Vorerst neun Fragestellungen zu folgenden Themen wurden untersucht:

Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht, Tragen von Masken in Schulen, Infektionsschutz auf Schulwegen, Musik- und Sportunterricht, Umgang mit Verdachtsfällen und Quarantäne in den Klassen, Lüften in Schulen und Luftreinigung in Unterrichtsräumen. Die derzeitig laufende Studie zum Thema Testen und das Thema Schulschließungen sollen später mit in die Leitlinie einfließen.

 

Die Empfehlungen der Leitlinie beruhen auf einer Gesamtschau der aktuell verfügbaren Studien weltweit zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen. Allerdings sind dies zum größten Teil Modellierungsstudien, deren Ergebnisse nur eingeschränkt in den Schulalltag übertragbar sind. (Modellierungsstudien untersuchen auf der Basis vorhandener Daten verschiedene Szenarien, zum Beispiel zur Verbreitung von Krankheitserregern unter Beachtung mehrerer Faktoren). Wichtige Kriterien waren die gesundheitlichen Wirkungen der Maßnahmen, aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung, die gesundheitliche Chancengleichheit, die sozialen und ökologischen Folgen, aber auch finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen sowie letztlich auch die Umsetzbarkeit. Ein wichtiger Aspekt war die Abwägung von Nutzen und Schaden aller Maßnahmen, eventuelle Einschränkungen der Grundrechte wurden evaluiert.

 

Um weiterhin unerwünschte Folgen, aber auch die tatsächliche Wirksamkeit an Schulen in der Praxis zu ermitteln, muss die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden, um die Evidenz weiter zu verbessern und Kurskorrekturen zu ermöglichen.

Die Studie dient den Schulleitungen als Handreichung zur Umsetzung der Maßnahmen an Schulen bei Schulbetrieb. Unterschieden wird hierbei nach mäßigem, hohen oder sehr hohem Infektionsgeschehen (Definition des RKI) z.B. bei der Art der Beschulung. Die Leitlinie empfiehlt ein Vorgehen, gestaffelt nach dem Infektionsgeschehen, z.B. wann Wechselunterricht und/oder gestaffelter Unterricht empfohlen wird.

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Bundeselternrat

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Über den Bundeselternrat:

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund acht Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen.

Der Vorstand des Bundeselternrates arbeitet ehrenamtlich.

 

 

 

 

Neuwahlen im Vorstand des Bundeselternrats

Oranienburg, den 20.11.2020

 

Neuwahlen im Vorstand des Bundeselternrats

 

 

Zur diesjährigen Herbstplenartagung des Bundeselternrats vom 13. - 15.11.2020 wurden drei Stellvertretende Vorsitzende und zwei Finanzprüfer gewählt.

 

Die neuen Vorstandsmitglieder sind Herr Stefan Teltzrow aus Brandenburg, Frau Ines Weber aus Sachsen und Frau Sabrina Wetzel aus Baden-Württemberg.

 

Weitere Mitglieder des Vorstands werden zur Frühjahrsplenartagung 2021 gewählt.

 

Der neue Vorstand möchte sich mit dieser Wahl sehr herzlich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken und wünscht ihnen alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.

 

 

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Bundeselternrat

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„Viele Fragen offen“

Oranienburg/ Frankfurt am Main/ Berlin, 25.09.2020

 

„Viele Fragen offen“

 

GEW, VBE und BER zum Treffen von KMK und Wissenschaftlern zum „Lüften in Schulräumen“

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sowie der Bundeselternrat (BER) haben grundsätzlich begrüßt, dass sich die Kultusministerkonferenz (KMK) mit Blick auf das „Lüften in Schulräumen“ von Wissenschaftlern hat beraten lassen. Dennoch seien bei dem Experten-Treffen am Mittwochabend, an denen die drei Organisationen vertreten durch ihre Vorsitzenden teilgenommen haben, „viele Fragen offen geblieben“. „Es gab einen wissenschaftlichen Disput darüber, wie effektiv das Lüften ist und ob der Einbau von Luftreinigungsgeräten, die in Klassenzimmern eingesetzt werden sollen, in denen die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können, eine Veränderung der Belastung mit Viren in der Luft bringen“, stellten GEW-Vorsitzende Marlis Tepe, VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann und BER-Vorsitzender Stephan Wassmuth am Freitag fest. Die Ankündigung einer Handreichung des Bundesumweltamtes wird begrüßt, aber: „Die Schulen brauchen dringend Orientierung und Unterstützung, die kalte Jahreszeit beginnt jetzt. Die Lüftungsregelung 20-5-20 wird bei Regen und niedrigen Temperaturen eine riesige pädagogische Herausforderung. Das wurde zu wenig in die Überlegung einbezogen.“

 

Die drei Organisationen fordern: „Die Schulen müssen ein Anrecht haben, eine Gefährdungsbeurteilung einzufordern, wenngleich wir den zusätzlichen Aufwand sehen, der damit für die Ämter einhergeht. Schlussendlich muss auch über die Konsequenz nachgedacht werden, die zu ziehen ist, wenn eine Schule nicht beurteilt werden kann. Die KMK muss das Tempo beschleunigen und so schnell wie möglich einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen vorlegen. Dabei dürfen Kosten für notwendige Umbauten oder Geräte kein K.o.-Kriterium sein. Entscheidend ist der bestmögliche Infektionsschutz für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.“ Die Vorsitzenden machten noch einmal deutlich, dass die hygienischen Zustände an vielen Schulen nach wie vor nicht ausreichend seien, an nicht wenigen Schulen gebe es große bauliche Mängel. Zudem müsse mit Hochdruck daran gearbeitet werden, dass bisher nicht zu öffnende Fenster entsprechend umgebaut werden.

 

Pressekontakt:

Bundeselternrat (BER)

 

Stephan Wassmuth

Vorsitzender

0172 – 564 99 00
E-Mail

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Ulf Rödde

Pressesprecher

069 – 789 73 114

E-Mail 

Verband Bildung und

Erziehung (VBE)

Anne Roewer

Pressereferentin

030 726 19 66 17

E-Mail

 

 

 

Kanzlerin muss Machtwort sprechen: Nur Standards schaffen Transparenz und Verständnis

Oranienburg/ Frankfurt am Main/ Berlin, 21.09.2020

 

Kanzlerin muss Machtwort sprechen:

Nur Standards schaffen Transparenz und Verständnis

 

 

Die beiden größten Lehrergewerkschaften, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Verband Bildung und Erziehung (VBE), haben zusammen mit dem Bundeselternrat (BER) am 10. September 2020 die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bildungsgipfels angeschrieben. In dem Brief fordern sie insbesondere transparente Standards auf Bundesebene und abgestimmte Stufenkonzepte ein. Das zuletzt vorgelegte Konzept der Kultusministerkonferenz (KMK) beinhalte zwar verschiedene Szenarien, es werde aber nicht deutlich, ab wann welches Szenario umgesetzt werden solle.

BER, GEW und VBE machen darauf aufmerksam, dass die Unterrichtsbedingungen während des Bildungsgipfels beleuchtet werden müssten. Insbesondere die Fragen, wie das Lüften im Herbst funktionieren soll, ob Luftfilter flächendeckend eingesetzt werden und CO2-Messgeräte eine schnell einsetzbare Alternative sein können, müssten bundesweit einheitlich geklärt werden. „Dabei dürfen die Kosten für den Einsatz der Geräte kein K.o.-Kriterium sein. Wenn Unternehmen mit Milliarden gerettet werden, sollten uns die Zukunft dieses Landes, die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mindestens genauso viel wert sein“, erklären die Vorsitzenden Marlis Tepe (GEW), Stephan Wassmuth (BER) und Udo Beckmann (VBE). Es wird erwartet, dass bei dem Bildungsgipfel die Digitalisierung von Schulen im Fokus steht. Dies sei sehr wichtig, dürfe aber nicht das einzige Thema des Gipfels bleiben, stellen die drei Vorsitzenden fest.  

 

Pressekontakt:

Bundeselternrat (BER)

 

Stephan Wassmuth

Vorsitzender

0172 – 564 99 00
E-Mail

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Ulf Rödde

Pressesprecher

069 – 789 73 114

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Verband Bildung und

Erziehung (VBE)

Anne Roewer

Pressereferentin

030 726 19 66 17

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Stellungnahme von GEW, VBE und BER zur Erweiterung der Hygiene-Richtlinie der KMK: Es braucht konkrete Standards in einem Stufenkonzept!

Oranienburg/ Frankfurt am Main/ Berlin, 04.09.2020

 

Stellungnahme von GEW, VBE und BER zur Erweiterung der Hygiene-Richtlinie der KMK: Es braucht konkrete Standards in einem Stufenkonzept!

 

„Die Spielräume, die das Konzept durch vage Aussagen lässt, sind nicht geeignet, das unterschiedliche Vorgehen der Bundesländer zu vereinheitlichen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat nicht mehr getan, als die in den Ländern umgesetzten Maßnahmen nach dem Minimalkonsens zu durchforsten. Wir brauchen jedoch konkrete Standards, die sich zusammen mit der Entwicklung der Infektionslage zu einem Stufenkonzept kombinieren lassen. Nur so kann Transparenz geschaffen und Akzeptanz hergestellt werden. Statt den Status Quo zu verwalten, muss die KMK mehr Verbindlichkeit schaffen“, kommentieren die Vorsitzenden von Bundeselternrat (BER), Stephan Wassmuth, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, und Verband Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, die heute veröffentlichte Erweiterung der KMK- Hygienerichtlinie.

BER, GEW und VBE hatten schon vor dem Gespräch der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem diese auf eine Vereinheitlichung der Maßnahmen gedrungen hatte, die KMK-Präsidentin, Stefanie Hubig, angeschrieben und diese Forderung vorgebracht. In dem Brief hatten Sie zudem viele offene Fragen zur Bewertung von Lüftungsvorgehen, Luftfiltern, Maskentragen, Fortbildung und Risikogruppen aufgeführt, die nach Meinung der drei Organisationen, die Lehrkräfte und Eltern vertreten, einheitlich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen beantwortet werden sollten.

Erst gestern hatte das ifo-Institut eine Studie veröffentlicht, nach der sich die deutsche Bevölkerung mehr Einheitlichkeit in der Bildung wünscht. Die drei Vorsitzenden von BER, GEW und VBE sehen hierin auch den Wunsch, in der Corona-Krise koordiniert vorzugehen.

 

 

Pressekontakt:

 

Bundeselternrat (BER)

 

Stephan Wassmuth

Vorsitzender

0172 – 564 99 00
stephan.wassmuth@bundeselternrat.de 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Ulf Rödde

Pressesprecher

069 – 789 73 114

ulf.roedde@gew.de 

Verband Bildung und

Erziehung (VBE)

Anne Roewer

Pressereferentin

030 726 19 66 17

a.roewer@vbe.de

 

 

 

Stellungsnahme von GEW, VBE und BER zum Rahmenkonzept der KMK zu Schulöffnungen: Es gibt weiteren Klärungsbedarf!

Oranienburg/ Frankfurt am Main/ Berlin, 06.05.2020

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Stellungnahme von GEW, VBE und BER zum Rahmenkonzept der KMK zu Schulöffnungen:  Es gibt weiteren Klärungsbedarf!

 

Nach Veröffentlichung des Rahmenkonzepts der Kultusministerkonferenz zu Schulöffnungen an diesem Mittwoch stellen GEW, VBE und BER gemeinsam fest:  „Viele der von uns vorgebrachten Punkte haben Eingang in das Rahmenkonzept der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Schulöffnung gefunden. So wird der Gesundheitsschutz hoch priorisiert, wobei Regelungen in den einzelnen Hygienekonzepten der Länder konkretisiert werden. Dass es für die Umsetzung eine entsprechende Vorlaufzeit braucht, wurde ebenfalls herausgestellt. Auch die klare Ansage, dass Personen, die Risikogruppen angehören, weiterhin nicht in der Schule lernen oder lehren müssen, ist notwendig und begrüßenswert. Allerdings wird den Bundesländern viel Ausgestaltungsspielraum eingeräumt. Wir befürchten, dass dies dafür genutzt werden kann, Personen aus der Risikogruppe in die Schulen zu holen. Wohlwollend haben wir zur Kenntnis genommen, dass Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Konzept bedacht wurden -ebenso wie die Situation an Förderschulen bzw. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Und nicht zuletzt erlauben die Teilung der Gruppen und die angestrebte Fortführung der Unterrichtsimpulse im selbstständigen Lernen, dass der Errungenschaft hin zu mehr individueller Förderung Rechnung getragen werden kann.“ 

 

Die drei Organisationen sehen jedoch noch weiteren Klärungsbedarf, der nun in den Ländern weiter bearbeitet werden muss. Zudem warnen sie vor einem Überbietungswettbewerb bei Schulöffnungen, nachdem seit heute die Länder nun selbst über die Geschwindigkeit und Ausgestaltung der weiteren Lockerungsschritte entscheiden können. Umso wichtiger sei eine wissenschaftliche Begleitforschung der unterschiedlichen Maßnahmen und der Effekte, die diese haben. Gesundheitsschutz und Machbarkeit müssen Priorität haben.

 

Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrates, blickt dabei zum Beispiel auf die Anforderungen an ein Schülermobilitätskonzept: „Theoretisch ist das Abstandhalten im Bus nur möglich, wenn deutlich weniger Kinder befördert werden. Wie dann mehr Busse organisiert werden können, ist aber noch nicht geklärt. Da braucht es schnelle Antworten der kommunal Verantwortlichen. Außerdem ist in dem Konzept das Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu wenig bedacht worden. Mir wurde berichtet, dass selbst bei den Abiturprüfungen der Abstand zwischen den Jugendlichen in den Pausen nicht eingehalten wurde. Wie soll das dann erst bei jüngeren Kindern werden? Deshalb muss weiter gelten: Gut Ding will Weile haben. Ich glaube, das Verständnis ist groß, wenn mit Blick auf die Sicherheit die Schulöffnungen nur langsam ausgedehnt werden. Trotzdem muss natürlich im Blick bleiben, dass sich Bildungsungerechtigkeiten nicht weiter verschärfen dürfen.“

Je später die Schülerinnen und Schüler aber in die Schule kommen, desto wahrscheinlicher wird es, dass die curricularen Vorgaben nicht mehr geschafft werden können. Zudem ist in dem Rahmenkonzept festgeschrieben, dass der Präsenzunterricht „soweit möglich und sinnvoll nach dem regulären Stundenplan erfolgen“ soll, wenngleich die Lehrkraft „Schwerpunkte, die die Sicherung der Kompetenzen für das aktuelle Schuljahr […] im Blick haben“, setzen soll.

 

Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), warnt vor zu hohen Erwartungen: „Zunächst muss es darum gehen, die neuen Regeln an Schule einzuüben und mit den Schülerinnen und Schülern das Erlebte aufzuarbeiten. Zudem muss sich das neue Lernen mit geteilten Gruppen erst einspielen. Dabei muss unbedingt die Arbeitszeit und die Belastung der Lehrkräfte in den Blick genommen werden. Das Ziel, Klassen zu teilen, sodass Schülerinnen und Schüler wechselnd vor Ort unterrichtet werden und zuhause Aufgaben erledigen, ist aus Sicht der Einhaltung des Gesundheitsschutzes absolut richtig. Entsprechend der Situation vor Ort wird es aber in der Regel zwei oder drei Gruppen geben, die parallel zu unterrichten und zu begleiten sind. Hier fehlen noch Antworten auf die Frage, wie dies sinnvoll und ohne die Lehrkraft permanent zu überlasten gelingen kann, wobei auch gleich zu klären ist, wie Zeit für Kooperation im Kollegium organisiert werden soll. Zudem wird durch die Anforderung, ‚individuelle Konzepte‘ für die Schule zu erstellen, viel Verantwortung an die Schulleitung gegeben. Hier hatten wir eine konkrete Ansprechperson in den Kultusministerien eingefordert. Da sind die Schulbürokratien in den Bundesländern weiter gefragt.“

 

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, unterstützt die Bedenken mit Blick auf die hohe Arbeitsbelastung der Lehrkräfte: „Erste Rückmeldungen bestätigen: Nicht wenige Lehrkräfte haben die Belastungsgrenze durch die Entgrenzung ihrer Arbeit schon überschritten. Sie sollen Präsenz-, Fernunterricht und die Notbetreuung stemmen sowie die Vertretung von Kolleginnen und Kollegen, die zur Risikogruppe gehören, übernehmen. Das ist die Quadratur des Kreises und bringt die Lehrkräfte ans Limit.“ Zudem betont sie, dass die Krise die Bildungsungerechtigkeit verschärfe: „Insbesondere die ohnehin benachteiligten Schülerinnen und Schüler werden durch den Fernunterricht weiter abgehängt. Armen Familien nützen 150 Euro aus dem 500-Millionen-Paket nichts, weil sie sich mit diesem Geld trotzdem keine Tablets oder Laptops leisten können. Hier brauchen wir andere Lösungen: Die Schulen könnten etwa Geräte einkaufen und an die Kinder und Jugendlichen verleihen. Jetzt müssen die Ausstattung der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten sowie die Einrichtung der notwendigen Infrastruktur schnell weiter vorangetrieben werden. Zudem sind die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte qualitativ zu verbessern und auszubauen. Denn die schönste digitale Ausstattung nützt nichts, wenn die Schulen kein stimmiges pädagogisches Gesamtkonzept haben.“

 

Info: Die beiden größten Lehrergewerkschaften Deutschlands, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), hatten gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Dr. Stefanie Hubig, angeschrieben und angeboten, bei der Erstellung des Rahmenkonzepts zur Schulöffnung ihre Expertise einzubringen. Sie hatten dafür in einer Telefonkonferenz in der letzten Woche mit dem KMK-Generalsekretär, Udo Michallik, die Möglichkeit.

 

Bundeselternrat (BER)

 

Stephan Wassmuth

Vorsitzender

0172 – 564 99 00 stephan.wassmuth@bundeselternrat.de 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Ulf Rödde

Pressesprecher

069 – 789 73 114

ulf.roedde@gew.de 

Verband Bildung und

Erziehung (VBE)

Anne Roewer

Pressereferentin

030 726 19 66 17

a.roewer@vbe.de

 

 

 

GEW, VBE und BER: „Schulen warten weiter auf KMK-Rahmenkonzept“

Oranienburg/ Frankfurt am Main/ Berlin, 30.04.2020

 

PRESSEMITTEILUNG

 

GEW, VBE und BER: „Schulen warten weiter auf KMK-Rahmenkonzept“

 

Gewerkschaften und Elternvertretung zur Pressekonferenz der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sowie der Bundeselternrat haben enttäuscht auf die Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten reagiert. „Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat ihre Hausaufgaben gemacht und ein -bisher noch nicht veröffentlichtes- Konzept zur schrittweisen Öffnung der Schulen vorgelegt. Die Beratung dieses Konzeptes ist jedoch auf den 6. Mai vertagt worden. Es soll dann zusammen mit einem konkreten Zeitplan besprochen werden. Trotzdem sollen die Schulen aber wie geplant bereits am 4. Mai für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und (außer in Hessen) für die letzte Klasse der Grundschule öffnen. Dafür braucht es Sicherheit, insbesondere bei den Hygienestandards und für den Infektionsschutz. Das hat ihnen die Politik mit der Verschiebung der Beschlussfassung über das KMK-Konzept verweigert. Nun legt weiter jedes Land für sich fest, wie vorzugehen ist. Aus der Ankündigung eines orchestrierten Vorgehens ist ein Improvisationstheater geworden“, sagten GEW Vorsitzende Marlis Tepe, der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann und der BER Vorsitzende Stephan Wassmuth am Donnerstag in einer ersten Stellungnahme zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Beratungen.

 

 

 

Bundeselternrat (BER)

 

Stephan Wassmuth

Vorsitzender

0172 – 564 99 00 stephan.wassmuth@bundeselternrat.de 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Ulf Rödde

Pressesprecher

069 – 789 73 114

ulf.roedde@gew.de 

Verband Bildung und

Erziehung (VBE)

Anne Roewer

Pressereferentin

030 726 19 66 17

a.roewer@vbe.de

 

 

 

GEW, VBE und BER: „Wirksamer Gesundheits- und Infektionsschutz Leitlinie für schrittweise Öffnung der Schulen“

Oranienburg/ Frankfurt am Main/ Berlin, 27.04.2020

 

PRESSEMITTEILUNG

 

GEW, VBE und BER: „Wirksamer Gesundheits- und Infektionsschutz Leitlinie für schrittweise Öffnung der Schulen“

Organisationen appellieren gemeinsam an Bildungsminister

„Der Gesundheits- und Infektionsschutz der Lehrenden und der Lernenden muss im Zentrum aller Entscheidungen stehen, wenn die Schulen wieder schrittweise öffnen.“ Diesen Appell richteten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), die beiden größten Lehrkräftegewerkschaften in Deutschland, gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) an alle Bildungsministerinnen und Bildungsminister im Vorfeld ihrer Abstimmungen am heutigen Montag. Statt eines Wettbewerbs, wer zuerst öffnet, müssten die Vorschläge des Robert-Koch-Instituts (RKI) den verbindlichen Rahmen setzen. Die Schulen bräuchten einen klaren Rahmen, innerhalb dessen nach den Möglichkeiten vor Ort entschieden werde. Dafür seien die Expertise der Beschäftigten und die Interessen der Eltern einzubeziehen. Vor Ort müsse eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Vor der Öffnung müssten Gesundheitsschutz, Pädagogik und Organisation des Schulweges abgestimmt werden.

 

GEW Vorsitzende Marlis Tepe machte deutlich: „Schülerinnen und Schüler können aufgrund der Schulschließungen nicht den durch die curricularen Vorgaben vorgesehenen Lernstoff beherrschen. Darauf muss entsprechend flexibel reagiert werden.“ Hierbei seien insbesondere die Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen, die ohnehin Lernschwierigkeiten haben oder denen zu Hause aufgrund fehlender Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichend geholfen werden kann. Vor diesem Hintergrund warnte sie auch davor, Abschlussprüfungen jetzt auf Teufel komm raus durchzuziehen. Das führe zu Ungerechtigkeiten: Vorbereitung und Prüfungsbedingungen sind sehr unterschiedlich. Zudem sei es oft nicht möglich, den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten und das Abstandsgebot einzuhalten. Eine Ausnahmesituation wie die Corona-Krise verlange besondere Regelungen und Flexibilität. „Entscheidend ist, dass die Schülerinnen und Schüler keine Nachteile haben und die Schulzeit sich nicht verlängert“, betonte Tepe.

Der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann legte den Fokus auf die Notwendigkeit der Einhaltung von Hygienestandards und macht deutlich: „Wenn das für eine Schule nicht gewährleistet werden kann, darf sie nicht geöffnet werden. Zudem brauchen Schulleitung eine Ansprechperson, mit der sie diese Belange schnell klären kann.“

Beckmann verwies auf Rückmeldungen aus den Schulen zu den bereits begonnenen Schulöffnungen in einigen Ländern: „Diese zeigen deutlich, dass die Vorlaufzeiten für die Umsetzung in der Regel nicht ausreichend sind. Die Umgestaltung der

Klassenzimmer, die Besorgung von Seife und Papierhandtücher und auch die Zusammenstellung von Informationen für Schülerinnen und Schüler brauchen Zeit! Dies muss Schulträgern und Schulen gewährt werden, um im Sinne des Gesundheitsschutzes die notwendigen Absprachen und Vorbereitungen sorgfältig durchführen zu können. Sicherheit und Sorgfalt müssen immer vor Schnelligkeit gehen!“ Beckmann forderte zudem von der KMK ein, die Besonderheiten der Förderschulen und von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten in den Fokus zu nehmen. Beckmann verwies zudem auf die Dringlichkeit der Bereitstellung digitaler Endgeräte für Bildungsbenachteiligte. Geld hierfür sollte nicht den einzelnen Schülerinnen und Schülern bereitgestellt werden, sondern der Schule, um Geräte für die Ausleihe anzuschaffen.

BER Vorsitzender Stephan Wassmuth sagte: „Wir dürfen keinesfalls die Bildungsgerechtigkeit aus den Augen verlieren und müssen die Eltern und Schülerinnen und Schüler in diesem Prozess beachten und begleiten. Dazu gehört     u. a., dass Familien und Lehrkräfte einer Risikogruppe für die Schulbesuchsentscheidung und zur Abschätzung des Teilnahme-Risikos die transparente Kommunikation vorab zu den konkreten Hygiene-Vorsorgemaßnahmen in der konkreten Schule und dem Schulweg-Transport erhalten. Eltern haben in den letzten Wochen Außergewöhnliches geleistet und wir wünschen uns, dass wir gestärkt aus der Krise hervorgehen: mit gut ausgestatteten Schulgebäuden, sinnvollen und ausreichenden Lehrmaterialen und gut ausgebildeten Lehrkräften!

Gemeinsam haben wir nicht nur die Möglichkeit, die Digitalisierung deutlich voranzutreiben und den Anschluss an die anderen Schulsysteme wiederherzustellen, sondern auch moderne Lernkonzepte endlich umzusetzen. Dies kann uns nur gelingen, wenn Politik, Verwaltung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern auf Augenhöhe und vor allem gemeinsam in dieser Krise agieren.“

Info: Das RKI-Papier finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20_02.pdf?__blob=publicationFile

 

 

Ansprechpersonen:

Bundeselternrat (BER)

 

Stephan Wassmuth

Vorsitzender

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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Ulf Rödde

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ulf.roedde@gew.de

Verband Bildung und

Erziehung (VBE)

Anne Roewer

Pressereferentin

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a.roewer@vbe.de

 

 

 

 

Gemeinsamer Brief an KMK: GEW, VBE und BER bieten Expertise an und benennen Herausforderungen für Schulöffnung

Oranienburg/ Frankfurt am Main/ Berlin, 17.04.2020

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Gemeinsamer Brief an KMK: GEW, VBE und BER bieten Expertise an und benennen Herausforderungen für Schulöffnung

 

Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) damit beauftragt worden ist, bis zum 29. April Szenarien zu erarbeiten, wie ab dem 4. Mai schrittweise Schulöffnungen umgesetzt werden können, haben die beiden größten Lehrergewerkschaften Deutschlands, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) die Präsidentin der KMK, Dr. Stefanie Hubig, angeschrieben. Sie bieten ihre Unterstützung bei der Analyse, Erarbeitung und Umsetzung dieser Szenarien an. In dem Brief heißt es:

„[…] aus unserer Sicht ist es essenziell, neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den politischen Vorgaben die Erfahrungswerte der Lehrkräfte und Eltern bei der Erarbeitung solcher Szenarien einzubeziehen. Wir haben diese Expertise. […]. Mit dem Wissen um die besondere Lage und der Erfahrung aus der Praxis und als Interessenvertretungen der am Bildungssystem Beteiligten möchten wir Sie gerne dabei unterstützen, tragfähige, realitätsnahe und nachhaltige Antworten auf die aktuellen Fragen zu finden.“

Die drei Organisationen benannten zudem Herausforderungen, die jetzt zu bewältigen seien. Dazu gehörten der Gesundheitsschutz, verbindliche Ansprechpersonen für Schulleitungen, die Gestaltung von Räumen bei gleichzeitiger Bewahrung individueller Lernsettings, die Belastung für Lehrkräfte durch den Unterricht in geteilten Lerngruppen sowie durch Präsenzunterricht und die parallele Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu Hause sowie die Frage der Definition der Risikogruppen und der daraus folgenden Konsequenzen. GEW, VBE und BER wiesen darauf hin, dass während der schrittweisen Öffnung gerade Kinder in Notlagen sowie Schülerinnen und Schüler, die aus sozio-ökonomisch benachteiligten Elternhäuser kommen, besonders im Fokus stehen müssten und zusätzliche Unterstützung benötigten.

Bundeselternrat (BER)

 

Stephan Wassmuth

Vorsitzender

0172/ 564 99 00

stepan.wassmuth@bundeselternrat.de

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Ulf Rödde

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Der Bundeselternrat mahnt die Kultusministerkonferenz und die jeweiligen Kultusministerien zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen!

Pressemitteilung vom 25. März 2020

 

Der Bundeselternrat mahnt die Kultusministerkonferenz und die jeweiligen Kultusministerien zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen!

 

 

Mit großer Sorge verfolgt der Bundeselternrat die Entscheidungen der einzelnen Bundesländer zum Umgang mit der Covid-19 Problematik für die Schulen bzw. Schüler*innen. Anstatt - wie zugesagt - eine gemeinschaftliche Vorgehensweise anzustreben, kocht jedes Bundesland mit Blick auf den Bildungsföderalismus sein eigenes Süppchen. Das verunsichert die Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte sowie alle darüber hinaus im Bildungssystem tätigen Menschen.

 

Die Covid-19 Problematik ist ein bundesweites, ja weltweites Problem und es sollte hier zumindest eine bundeseinheitliche Lösung favorisiert werden. In dieser Krise sind keine Insellösungen oder länderinternen Entscheidungen zur Beruhigung der Menschen notwendig, sondern eine klare Linie. Dies auch gerade im Interesse aller Schüler*innen und um Gleichbehandlung zu gewährleisten.

 

Der Vorsitzende des Bundeselternrats, Stephan Wassmuth, hat keinerlei Verständnis für dieses Maßnahmenwirrwarr. Er kritisiert offen die fehlende Abstimmung innerhalb der KMK. Das gleicht eher einem Rückschritt zu mehr Bildungsföderalismus, anstatt in dieser schwierigen Phase hier gemeinschaftlich, gleichwertige Lösungen zu suchen und anzustreben. Die weitere Verunsicherung aller Beteiligten ist dadurch vorprogrammiert. Ein nationaler Bildungsrat wäre in dieser Situation freier in seiner gemeinschaftlichen Entscheidung gewesen und hätte hier sehr hilfreich sein können. Statt den Bildungsföderalismus im Interesse aller zunächst in den Hintergrund zu rücken, wird hier mit Schnellschüssen der einzelnen Bundesländer Unruhe verbreitet.

 

Gerade jetzt in dieser Krise zeigt sich, dass die seit nunmehr 1990 und damit seit 30 Jahren diskutierte Digitalisierung kaum unterschiedlicher umgesetzt sein könnte. Wo an Schulen Schulleitungen und Kollegium die Digitalisierung bereits mit den Schüler*innen aktiv eingeführt und umgesetzt haben, funktioniert sehr viel; an Schulen, an denen die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Digitalisierung gar nicht oder nur äußerst zurückhaltend erfolgte, passiert so gut wie gar nichts. Diese Unzulänglichkeiten machen sich jetzt erstmals deutlich bemerkbar und veranschaulichen die Bildungsungerechtigkeit für die Schüler*innen.

 

Der Bundeselternrat sieht bisweilen das Fehlen länderspezifischer Pläne, und dass Schulträger und Schulleitungen ihre Hausaufgaben mehr oder weniger umfassend oder nicht ausreichend gemacht haben. Es gibt Schulen, die gerade jetzt in der plötzlichen Homeschooling-Situation hervorragende Umsetzungserfolge zu verzeichnen haben; es gibt aber leider auch viele Schulen, da passiert außer dem klassischen Ansatz: „Lernt mal im Buch weiter bis Kapitel…“ nichts.

 

Auch in Bezug auf die fehlenden verbindlichen Informationen für die vielen Prüflinge erwartet der Bundeselternrat eine schnelle, bundeseinheitliche Lösung. Es geht nicht nur darum, die Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Es geht vor allem darum, den Prüflingen aufzuzeigen, ob und wann sie in welcher Form in dieser besonderen Ausnahmesituation mit Prüfungen zu rechnen haben - gerade in der Dualen Ausbildung hängt von der Frage einer abgelegten, bestandenen Prüfung ab, ob und wann sich der junge Mensch durch Bewerbungen dann beruflich neu orientieren kann bzw. im Falle einer Nichtübernahme muss.

 

Der Bundeselternrat fordert die KMK und die Kultusministerien daher dazu auf, eine bundesweite und vor allem einheitliche Lösung zu erarbeiten und zu präsentieren und den Bildungsföderalismus in dieser schwierigen Phase sinnvollerweise einmal zurückzustellen.

 

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Bundeselternrat

Stephan Wassmuth, Vorsitzender

E-Mail: info@bundeselternrat.de

 

Für Fragen und Stellungnahmen stehen wir gerne zur Verfügung

 

 

 

Unzureichende Umsetzung von notwendigen Hygienemaßnahmen an vielen Schulen im Hinblick auf Viren - aktuell das Corona-Virus

Pressemitteilung vom 04. März 2020

 

Unzureichende Umsetzung von notwendigen Hygienemaßnahmen an vielen Schulen im Hinblick auf Viren – aktuell das Corona-Virus

 

 

Bereits seit Jahren wird seitens des Bundeselternrats auf die Mängel im Schulbau und bei Schulsanierungen hingewiesen. Gerade die sanitären Einrichtungen entsprechen in der Vielzahl nicht den aktuell geltenden Standards, geschweige denn den Hygienevorschriften, die der Verhinderung einer Epidemie gerecht werden.

 

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Corona-Virus findet man in den Tageszeitungen bereits Annoncen der Bundesregierung, die auf die Bedeutung von sorgfältigen Hygienemaßnahmen (insbesondere häufiges Händewaschen mit Seife, Niesen in die Armbeuge, Vermeidung von direktem engen Körperkontakt etc.) hinweisen.

 

„Wir beobachten mit großer Sorge,“ so der Vorsitzende des Bundeselternrats, Stephan Wassmuth, „dass bundesweit die Umsetzbarkeit und Umsetzung dieser Maßnahmen an vielen Schulen nicht gewährleistet ist. Es wird uns beinahe täglich berichtet, dass zwar in fast jedem Klassenraum Waschbecken zur Verfügung stehen, bis auf wenige Ausnahmen aber keinerlei Seife und Papierhandtücher verfügbar sind. Seife und elektrische Händetrockner (die übrigens für die optimale Virenverbreitung sorgen!) gibt es – wenn überhaupt - nur auf den Toiletten.“

 

In den Klassenräumen wiederum sitzen Schüler*innen und Lehrer*innen auf engstem Raum zusammen. Es ist nicht möglich, ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Da überdies inzwischen viruzide Handdesinfektionsmittel ausverkauft sind, können sich die Schüler auch nicht selbst vorsorgen. Dort, wo Be- und Entlüftungssysteme installiert sind, sind auch diese geeignet, die Verbreitung von Viren eher noch zu begünstigen. Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind wir Eltern aber gezwungen, unsere Kinder - und damit auch uns alle im arbeitsfähigen Alter - dieser Risikosituation auszusetzen.

 

Der Bundeselternrat sieht hier die Schulträger in der Verpflichtung und der Verantwortung, gemeinsam mit den Gesundheitsämtern umgehend, aber auch auf die Zukunft gerichtet für die Bereitstellung von ausreichend Seifen, Desinfektionsmitteln und Papierhandtüchern zu sorgen. Andernfalls ist die Fürsorgepflicht des Staates, die aus der herrschenden Schulpflicht resultiert, grob fahrlässig verletzt.

 

Zudem gibt es bundesweit immer wieder sichtbare Mängel in der regelmäßigen Schulreinigung. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die es unter Bereitstellung der notwendigen Ressourcen vollumfänglich umzusetzen gilt.

 

Man darf hierbei nicht davon ausgehen, dass diese Maßnahmen einfach so „von sich aus“ ergriffen werden, da nicht wenige Schulleitungen selbst bezüglich der jetzt aktuell nötigen Maßnahmen verunsichert sind und aufgrund der Diensthierarchie noch Anweisungen von „oben“ erwarten.

 

Da die Kultusministerien ebenso wie die Schulträger im Zusammenhang mit dem Corona-Virus recht unterschiedlich aktiv geworden sind, sollten sich Informationssuchende beim jeweiligen Kultusministerium bzw. Schulträger kundig machen.

 

Der Bundeselternrat ersucht die Schulträger und die Kultusministerien aktuell, umgehend zu handeln, bevor es zu spät ist. Die Verbreitung des Corona-Virus neben der bereits laufenden Influenza-Welle ist nur durch sofortiges wirkungsvolles Handeln einzudämmen.

 

Es geht nicht um Panikmache, sondern darum, dass unsere Kinder aufgrund der Versäumnisse der Schulträger und unserer Politik nicht im Regen stehen gelassen werden.

 

Ihr Ansprechpartner ist: 

Bundeselternrat

Stephan Wassmuth, Vorsitzender

E-Mail: info@bundeselternrat.de

 

Für Fragen und Stellungnahmen stehen wir gerne zur Verfügung 

 

 

 

 

Zum Lehrermangel in Deutschland und zum aktuellen Volksbegehren in Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung vom 30. Januar 2020

 

 

Zum Lehrermangel in Deutschland und zum aktuellen

 

Volksbegehren in Sachsen-Anhalt

 

 

Vor über zehn Jahren wurde die Bildungsrepublik Deutschland ausgerufen. Noch länger sehen wir seit Jahren eine Personalpolitik im deutschen Schulwesen, die in nahezu allen Bundesländern dazu geführt hat, dass eine seit Jahren vorhersehbare Unterrichtsunterversorgung eingetreten ist und die in absehbarer Zeit aufgrund zu wenig ausgebildeter Lehrer*innen auch nicht durch Neueinstellungen eben dieser kompensiert werden kann. Hierzu hatte der Bundeselternrat bereits vor Jahren eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.

 

Dies führt zu verheerenden Unterrichtsausfällen, die Bildungschancen unserer Kinder werden einschränkt und bereits heute ist klar, dass eine ganze Schülergeneration unter dem Lehrermangel ihr Leben lang zu leiden hat.

Die errechnete Unterrichtsversorgung wird dabei oftmals geschönt, in dem die Stundentafeln reduziert werden. Auch für die kommenden Jahre und trotz der Kenntnis dessen, ist keine Besserung absehbar. Unter anderem durch große altersbedingte Abgänge von Lehrer*innen aus dem Schulsystem wird sich das Problem weiter verschärfen, während nur unzureichend Ausbildungskapazitäten für das Lehramt ausgebaut, nur unzureichend Studierende dafür angeworben werden.

 

Es entsteht in einigen Bundesländern zudem der Eindruck, dass die Landesregierungen offenbar aufgrund des Finanzdruck sich darauf ausruhen, dass nicht genügend Lehrer zur Verfügung stehen. Wir brauchen bundesweite Standards, die den Unterrichtsausfall valide bewerten und auch ein Bemühen der Politik und Verwaltung diese „ehrlich“ sicht- und feststellbar zumachen.

Wir brauchen Schulabgänger mit einer bestmöglichen Bildung!

 

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundeselternrat das Volksbegehren „Den Mangel beenden! – Unseren Kindern Zukunft geben!“ in Sachsen-Anhalt als einen wegweisenden und richtigen Schritt, auf die Dringlichkeit dieses bundesweiten Problems aufmerksam zu machen.

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Bundeselternrat

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Grundlose Beschulung an einer Förderschule muss verhindert werden

Pressemitteilung vom 03.12.2019

Positionspapier des Fachausschuss "Förderschule"

 

Grundlose Beschulung an einer Förderschule muss verhindert werden

 

Der Roma-Junge Nenad musste 11 Jahre lang grundlos eine Förderschule besuchen. Erst viel später stellte sich heraus, dass er gar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf hatte. Vom Land Nordrhein-Westfalen erstritt er deswegen Schmerzensgeld und Schadensersatz.

 

Den Mitgliedern des Fachausschusses für Förderschulen des Bundeselternrats sind weitere Fälle aus verschiedenen Bundesländern bekannt. Allerdings mündete keiner von ihnen in solch einem aufsehenerregenden Urteil. "Wir begrüßen", betont Ausschussvorsitzende Anke Vogelsang, "dass dieses Urteil für Sicherheit sorgt. Dadurch wird klar, dass es sich in solchen Fällen nicht um entschuldbare Nachlässigkeiten, sondern um eklatante Verletzung von Kinder- und Menschenrechten handelt, darunter das Recht auf angemessene Bildung".

 

Der Fachausschuss für Förderschulen erhob nun auf der letzten Fachtagung des Bundeselternrats in einem Positionspapier Forderungen. Um abzusichern, dass kein Kind ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine Förderschule besucht, sei es überfällig, dass nicht nur in einigen, sondern in allen Bundesländern der sonderpädagogische Förderbedarf regelmäßig einmal im Jahr überprüft werde. Dies sei in den Schulgesetzen aller Länder zu verankern und bei der individuellen Förderplanung mit zu planen. Bei der Diagnostik müssten zunächst die kommunikativen Barrieren überbrückt werden, sodass es nicht aufgrund schlechter Deutschkenntnisse - wie bei Nenad - oder Autismus zu falschen Testergebnissen kommen könne.

 

Besonders wichtig war dem Ausschuss in diesem Zusammenhang auch, dass Eltern bei Zweifeln an der Überprüfung oder deren Ergebnis ein Recht auf kostenlose Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung hätten. Außerdem solle darauf geachtet werden, dass eine Umgebung, die dem Kind nicht vertraut sei, nicht zu verfälschen Testergebnissen führe.

 

Das Positionspapier mit weiteren Forderungen finden Sie hier.

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Bundeselternrat

E-Mail: info@bundeselternrat.de

Für Fragen und Stellungnahmen stehen wir gerne zur Verfügung

 

 

 

 

Klimaschutz ist Kinderrecht - Bundeselternrat fordert Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Pressemitteilung vom 02. Oktober 2019

 

Klimaschutz ist Kinderrecht - Bundeselternrat fordert Umsetzung der UN‑Kinderrechtskonvention 

 

Vom 20. bis 22. September 2019 fand in Potsdam die Fachtagung der Ausschüsse Förderschule, Real- und Hauptschule sowie Gymnasium des Bundeselternrats statt.

 

Die hier auf der Tagesordnung stehenden Kinderrechte schlugen die Brücke zum zeitgleich in New York verhandelten Klimawandel. "Die ungebremste Zerstörung unseres Planeten auf Kosten des Lebens und der Gesundheit unserer Kinder verstößt gegen die in der UN-KRK verbrieften Rechte unserer Kinder", mahnt Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrats. Insbesondere verstoße sie gegen Art. 6 „Das Recht jeden Kindes auf Leben“, Art. 24 „Das Recht jeden Kindes auf das höchstmögliche Maß an Gesundheit“ und Art. 27 „Das Recht jeden Kindes auf angemessene Lebensbedingungen“, wofür aktuell viele Kinder und Jugendliche weltweit auf die Straße gehen (Fridays for Future) der UN-Kinderrechtskonvention. Letztere wurde weltweit von fast allen Staaten ratifiziert.

 

Dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte selbst in die Hand nehmen und mittels Schulstreiks Druck ausüben müssten, sei ein Armutszeugnis vor allem für die reichen Industrienationen, die überwiegend die Verantwortung für den Klimawandel trügen. Schließlich sei die Welt der Erwachsenen kraft ihrer Verantwortung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Diese Verantwortung sieht der Bundeselternrat grob verletzt.

 

Die auf der Tagung versammelten Delegierten, Elternvertreter aus allen Bundesländern, forderten eine verschärfte Gangart, um Rechte von Kindern und Jugendlichen ernstzunehmen. Sie verabschiedeten eine Resolution, wonach die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen, im Alltag institutionell verankert und rundum umgesetzt werden sollen.

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Bundeselternrat

E-Mail: info@bundeselternrat.de

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Menschenrechtsbildung an Schulen

Pressemitteilung vom 20. September 2019

 

Anlässlich der 2. Fachtagung des Bundeselternrats vom 20.09. bis 22.09.2019 verabschiedeten die Delegierten am Weltkindertag passend zum 30. Geburtstag der Kinderrechtskonvention folgende Forderungen:

 

Menschenrechtsbildung an Schulen

 

Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gehört insbesondere auch, Menschenrechte zu thematisieren. Darunter fallen u. a. das Menschenrecht auf inklusive Bildung sowie die Kinderrechte.

 

Der BundesElternRat fordert daher die Bundesregierung bzw. Bundestag und Bundesrat auf;

 

  1. die Kinderrechte gemäß des von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.11.1989 verabschiedeten und von der Bundesregierung ratifizierten Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) auf allen Ebenen umzusetzen und diese nach inzwischen 30 Jahren gemäß den Expertisen des Deutschen Menschenrechts Institutes endlich ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen.

 

  1. Menschenrechtsbildung nicht nur an Schulen, sondern auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Zusammenarbeit mit den Ländern zu stärken.

 

Der Bundeselternrat ist sich der kontroversen Diskussion des Themas Kinderrechte ins Grundgesetz im Klaren. Dennoch sind die Delegierten mit Blick auf den bestehenden Koalitionsvertrag der Regierung der Auffassung, dass die angedachten politischen Entscheidungen auch endlich umgesetzt werden müssen.

 

Dies gilt unter anderem auch für den Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder.

Der Bundeselternrat unterstützt die Forderungen des Bundesjugendkuratoriums zur Einführung flächendeckend verbindlicher Mindeststandards. Diese müssen eingeführt und deren Qualität gesichert werden. Auch aus unserer Sicht haben diese Qualitätsstandards in erster Linie von den Lebenslagen, Interessen, den pä­dagogischen Bedarfen sowie den Rechten der Kinder auszugehen. Dringend sind sie unter Beteiligung von Kindern zu entwickeln und zu überprüfen!

 

Ziel aller Qualitäts- und Rechtsfragen muss sein, dass ein künftiger Rechtsanspruch in der alltäglichen Praxis kein bloßer Betreuungsanspruch wird.

 

Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam daran arbeiten die Wahlinhalte auch umzusetzen. Hier sahen sich die Delegierten des Bundeselternrats verpflichtet die o. a. Forderungen auszusprechen.

 

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Bundeselternrat

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DVW und Bundeselternrat wollen Schulwegtraining statt Elterntaxis

Pressemitteilung vom 01. August 2019

 

DVW und Bundeselternrat wollen Schulwegtraining statt Elterntaxi

Im August und September treten wieder über 700.000 Schüler das erste Mal den Weg ins Klassenzimmer an. Damit sie auch allein sicher ankommen, empfehlen die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bundeselternrat (BER), schon in den Sommerferien oder sogar vorher den Schulweg mehrmals zu üben. Für DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig eignen sich Kinder durch das Schulwegtraining mit den Eltern und dem selbstständig zurückgelegten Schulweg wichtige Fähigkeiten an, um sich später souveräner im Straßenverkehr zu bewegen. In diesem Zusammenhang unterstreicht der BER-Vorsitzende Stephan Wassmuth nochmals, dass Kinder, die mit dem Auto zur Schule gefahren werden, in dieser Entwicklung gehemmt werden. Das Elterntaxi sollte darum nach Möglichkeit vermieden werden.

 

„Wenn wir unseren Kindern früh beibringen, wie man sich richtig im Verkehr verhält, fördern wir ihre Eigenständigkeit“, gibt Bodewig zu verstehen und betont damit den Wert der Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Vorschulalter und in der Grundschule. Dabei unterstützen auch viele Verkehrswachten in Deutschland, unter anderem durch die Aktion „Sicher zur Schule“. Auch Eltern übernehmen hier eine wichtige Aufgabe, weiß Stephan Wassmuth: „Eltern sind Vorbilder und achten darauf, dass sich ihre Kinder ausreichend bewegen, wozu auch der Schulweg zählt. Der elterliche Fahrdienst ist also nicht hilfreich und leider oft auch Ausdruck, dass sie sich zu wenig Zeit nehmen und ungeduldig sind.“

 

Das Schulwegtraining

Die meisten Schulen stellen Schulwegpläne bereit, welche die Routen ohne oder mit nur geringen Gefahrenpunkten zeigen. Der kürzeste Weg ist darum nicht immer der sicherste. Eltern gehen dann gemeinsam mit ihren Kindern den Schulweg. Dabei wird jedes Abbiegen, jede Straßenüberquerung und jeder Gefahrenpunkt, beispielsweise eine Baustelle, einzeln besprochen, da es Schulanfängern noch schwerfällt, Zusammenhänge herzustellen und das, was in einer Situation gelernt wurde, auf eine andere zu übertragen. Auch der Rückweg wird so trainiert. Nach einigen Übungsgängen, wenn das Kind schon sicherer ist, kann ihm die "Führungsrolle" übergeben werden und sie lotsen dann ihre Eltern, die dann nur noch korrigieren. Wichtig ist, dass die Strecke zu den gleichen Zeiten wie später abgelaufen wird, damit der Eindruck von Verkehrsaufkommen und Verkehrsgeschehen möglichst bekannt ist. Das Schulwegtraining muss mehrmals wiederholt werden. Dadurch prägen sich Kinder die Abläufe erst ein und können sicherer werden.

 

Ansprechpartner für die Presse:
Heiner Sothmann
Pressesprecher
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Woran "krankt" die Elternbeteiligung an Schule?

Pressemitteilung vom 14. Juni 2019

 

Woran „krankt“ die Elternbeteiligung an Schule?

 

Mit dem Tagungsthema „Elternmitarbeit als Qualitätsmerkmal an Schule“ tagte der Bundeselternrat vom 24. bis 26.05.2019 in Potsdam und eröffnete im Plenum das Themenjahr „Eltern im Bildungssystem – was sagt die Forschung?“.

 

Durch die eröffnenden Vorträge der Referentinnen Frau Prof. Dr. Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut, Frau Prof. Dr. Elke Wild von der Universität Bielefeld und Frau Maike Hoeft, Lehrbeauftragte der Universität Paderborn, wurde sehr deutlich, warum auf die Elternbeteiligung nicht nur in der medialen Öffentlichkeit häufig ein problematisierender Blick fällt: Nicht bekannte Zuweisungen von Aufgaben und Rollen, Überfrachtungen von Erwartungen, fehlender gegenseitiger Einblick in die Position des Gegenübers, der Systematik, in der der jeweils andere eingebunden ist, sind nur einige der bisher noch ungeklärten „Baustellen“ zwischen Schulen und Elternhäusern. „Hier ist noch ein wichtiger Forschungsbereich zu entwickeln, um die Gelingensbedingungen an Schulen zu konkretisieren und der Praxis bereitzustellen“ urteilt der Vorsitzende des Bundeselternrats, Stephan Wassmuth.

 

Der Bundeselternrat ist der bundesweite Zusammenschluss der zumeist auf der Basis der Landesschulgesetze durchgewählten Klassenelternvertretungen bis zur Landesebene und ist heterogen besetzt - quer durch alle Schularten. Durch den bundesweiten Austausch über gute Praxis und den neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklungen qualifiziert er seine Mitgliedsverbände, damit die jeweiligen Schulverwaltungen partnerschaftlich und auf Augenhöhe begleitet und beraten werden.

 

 

Leichte Sprache:

Der Bundes-Eltern-Rat hat sich getroffen. Die Eltern haben sich gefragt: Manche Leute mögen es nicht, wenn Eltern in der Schule ihrer Kinder mitarbeiten. Dazu haben sie Forscher eingeladen. Diese haben geantwortet: Eltern wissen oft nicht, was die Schule von ihnen will.  Dazu muss man sich besser kennenlernen.

Stephan Wassmuth, der erste Elternvertreter findet: Ja, die Forscher sollen bitte Klarheit schaffen. Dann kommen alle besser miteinander klar.

 

Im Bundes-Eltern-Rat sitzen ganz verschiedene Eltern. Manche haben ganz schnell oder ganz langsam lernende Kinder. Manche lernen, indem sie ganz viel selber lesen. Andere müssen Dinge anfassen, um zu lernen. Weil die Kinder und Schulen so unterschiedlich sind, müssen alle miteinander reden. Dann kann Schule besser werden.

 

 

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Der Vorstand des Bundeselternrates arbeitet ehrenamtlich.

 

 

Neuwahlen im Vorstand des Bundeselternrats

Pressemitteilung vom 12. Juni 2019

 

Neuwahlen im Vorstand des Bundeselternrats

 

Am letzten Mai-Wochenende standen beim Bundeselternrat turnusgemäß Wahlen auf der Tagesordnung. Die Delegierten des Bundeselternrats wählten mit großer Mehrheit die Delegierte Carmen Haaf aus Baden-Württemberg zum Vorstandsmitglied für Finanzen und den in Hamburg lebenden Delegierten Ebrahim Yousefzamany zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bundeselternrats für die Amtszeit von drei Jahren.

 

Carmen Haaf genießt im Bundeselternrat ein hohes Vertrauen durch ihre langjährige Ausübung des Amtes der Finanzprüferin.

Ebrahim Yousefzamany bringt durch seine Tätigkeit als „Kulturbeauftragter/Mediator“ an den Schulen der Hansestadt Hamburg einen großen Schatz an Erfahrungen für eine gelungene Integration von Migranten in die Vorstandsarbeit mit.

 

Der neue Vorstand möchte sich hiermit bei den beiden Vorgängern, Marc Keynejad und Michael Ulrich, die mit großem ehrenamtlichem Einsatz die Vorstandsämter bisher bekleideten und turnusgemäß ausgeschieden sind, bedanken und wünscht ihnen für ihren weiteren Lebensweg alles Gute.

 

„Nationaler Bildungsrat, Rechtsanspruch Ganztagsschulen und die geregelte Finanzierung von Bund und Ländern der Bildungslandschaften“ sind die großen Themen der nächsten Monate, die den Bundeselternrat beschäftigen werden, sagte Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrats und freute sich, dass er zwei erfahrene Mitstreiter für beste Bildung im Vorstand neu begrüßen konnte.

 

Außerdem hat der teilerneuerte Vorstand die Aufgabe, die Finanzierung des Bundeselternrats für die kommenden fünf Jahre zu sichern.

 

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Schwerwiegende Brüche im Bildungsverlauf - "Schnittstellen" müssen zu "Nahtstellen" werden

Pressemitteilung vom 09. April 2019

 

Schwerwiegende Brüche im Bildungsverlauf – „Schnittstellen“ müssen zu „Nahtstellen“ werden!

 

Zur Resolution „Bildung von Anfang an zu Ende denken“

 

„Einschulungskinder der 1. Klassen sind keine Bildungsanfänger - eingedenk der Diskussionen um die Qualität der Kindertagesstätten!“ stellten die Delegierten des Bundeselternrates am 31.03.2019 in Potsdam zu seiner Fachtagung „Übergänge im Bildungssystem“ fest.

 

Das gegenwärtige, gegliederte Schulsystem führe zu zahlreichen Übergängen im Bildungsverlauf. An diesen Schnittstellen gehen viele für die erfolgreiche Bildungs- und Erziehungspartnerschaft für den weiteren Lebenslauf der Kinder so nötigen Eltern verloren. Sie müssten gerade bei den Übergängen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen für die Schullaufbahn im Sinne ihrer Kinder zu treffen. Es müssen Strukturen geschaffen werden, die die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft der Kinder beendet.

 

Jedoch: Durch unterschiedliche Gesetze und den damit zusammenhängenden trennenden Strukturen, aber auch Haltungen, wird eine gelungene pädagogische Übergabe nach dem „Staffelstab-Prinzip“ behindert. Nur durch ganz besonderen Mut zur Zusammenarbeit entstehen Beispiele wie das Bildungshaus Lurup in Hamburg, in dem die konstruktive Familieneinbeziehung jenseits der Ressortzuständigkeiten systematisch fortentwickelt wurde.

 

Zum Ende der Schulzeit - beim Übergang in den Berufseinstieg - ist die Trennung zwischen dem allgemeinbildenden Schulsystem und der Berufsausbildung im Grundsatz in Frage zu stellen. Das besondere Engagement für eine Überwindung dieser Systemgrenzen wurde auf der Fachtagung mit der Kooperativen Gesamtschule Schneverdingen aus Niedersachsen vorgestellt. Ihre Programme „JOBwärts“, „A(ZU)BIwärts“ und „UNIwärts“ zeigen, dass diese pädagogischen Übergangskonzepte von der Schule bis in den Beruf - beruhend auf der gewachsenen Bindung und Vertrauen zwischen Lehrer und Schüler und einem Maßnahmenkatalog zur Durchbrechung von Perspektivlosigkeit über die Schulzeit hinaus – außerordentlich erfolgreich ist. An dieser Schule im ländlichen Raum ist die Quote der Schulabbrecher auf circa 2% gesunken und die Übergangsquote für normalerweise schwervermittelbare Hauptschüler in den Beruf auf über 90 % gestiegen!

 

Vorhandene, berufsbezogene Unterstützungsstrukturen zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (s. VerA, QuABB oder „Stark für Ausbildung“) sehen jedoch die Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler im ersten Ausbildungsjahr durch die vorherigen Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule nicht vor - wegen vorhandener Systemgrenzen. 

 

„Mut und Offenheit, um erfolgreiche Initiativen als Modellprojekte anzuerkennen!“, appelliert der Bundeselternrat daher an die politisch Verantwortlichen.

Konzentriert und selbstkritisch verfolgten die Delegierten der Fachausschüsse für „Grundschule und frühkindliche Bildung“, „Berufsbildende Schulen“ und „Gesamt- und Gemeinschaftsschulen“ den gehaltreichen Vortrag des Bildungswissenschaftlers Ulrich Vieluf und ehemaligen Hamburger Staatsrats zum Einfluss des Eltern- und Lehrerverhaltens bei den Übergängen zwischen den Institutionen. 

 

Weitere Thesen und Forderungen sind der Resolution „Bildung von Anfang an zu Ende denken“ zu entnehmen.

 

 

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DVW und Bundeselternrat: Radfahrausbildung an Schulen ist unverzichtbar

Pressemitteilung vom 07. März 2019

 

DVW und Bundeselternrat: Radfahrausbildung an Schulen ist unverzichtbar

 

Berlin, 7. März 2019: Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bundeselternrat (BER) loben die Radfahrausbildung als elementaren Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit in Schulen. Sie ist Grundlage für eigenständige Mobilität und die Bewegungsförderung bei Kindern. Die Radfahrausbildung unterstützt maßgeblich eine sichere Verkehrsteilnahme und darf darum im Lehrplan nicht vernachlässigt werden.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a. D.: „Das Fahrrad ist für unsere Kinder erstes Verkehrsmittel und enorm wichtig für eine selbstbestimmte und nachhaltige Mobilität. Um sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen, müssen Kinder früh ans Rad herangeführt werden. Nicht nur Eltern tragen hier Verantwortung, auch Lehrerinnen und Lehrer sowie die Polizei müssen die Radfahrausbildung als grundlegendes Element der Verkehrserziehung verstehen.“

Seit den Neunzigerjahren gibt es die Radfahrausbildung in der 3. und 4. Klasse. Sie gilt inzwischen als wichtigster Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit in Schulen und wird von der Kultusministerkonferenz für die Lehrpläne empfohlen. Der Wert der Radfahrausbildung für die Aneignung wichtiger Verkehrskompetenzen hat sich in den letzten Jahren noch erhöht, denn bei den motorischen Fähigkeiten der Grundschüler sind immer mehr Schwächen zu beobachten, die auch ihre sichere Verkehrsteilnahme beeinflussen.

Stephan Wassmuth, Vorsitzender des BER: „Kinder brauchen Bewegung. Nur so können sie wichtige körperliche und geistige Fähigkeiten ausbilden und sich fit und gesund halten. Das Fahrrad ist hier kaum wegzudenken. Darum muss auch die Radfahrausbildung im Lehrplan einen festen Platz bei der Verkehrserziehung bekommen. Unterrichtsausfälle müssen gleichsam vermieden oder entsprechend ausgeglichen werden.“

 

Die Radfahrausbildung

Entwickelt wurde die Radfahrausbildung von der Verkehrswacht Medien & Service GmbH (VMS), die als Verlag für schulische Verkehrserziehung bis heute Eltern und Lehrer mit Materialien und Dienstleistungen für die Ausbildung unterstützt. In 2015 veröffentlichte die VMS gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Studie „Stand der Radfahrausbildung an Schulen und motorische Voraussetzungen bei Kindern“. Sie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, das jedes sechste Kind im Umfeld der Wohnung keine Möglichkeit zum Radfahren hat. Bei einem Drittel der Kinder fehlt zudem die Unterstützung der Eltern. Immerhin hat der Großteil der Eltern mit dem Kind das Radfahren geübt und fast alle Kinder besitzen ein Kinderrad. Etwa die Hälfte der Kinder spielte zuvor mit einem Laufrad, was sich positiv auf die motorischen Fertigkeiten auswirkt.

 

Ansprechpartner für die Presse:
Heiner Sothmann
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Chef der Autostadt Wolfsburg lässt sich in die Pflicht nehmen

Pressemitteilung vom 08. Oktober 2018

 

Chef der Autostadt Wolfsburg lässt sich in die Pflicht nehmen

 

Zu den brennendsten Fragen vieler deutscher Städte, wie die des Klimaschutzes und die der globalen Entwicklungsziele, haben am Wochenende hundertfünfzig bundesweit repräsentative Jugendliche den Geschäftsführer der Autostadt Wolfsburg, Claudius Colsmann, in einem Fishbowl-Format hartnäckig zur Rede gestellt. Insbesondere wurde auf die konkrete Umsetzung der Verbesserung der Energiebilanz, der Abfallvermeidung, eines Mobilitätskonzeptes und der gemeinwohlorientierten Bilanzierung der Autostadt Wolfsburg hin abgeklopft. Colsmann stellte sich den herausfordernden Fragen, lud die Jugendlichen ein, weiterhin unbequeme Fragen zu stellen und ihn als kritische Berater zu begleiten.

 

Das erste Jugendparlament für die Bildung für nachhaltige Entwicklung BNE beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, das YouPan, wurde in diesem Jahr flankiert durch einen zum Teil öffentlichen Jugendkongress in der Autostadt Wolfsburg und einer Abordnung am Hambacher Forst am Tag vor der dortigen Großdemonstration am Samstag.

 

Der Vorstand des Bundeselternrats stellt fest:

„Hier wächst eine Jugend heran, die statt Resignation und Verantwortungsflucht ihre Fähigkeit beweist, Politik selbstbewusst mitzugestalten und Verantwortung für die eigene Zukunft und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft zu übernehmen.“

 

Zukunftsweisende Formate dominierten das Kongressprogramm, in denen die vielfältigen Moderations- und Arbeitsformen bewusst Kreativität und Zusammenarbeit ermöglichten. Dieser Kongress zeigt, dass das demokratische Entwicklungspotenzial durch Jugendbeteiligung immens ist und die Bundesregierung diesen so bitter nötigen Schritt der Weiterentwicklung der Demokratie bereits in seiner nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vorantreibt.

 

 

DVW und Bundeselternrat fordern mehr Mobilitätserziehung mit Kinder

Pressemitteilung vom 29. August 2018

 

DVW und Bundeselternrat fordern mehr Mobilitätserziehung mit Kindern

 

Berlin, 29. August 2018: Die motorischen Fähigkeiten, die für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind, nehmen bei Kindern nachweislich ab. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bundeselternrat (BER) appellieren darum gemeinsam an Eltern, die für die Mobilitätserziehung ihrer Kinder in erster Linie verantwortlich sind. Mit Bewegung, Sport und durch vielfältige Angebote der kulturellen Bildung entwickeln Kinder ganz spielerisch Wahrnehmung, Reaktionsvermögen sowie Körperbewusstsein und -beherrschung – alles Fähigkeiten, die ihnen auch bei der Verkehrsteilnahme zugutekommen. Schulen stehen in der Verpflichtung, den im Lehrplan festgeschriebenen Sportunterricht durchzuführen und Unterrichtsausfall zu vermeiden.

 

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a. D. betont dabei: „In der Kindheit entwickeln wir die Grundlagen, uns sicher im Verkehr zu bewegen. Eltern müssen die Zeit und Geduld aufbringen und gemeinsam mit ihren Kindern das richtige Verhalten im Verkehr üben, damit sie es später alleine schaffen können.“

 

Viele Kinder legen ihren Schulweg nicht allein zurück, sondern werden von Eltern hingefahren, auch wenn die Strecke nach einem gemeinsamen Schulwegtraining ohne besondere Gefährdung zu bewältigen wäre. So entgehen den Kindern Lernerfahrungen für eine eigenständige Verkehrsteilnahme. Auch bei der Radfahrausbildung in der vierten Klasse zeigt sich, dass Schüler immer öfter die motorischen Anforderungen nicht mehr erfüllen und damit nicht sicher Radfahren. Gründe liegen auch hier in schlechter ausgeprägten Mobilitätskompetenzen, häufig basierend auf Bewegungsmangel.

 

Stephan Wassmuth, Vorsitzender des BER: „Wir sehen Eltern und Schule klar in der Pflicht, darauf zu achten, dass Kinder sich ausreichend bewegen – weniger Spielekonsole, mehr Spiele an der frischen Luft und qualifizierter Sportunterricht. Das ist nicht nur gesünder, sondern auch wichtig für den Straßenverkehr. Eltern müssen sich hier auch ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und mit gutem Beispiel vorangehen.“

 

Die Verkehrswacht Medien & Service GmbH (VMS) veröffentlichte 2015 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Studie „Stand der Radfahrausbildung an Schulen und motorische Voraussetzungen bei Kindern“. Sie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, das jedes sechste Kind im Umfeld der Wohnung keine Möglichkeit zum Radfahren hat. Bei einem Drittel der Kinder fehlt zudem die Unterstützung der Eltern. Immerhin hat der Großteil der Eltern mit dem Kind das Radfahren geübt und fast alle Kinder besitzen ein Kinderrad. Etwa die Hälfte der Kinder spielte zuvor mit einem Laufrad, was sich positiv auf die motorischen Fertigkeiten auswirkt.

 

 

Handyverbote?

Pressemitteilung vom 07. August 2018

 

Handyverbote?

 

Das – vor einigen Tagen – in Frankreich verabschiedete Gesetz zum Verbot des Gebrauchs von Mobiltelefonen an französischen Schulen sieht der Bundeselternrat kritisch.

 

Eltern wollen ihre Kinder vor Gefahren schützen, viele sind der Meinung, dass Kinder erst einmal die grundlegenden Handwerkszeuge wie lesen, schreiben und rechnen erlernen müssen. Danach, so denken viele Eltern, können Kinder sich immer noch mit diesen neuen Themen auseinandersetzen.

 

Leider ist das ein Trugschluss. Der Umgang mit digitalen Medien ist inzwischen auch zur Kulturtechnik geworden; es braucht viele Fähigkeiten, die nicht mal eben nach der Schule erworben werden können.

 

Recherchieren wird eine, wenn nicht die Kulturtechnik, die unseren Kindern künftig die Kompetenz geben wird, die sie brauchen, um in unserer Gesellschaft ihren Platz zu behaupten.
Für erfolgreiche Recherchen ist eine weitere Kulturtechnik essentiell, das Bewerten der Plausibilität von Nachrichten. Das Internet macht jedem die Veröffentlichung von Inhalten so leicht wie nie zuvor, sodass der Wahrheitsgehalt jeder Information geprüft werden muss. Das kann aber nur leisten, wer über eine solide Grundbildung verfügt.

 

Die Fähigkeit zu erkennen, wann ein medial angebotener Inhalt einen weiter in Richtung seines Ziels bringt und wann nicht, braucht Disziplin. Es ist nicht leicht bei der Sache zu bleiben, wenn gerade wieder eine E-Mail, Chatnachricht oder Ähnliches um die Aufmerksamkeit buhlt.

 

Bewältigen von Medien­brüchen, wie das Lesen eines Buches und recherchieren ergänzender Inhalte im Netz; erkennen und bewerten der immer ausgefeilteren, teilweise sehr subtilen Motivations­systeme wird immer wichtiger. Mündig werden, sich selber vor der Entgrenzung durch digitale Medien bewahren wird lebensnotwendig.

 

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, jedoch kann sie die Menge der – neu zu erwerbenden Fähigkeiten – schon andeuten.

 

Die Generation Eltern, die mit der Einführung der ersten Handys schon erwachsen war, kennt viele dieser Probleme nur zu gut. Einerseits soll das Familienleben mit dem beruflichen Leben unter einen Hut gebracht werden und andererseits will auch noch dauernd etwas Neues gelernt werden, weil mal wieder eine neue App herausgekommen ist, die alle benutzen oder, weil durch ein Update für das Handy jetzt wieder alles anders, als bisher bedient wird.

 

Beim Smartshopping den wirklich günstigsten Preis finden, aber dabei nicht übervorteilt zu werden ist so schon schwer genug. Bei der nächsten Wahl eine informierte Entscheidung treffen, gerät mittlerweile fast zu einem Ding der Unmöglichkeit und wird deshalb oft aus dem Bauch entschieden.

 

Wenn französische Politiker die Smartphones aus den Schulen verbannen wollen, dann behindern sie Kinder beim Erwerb dieser Fähigkeiten. Ein Informatikraum in der Schule, der ein- bis zweimal der Woche zum Unterricht genutzt wird, ist eben nicht dasselbe wie das Smartphone in der Hosentasche.

 

Es sind unsere Kinder, die mit der Digitalisierung werden leben müssen. Allerdings wissen die jungen Erwachse­nen, die unser Bildungssystem verlassen, oft von all dem nur, dass das Handy auf dem Schulhof ausgeschaltet bleiben muss. Sie sind unserer Meinung nach, auf die Heraus­forderungen einer Welt von Handys, Computern und selbstfahrenden Verkehrsteilnehmern nicht gut vorbereitet.

 

Oft – das lehrt die Praxis – sind allerdings Lehrerinnen und Lehrer ebenfalls nicht ausreichend für die Vermittlung der notwendigen Kompetenzen ausgebildet und auch wir Eltern, können diese Aufgabe häufig nicht gut leisten.

 

Das kann erst besser werden, wenn wir Eltern eine Auseinandersetzung noch in der Schule mit der Digitalisierung fordern. Selbst wenn es erst wenige gute Beispiele für gelungenen digital gestützten Unterricht gibt, kann das nicht bedeuten, dass unsere Gesellschaft vor schulischen Problemen kapituliert und unseren Kindern das Erlernen dieser essentiellen Kulturtechniken versagt.

 

Aus diesen Gründen nimmt der Bundeselternrat die Entwicklung in Frankreich mit großer Besorgnis zur Kenntnis.

 

        

 

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Neuer Stellvertrender Vorsitzender kommt aus Hamburg

Pressemitteilung vom 09. Mai 2018

 

Neuer Stellvertretender Vorsitzender kommt aus Hamburg

 

Ein spannendes und informatives Wochenende verbrachten die Delegierten der 16 Bundesländer des Bundeselternrats anlässlich ihrer Frühjahrsplenartagung vom 04.-06. Mai 2018 in Potsdam.

 

Im Rahmen des Jahresthemas „Regionale Bildungslandschaften - Bildung vor Ort“ tagten die 7 Fachausschüsse des Bundeselternrats und verabschiedeten eine wegweisende Resolution mit Forderungen an die bildungspolitisch Verantwortlichen der Bildungsrepublik Deutschland. Hierzu folgt in den nächsten Tagen eine gesonderte Pressmitteilung.

Neben dem spannenden Prozess “Unterrichtsqualität” standen auch Nachwahlen im Vorstand des Bundeselternrats statt.

Marc Keynejad trat die Nachfolge von Wolfgang Pabel, stellvertretender Vorsitzender des Bundeselternrats an. Wegen der Nachwahl ist das Amt auf ein Jahr befristet. Marc Keynejad: „Ich trete in die großen Fußspuren eines Mannes der den Bundeselternrat wie kein Zweiter zusammengehalten und befördert hat.

 

Der Vorstand besteht nunmehr aus Martina Richter aus Mecklenburg-Vorpommern, Erika Takano-Forck aus Berlin und Michael Ulrich aus Brandenburg.

Vorsitzender ist Stephan Wassmuth aus Hessen.

 

Der neue Vorstand möchte sich mit dieser Nachwahl sehr herzlich bei dem ausgeschiedenen Vorstandmitglied bedanken und wünscht ihm alles Gute für seinen weiteren Lebensweg.

 

Marc Keynejad erklärt: „Der Bundeselternrat hat seit über 65 Jahren die - für das Bildungssystem der Bundesrepublik vitale – Rolle der Feedbackschleife inne. Seine Aufgabe ist immer wieder Impulse und Denkanstöße ins Bildungssystem zu geben, um dessen Weiterentwicklung zu fördern und Kinder und Jugendliche fit für die Zukunft zu machen. So nimmt der Bundeselternrat aktiv Einfluss auf die Gestaltung der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Ich fühle mich als Vater zweier Kinder, die im deutschen Bildungssystem aufwachsen dürfen, dieser Aufgabe verpflichtet!

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrats

Telefon: 0172-56 49 900

E-Mail: stephan.wassmuth@bundeselternrat.de

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Schulentwicklungsplan in Deutschland

Pressemitteilung vom 09. Mai 2018

 

Schulentwicklungsplanung in Deutschland

 

Eine belastbare und gemeinsam abgestimmte Schulentwicklungsplanung von Gemeinden, Landkreisen und Bundesländern ist die Grundlage für die Entwicklung von Schulplätzen und Lehrerstellen. Leider genügen die aktuellen Planungen immer öfter nicht mehr dem Ursprungsgedanken „verlässliche Planung der Schulentwicklung“. Immer öfter ist festzustellen, dass die Schulträger hier lediglich einen inhaltslosen Plan aufstellen, der mit pauschalen Formulierungen gefüttert ist. Damit ist zwar dem Gesetz genüge getan, aber nicht der Bildung unserer Schülerinnen und Schüler.

 

Verwaltungen und Politik müssen sich übergreifend abstimmen, damit beide gemeinsam Schulplätze, sowie in Absprache und Planung mit den Universitäten Studienplätze für Lehrer gestalten können. Dies war der Ursprungsgedanke der Schulentwicklungsplanung, die immer mehr zum bürokratischen Übel verkommt.

 

Die bereits vor Jahren ausgerufene Bildungsrepublik Deutschland muss mit verlässlichen und ordentlich recherchierten Zahlen die nötigen Schulplätze und die fehlenden Lehrerstellen planen, denn ohne diese realistischen Zahlen für die Schulentwicklungsplanung werden wir dem Anspruch der Bildungsrepublik Deutschland nicht gerecht. Der Bundeselternrat fordert daher: Wir müssen von den Daten zu den Taten und unsere Primärressource auf ein solides Fundament stellen.

 

Aktuell bekommt man den Eindruck, dass sich die Schulentwicklungsplanung eher an den finanziellen Mitteln statt an den Schülerzahlen orientiert. Laut der jüngsten Meldung der Kultusministerkonferenz werden die Schülerzahlen steigen. Gerade aufgrund der mehrjährigen (1) Laufzeiten der Schulentwicklungsplanungen (2) müssen die Schulträger schnell und dringend handeln, damit nicht wertvolle Zeit verloren geht und erst wieder gehandelt wird, wenn es zu spät ist. Zahlreiche Schulentwicklungspläne in Deutschland gehen von veralteten Zahlen aus und verhindern somit die Bildungsrepublik Deutschland.

 

Wir dürfen nicht die Zukunft unserer Kinder verspielen.

 

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Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrats

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1) In den Ländern und Gemeinden sind diese unterschiedlich.

2) Weil es insgesamt ca. 12.000 oder 30.000 Pläne von Norderney bis zum Allgäu und vom Kaiserstuhl bis nach Vorpommern gibt.

 

 

Bundeselternrat bemängelt Chaos bei der Fachkräftesicherung

Pressemitteilung vom 30. Januar 2018

 

Bundeselternrat bemängelt Chaos bei der Fachkräftesicherung-

Berufsorientierung kann nur mit Struktur gelingen!

 

Eine Bestandsaufnahme der Situation durch die Fachausschüsse des Bundeselternrats anlässlich der Januarfachtagung vom 26.-28.01.2018 in Potsdam hat ein sehr unzusammenhängendes Bild in der bundesweiten Berufsorientierung von Schülern ergeben. Dies reichte von landesweit verbindlichen Konzepten (Hamburg) oder Rahmenvorgaben (Thüringen) bis hin zu Bundesländern und Regionen mit „stark fragmentarischen Konzepten“. 

 

Die sogenannten ‚Passungsprobleme‘, die sich in einem steigenden Anteil unbesetzter Ausbildungsplatzangebote einerseits und einem anhaltend hohen Anteil erfolgloser Ausbildungsplatznachfrage andererseits manifestieren, nehmen trotz der verringerten Schulabbrecherquote seit 2010 kontinuierlich zu.

 

In diesem Prozess spielt das Elternhaus eine zentrale Rolle, die es aber immer weniger erfüllen kann. Bekannte Berufsfelder differenzieren sich immer weiter und schneller aus, neue Berufe entstehen, die Bedeutung der Digitalisierung nimmt ständig zu und Tätigkeiten werden abstrakter. Damit fällt es Eltern immer schwerer, auf Basis eigener Anschauungen ihren Kindern berufsberatend zur Verfügung zu stehen.

 

Negativ zu bemerken sind:

- Häufig fehlende Systematisierung der Angebote

- Mancherorts fehlt es immer noch an der Vernetzung mit den lokalen Akteuren

- Eine unübersichtliche Landschaft geförderter Einzelmaßnahmen. Fehlende Evaluation (die Schulen wissen nicht, was aus ihren Schülerinnen und Schülern nach dem Verlassen der Schule wird – keine Wirksamkeitskontrolle der schulischen Konzepte zum Übergang Schule/Beruf)

- Unzureichende Einbeziehung der Eltern, fehlende Angebote zur Elternfortbildung

 

Dazu bemerkt der Vorsitzende des Bundeselternrats Stephan Wassmuth: „Es ist erfreulich, dass es vielerorts sehr engagierte Lehrer, Schulen, Ämter und Kräfte der Wirtschaft gibt, die an einem Strang im Sinne unserer Jugend ziehen und auch die neueste PISA Studie zu dem Aufholen der sozial benachteiligten Schüler in Deutschland lässt hoffen, dass eine entschlossene bundesweite, gemeinsame Anstrengung in Sachen Bildung - hier und heute - der richtige Weg ist, um unserer Jugend Chancen mit auf ihren Lebensweg zu geben und damit auch in unserer Gesellschaft nachhaltige Weichen für eine zukunftsfähige Gesellschaft zu stellen.“!

 

 

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Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrats

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E-Mail: stephan.wassmuth@bundeselternrat.de

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Her mit den multiprofessionellen Teams!

Pressemitteilung vom 22. November 2017

 

Her mit den multiprofessionellen Teams!

Bundeselternrat fordert: Schulen nicht mit Migrationsfragen alleine lassen

 

 

Kinder, die kaum ein Wort Deutsch sprechen, stark traumatisierte geflüchtete Jugendliche und Familien unterschiedlichster Nationen, die das deutsche Schulsystem nicht verstehen - spätestens seit 2015 ist dies wieder bundesweite Realität in Klassenzimmern.

 

Zwei Jahre nach dem erneuten großen Zuzug durch Flüchtende werden Schulen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen allein gelassen. Darunter leiden nicht nur die geflüchteten Kinder und ihre Familien, sondern alle an Schule Beteiligten.

 

Der Bundeselternrat empfindet diese Situation als unhaltbar. Er fordert die Landesregierungen der Bundesländer auf, entsprechendes Personal sowie Sach- und Finanzmittel für die Schulen zur Verfügung zu stellen.

 

"Wir brauchen endlich multiprofessionelle Teams z.B. aus Sprachlehrern, Schulsozialarbeitern, Sprach- und Kulturmittlern, Förderkräften, Psychologen und Integrationshelfern, die sich um alle Kinder kümmern. An jeder Schule. Es darf nicht sein, dass Schulleitungen, Lehrkräfte und Ehrenamtliche alleine für den Integrationserfolg sorgen müssen", so die Forderungen des Bundeselternrats im Rahmen der Herbstplenartagung 2017. Integration kann nur dann dauerhaft gelingen, wenn es verlässliche Unterstützungsstrukturen an allen Schulen gibt.

 

Damit nicht der Wohnort über die Integrationschancen von Schülern entscheidet, fordert der Bundeselternrat zudem einen Beschluss der KMK zu einer Beschulung geflüchteter Kinder vom ersten Tag an.

 

Insbesondere in Zeiten von Steuerüberschüssen muss zusätzliches Geld dort investiert werden, wo die Zukunftschancen für alle unsere Kinder entstehen - in Bildung!

 

 

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Für Fragen und Stellungnahmen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Über den Bundeselternrat:

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland.  Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund acht Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen. Der Vorstand des Bundeselternrates arbeitet ehrenamtlich.

 

Für eine bessere Lesbarkeit haben wir weitestgehend auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe für beide Geschlechter.

 

 

Belastungsprobe Lehrerversorgung

Pressmitteilung vom 20. Juli 2017

 

Belastungsprobe Lehrerversorgung

Kooperation statt gegenseitiges Abwerben von Lehrkräften!

 

Rückblickend auf die Frühjahrsplenartagung des Bundeselternrats vom 12. bis 14. Mai 2017 schauen die Delegierten des Bundeselternrats mit großer Sorge auf den Zustand unserer Schulen und den zunehmenden Lehrermangel. So fehlen mittlerweile in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I so viele Lehrkräfte, sodass dieser Mangel nur noch durch die Einstellung von Seiteneinsteigern, der Nichtgewährung von Altersteilzeit und der Erhöhung der Besoldungsgruppen aufgefangen werden kann. In dem Fachgebiet der Sonderpädagogik und bei den Berufsschulen führt der Lehrermangel mittlerweile so weit, dass in diesen Bereichen die vollständige Unterrichtsversorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Der Fachkräftemangel ist damit im Bildungswesen angekommen. Als Folge dieser fatalen Entwicklung sind einige Bundesländer dazu übergegangen, sich gegenseitig die vorhandenen Lehrkräfte „abzufischen“. So konkurrieren sie bei den Arbeitsbedingungen, der Besoldung und bei der Frage der Verbeamtung von Lehrkräften.

 

Der Bundeselternrat stellt hierzu fest: „Es besteht Einigkeit zwischen den Delegierten aller Bundesländer darüber, dass die gängige Praxis des gegenseitigen Abwerbens von Lehrern und pädagogischen Fachkräften zwischen den Bundesländern das deutschlandweite Problem des Fachkräftemangels verlagert und verschärft. Der Beruf des Lehrers muss attraktiver gestaltet werden. Eine gesicherte qualitative und quantitative pädagogische Ausbildung für die Zukunft muss bundesweit in den Fokus der Anstrengung gerückt werden. Es müssen Lehrer für unsere Kinder da sein!“

                     

Der Bundeselternrat fordert seit Jahren den Bund, die Bundesländer und die Kommunen auf sich in Bezug auf die Bildungspolitik besser zu koordinieren. Gerade unter dem vorherrschenden Lehrermangel fordert der Bundeselternrat jetzt diese bundesweite Kooperation. Wir brauchen eine konzertierte Aktion für die ausreichende Versorgung aller Schulen mit angemessenem Schulraum und dem notwendigen pädagogischen Personal. Es ist nicht hinzunehmen, dass auf dem Rücken unserer Bildungseinrichtungen weiterhin die Folgen einer unkoordinierten Finanz- und Personalpolitik ausgetragen werden. Die Verrentungswelle und der erhöhte Personalbedarf durch die Inklusion waren bei der Lehrerversorgung absehbar. Selbst die aus der Bevölkerungsentwicklung erwartete demografische Rendite kann nach der aktuellen Studie der Bertelmann Stiftung „Demografische Rendite adé“ nicht mehr angenommen werden. Die Zeiten sinkender Schülerzahlen sind also auch vorbei! Im Interesse der Ausstattung und der Versorgung unserer Schulen mit ausreichendem Personal brauchen wir also dringender denn je eine nachhaltige und koordinierte Finanz- und Personalpolitik, die nicht weiter den Mangel verwaltet, sondern unser Bildungssystem fortschrittlich und zukunftsfähig gestaltet!

 

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Neuwahlen im Bundeselternrat

Pressemeldung vom 17. Mai 2017

von Stephan Wassmuth

 

Neuwahlen im Bundeselternrat

 

Ein spannendes und informatives Wochenende verbrachten die Delegierten der 16 Bundesländer des Bundeselternrats in Potsdam anlässlich ihrer Frühjahrsplenartagung vom 12.05. bis 14.05.2017.

 

Im Rahmen des Jahresthemas “Bildung in Europa – von anderen lernen” tagten die 7 Fachausschüsse des Bundeselternrats und verabschiedeten eine wegweisende Resolution mit Forderungen an die bildungspolitisch Verantwortlichen.

 

Die Teilnehmer der Frühjahrsplenartagung waren sich einig, dass Demokratieerziehung nicht früh genug einsetzen kann und das hierfür von allen Beteiligten die Bereitschaft bestehen muss sich für die demokratischen Prozesse einzusetzen.

 

Neben dem spannenden Prozess “Europa – Demokratie und Partizipation” standen auch Neuwahlen im Vorstand des Bundeselternrats statt.

 

Stephan Wassmuth aus Hessen wurde als Vorsitzender des Bundeselternrats bestätigt. Er hatte dieses Amt bereits seit November 2016 inne und wurde von den Delegierten mit über 90 % wiedergewählt. Auch seine beiden Stellvertreterinnen Martina Richter aus Mecklenburg-Vorpommern und die Berlinerin Erika Takano-Forck erfuhren im Rahmen ihrer Wiederwahl eine sehr breite Zustimmung der Delegierten.

 

Vorstandsmitglied für Finanzen ist der Brandenburger Michael Ulrich, der neu in den Vorstand des Bundeselternrats gewählt wurde. Vervollständigt wird der Vorstand durch Wolfgang Pabel aus Niedersachsen, der bereits im letzten Jahr als Stellvertreter in seinem Amt bestätigt wurde.

 

Die durchgeführten Neuwahlen versprechen nicht nur einen starken Rückhalt durch die Delegierten des Bundeselternrats, sondern auch die wichtige Konstanz der Vorstandsarbeit. Für die anstehenden Projekte des Bundeselternrats ein wichtiger Baustein, um weiterhin gestärkt die bildungspolitischen Ziele der Elternschaft, aber auch der Schülerinnen und Schüler nach vorne zu bringen.

 

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Stephan Wassmuth, Vorsitzender

E-Mail: stephan.wassmuth@bundeselternrat.de

 

Über den Bundeselternrat

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland.

Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund acht Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen.

Der Vorstand des Bundeselternrates arbeitet ehrenamtlich.

 

 

 

Digitalisierung / Individualisierung

Pressemitteilung vom 25.01.2017

von Wolfgang Pabel

 

Digitalisierung / Individualisierung

 

Welche Anforderungen werden mit der Digitalisierung an das Bildungssystem gestellt?

 

Auf der Fachtagung mit seinen Ausschüssen „Hauptschulen“ und „Berufsbildende Schulen“ vom 20.-22. Januar 2017 bekennt sich der Bundeselternrat offen zur Weiterentwicklung der Schule in der digitalen Welt. Der Bundeselternrat begrüßt hierzu ausdrücklich die Maßnahmen, die in dem Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz vom 08.12.2016  erarbeitet wurden. Auf der Fachtagung des Bundeselternrats wurden besonders die Pädagogik, die Medienkompetenz und der Datenschutz als notwendige Grundlagen für die Weiterentwicklung der Schule in der digitalen Welt herausgearbeitet. Der Pressesprecher des Bundeselternrats, Wolfgang Pabel erklärt hierzu:

 

  • Schulen und Bildungseinrichtungen müssen bei ihrer Weiterentwicklung immer den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Das gilt auch und besonders für die Digitalisierung unserer Lebenswelt. Die Schule sollte sich somit weniger an den technischen Möglichkeiten orientieren. Sie muss sich immer nach den pädagogischen Notwendigkeiten richten. Medientechnik im Unterricht muss immer aus der pädagogischen Perspektive begründet sein.
  •                                                                 
  • Medien und Medientechnik sind Hilfsmittel, die den Unterricht und das Lernen sinnvoll unterstützen können. Grundvoraussetzung für die Verwendung digitaler Medien und der Medientechnik ist die Medienkompetenz. Der Schule und den Hochschulen kommt bei der Entwicklung der Medienkompetenz eine tragende Rolle zu. Im Mittelpunkt steht die Ausbildung der Lehrkräfte. Sie entscheiden über die sinnvolle Verwendung digitaler Medien und Medientechnik im schulischen Unterricht.
  •  
  • Mit der Digitalisierung werden neue Möglichkeiten der Datenauswertung und deren Nutzung für die Unterrichtsentwicklung in der Schule Einzug halten. Umso wichtiger ist es, dass die Daten unserer Kinder einem besonderen Schutz unterliegen. Schülerinnen und Schüler sind juristisch minderjährige Schutzbefohlene, deren Daten besonders geschützt werden müssen. Der Datenschutz steht vor der Einführung neuer technischer Instrumente.

 

 

Eine wesentliche Herausforderung an das heutige Bildungssystem ist die zunehmende Heterogenität der Lerngruppen. Damit wird das individuelle Lernen zu einer wichtigen pädagogischen Notwendigkeit. Digitale Medien und Medientechnik bieten hier neue Möglichkeiten, Lernprozesse in unseren Schulen zu individualisieren. Spätestens in der beruflichen Bildung müssen alle Schulen technologisch auf dem neuesten Stand sein, um zukunftsorientiert ausbilden zu können. Damit für unsere Schulen hierzu ausreichend ausgestattet werden, reicht eine Debatte über temporäre Fördermittel wie dem DigitalPakt#D nicht aus. Die angekündigte „Bildungsrepublik Deutschland“ braucht endlich eine bundesweite Bildungsstrategie, die auf der Grundlage von pädagogischen Zielstellungen die Weiterentwicklung der Schule umfassend und langfristig finanziert. 

                                                                                      

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

 

Wahlen im Bundeselternrat - Neue Mannschaft an Bord

Pressemitteilung vom 17. November 2016

von Wolfgang Pabel

 

Wahlen im Bundeselternrat

Neue Mannschaft an Bord

 

Auf dem diesjährigen Herbstplenarkongress vom 11.-13. November 2016 wurden neue Personen in den Vorstand und in die Leitungen der Ausschüsse des Bundeselternrats gewählt. Der neue Vorsitzende heißt Stephan Wassmuth und kommt aus Hessen. Martina Richter aus Mecklenburg-Vorpommern wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Ämter des Vorsitzenden und eines Stellvertreters waren nach dem Frühjahrsplenarkongress vakant. Wolfgang Pabel aus Niedersachen wurde schon auf dem Frühjahrsplenarkongress im Juni in seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender für eine weitere Amtszeit bestätigt. Horst Leinert aus Bayern wurde auch schon auf dem Frühjahrsplenarkongress neu in das Amt des Vorstandsmitglieds für Finanzen gewählt. Erika-Takano Forck aus Berlin bleibt bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit im Jahr 2017 an Bord. Der Förderschulausschuss bekam mit Thomas Scheel (Berlin) als Vorsitzenden und mit Friedrich-Wilhelm Behrens (Baden-Württemberg) ein neues Leitungsteam. Der Realschulausschuss hat sich mit Angelika Gorka (Rheinland-Pfalz) und Joachim Reifenberg (Hessen) eine neue Vorsitzende und einen Stellvertreter gewählt.

 

Der neue Vorstand möchte sich mit dieser Neuwahl sehr herzlich bei den ausgeschiedenen Vorstandmitgliedern, den Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreter für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken und wünscht ihnen alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.

 

Der Pressesprecher Wolfgang Pabel erklärt hierzu: „Gerade aufgrund der aktuellen Anforderungen an unser Bildungssystem ist auf der Bundesebene eine starke Elternmitwirkung gefragt. Mit der Migration, der Umsetzung der Inklusion und der Digitalisierung unserer Lebenswelt stehen in den nächsten Jahren große gesamtgesellschaftliche Umwälzungen auf dem Programm. Diese können wir nur konstruktiv gestaltet, wenn alle Beteiligten bei diesem Prozess einbezogen werden. Partizipation und demokratische Strukturen sind Grundvoraussetzung für die notwendige Weiterentwicklung unseres Bildungssystems. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind hier aufgefordert, konstruktiv in den Dialog zu gehen. Dieser Aufgabe fühlt sich der neue Vorstand verpflichtet – nach Innen und nach Außen!

                                     

        

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

WDR-Film "Für dumm erklärt - Nenads zweite Chance" zeigt das Problem von Diagnosen im Bildungssystem

Pressemitteilung vom 24.10.2016

von Wolfgang Pabel

 

WDR-Film "Für dumm erklärt - Nenads zweite Chance" zeigt das Problem von Diagnosen im Bildungssystem

 

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/menschen-hautnah/video-fuer-dumm-erklaert---nenads-zweite-chance--100.html

 

Durch eine entsprechende Zuweisung hat Nenad 11 Jahre auf einer Sonderschule "Geistige Entwicklung" und Marcel auf einer Sonderschule für emotionale Entwicklung und für Sprachförderung verbracht. Nenad galt als geistig behindert. Jetzt will er vor Gericht beweisen, dass die Experten mit ihrer Diagnose damals falsch gelegen haben. Der WDR-Film " Für dumm erklärt - Nenads zweite Chance" von Cornelia Uebel und Gülseli Baur zeigt damit deutlich auf: In unserem Bildungssystem haben wir im Bereich der individuellen Förderung ein Feststellungs- und Zuweisungsproblem.

 

Der Pressesprecher des Bundeselternrats Wolfgang Pabel erklärt hierzu: „Was einmal mit der Einführung von Diagnoseverfahren zur Feststellung einer verlässlichen Förderung positiv angedacht war, erzeugt im Ergebnis heute oft das Gegenteil. Analog zu der Verlagerung von pädagogischen Entscheidungen in den medizinischen-diagnostischen Bereich (Intelligenztests, etc.) wurden in der Bundesrepublik Deutschland nach den Erfahrungen im letzten Jahrhundert ganz bewusst das sogenannte Sonderschulwesen und die Sonderpädagogik als ein eigener Studiengang eingeführt. Der Fall Nenad zeigt aber auf: Pädagogische Maßnahmen können nicht allein auf der Grundlage von Diagnosen getroffen werden, sondern sie müssen in Absprache mit den Betroffenen durch erreichbare Ziele begründet sein!“

 

Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland am 30. März 2007 haben wir uns verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden - UN-BRK Artikel 24 (2) a. Im heutigen Sprachgebrauch nennen wir das Inklusion. Aber auch 9 Jahre nach der Ratifizierung wird die Teilhabe im Bereich der Bildung immer noch auf die Diagnose zur Feststellung notwendiger Fördermaßnahmen, den Ausbau der Sonderpädagogik und die Frage nach dem Bestand einer ganzen Schulform reduziert.

 

Der Pressesprecher führt hierzu weiter aus: Die noch immer vorherrschende Maßgabe, dass ein Förderbedarf festgestellt und diagnostisch begründet werden muss, steht im Widerspruch zur Umsetzung der Inklusion. Neben den fragwürdigen Entscheidungen bei Nenad und Marcel wird schon allein durch den enormen Zuwachs an festgestellten Unterstützungsbedarfen, dem sogenannten Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma aufgezeigt, dass eine nur an Defiziten orientierte Förderzuweisung nicht wirklich Bildungserfolge generiert. Vielmehr werden über dieses Verfahren Unterstützungsmaßnahmen und Organisationsformen legitimiert, die der eigentlichen Förderung sogar im Wege stehen können. Zur Umsetzung der uneingeschränkten Teilhabe an unserem Bildungssystem brauchen wir daher einen systemischen Ansatz, der die Ressourcen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern in ausreichendem Maße und unabhängig von der Schulform zur Verfügung stellt und die notwendigen Fördermaßnahmen auf der Grundlage von verbindlichen und bundesweit geltenden Kriterien vorgibt. So fordert der Bundeselternrat mit seiner Resolution zur Tagung Aspekte gelingender Inklusion schon vor einem Jahr, dass die Umsetzung der Inklusion regelmäßig evaluiert werden muss. Dafür benötigen wir eine bundesweit einheitliche Definition von Inklusion, sowie Standards der Datenerfassung und einheitliche Indikatoren!

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!

Pressemitteilung vom 18.10.2016

von Wolfgang Pabel

 

Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!

 

Der DigitalPakt#D" von Bundesministerin Johanna Wanka ist der erste Schritt auf dem richtigen Weg.

 

„Der Bundeselternrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, gemeinsam die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Bildung und Ausbildung in ganz Deutschland vergleichbar ist.“ Mit diesen Worten endet die Presseerklärung des Bundeselternrats zum Thema: „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!“ aus dem Jahr 2012. Allein in diesem Jahr hat der Bundeselternrat mit den Themen „Schul(um)bau zwischen Sanierungsstau und zeitgemäßer Pädagogik“ und „Bildungsfinanzierung zwischen Investitionsstau und Schuldenbremse - Woher nehmen wir das Geld?“ weiter auf den grundlegenden Notstand in der Bildungsfinanzierung hingewiesen. Mit der „Digitalen Bildung“ steht nun neben dem Sanierungsstau, dem demografischen Wandel, der Umsetzung der Inklusion und der Beschulung von Flüchtenden die nächste große Herausforderung für unser Bildungssystem vor der Tür.

 

Der Pressesprecher Wolfgang Pabel erklärt hierzu: „Umso mehr sind wir Eltern erfreut, dass sich nun endlich auch der Bund wieder in der Pflicht sieht mit dem DigitalPakt#D unsere Schulen mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Unabhängig vom Kooperationsverbot, dass im Rahmen der Föderalismusreform 2006 eingeführt und vom Bundeselternrat immer kritisiert wurde, werden nun endlich Finanzierungswege aufgezeigt, die auch dem Bund die finanzielle Unterstützung unserer Schulen ermöglichen. Es bleibt aber anzumerken, dass der DigitalPakt#D nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein kann.“

 

Laut aktueller Studien von Dr. Dieter Dohmen vom FIBS und Dr. Roman Jaich vom IfBM liegt allein der zusätzliche Investitionsbedarf inklusive der „Digitalen Bildung“ im Bereich der Schulen für die nächsten 10 Jahre bei ca. 500 Milliarden EUR. Hier reichen also temporäre Maßnahmen und die Aufhebung des Kooperationsverbots bei weitem nicht aus.

 

Der Pressesprecher des Bundeselternrats ergänzt: „Wir brauchen eine bundesweite Bildungsstrategie, die über die anstehende Neugestaltung des Bund-Länder-Finanzausgleichs hinaus Konzepte entwickelt, die eine ausreichende Finanzierung unseres Bildungssystems im Bereich der Schulen sicherstellen. Die aktuelle Haushaltssteuerung und der angesetzte Finanzbedarf werden dem nachhaltigen Stellenwert der Bildung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft jedenfalls nicht gerecht. So erwarten wir gerade im Bereich der „Digitalen Bildung“ eine langfristige Strategie, die gut zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen abgestimmt wird. Das gilt für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen ebenso wie für die pädagogischen Anforderungen, die mit dieser neuen Lernform untrennbar verbunden sind. Gerade mit der Digitalisierung sind vielfältige Formen des individualisierten Lernens vorstellbar. Hier könnte ein wichtiger Schwerpunkt gesetzt werden. Die „Digitale Bildung“ ist eine große Chance zur individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Schulform und des jeweils bevorzugten Bildungssystems.

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Wie erkennt man eine gute Schule?

Meldung vom 28. September 2016

von Wolfgang Pabel

 

Wie erkennt man eine gute Schule?

 

Der Bundeselternrat hat sich vom 23.-25. September 2016 mit seinen Ausschüssen „Grundschule und frühkindliche Bildung“, „Gymnasien“ und „Berufsbildende Schulen“ mit dem Thema „Was folgt aus den Leistungsmessungen und den Vergleichen von PISA, VERA und Co.“ befasst. Gerade unter dem Eindruck der bundesweiten Diskussion zum Fortbestand der Schulinspektion und der VERA Vergleichsarbeiten sollte mit dieser Fachtagung die Frage beantwortet werden, welche Formen der Evaluation für die Bewertung einer Schule notwendig und damit für die Schulentwicklung nutzbar sind. Diese Frage ist besonders für Eltern relevant, da ihnen außer den Noten und den Abschlüssen ihrer Kinder oft kein anderes Kriterium für die Bewertung einer Schule zur Verfügung steht.

 

Prof. Dr. Hans Brügelmann vom Grundschulverband (GSV) schloss mit seinem Vortrag direkt bei den Schulnoten an. Für ihn ist schon seit Jahrzehnten bewiesen, dass Schulnoten keine objektive Rückmeldung über die Fähigkeiten der Schüler und damit über die Qualität einer Schule geben können. Insofern stellt er grundsätzlich die Sinnhaftigkeit von Leistungsvergleichen zur Diskussion. Aus seiner Sicht bedarf es vielmehr einer abgestimmten inneren und äußeren Evaluation. Ein mögliches Beispiel ist für ihn die kollegiale Hospitation. Auf diese Weise könnten die Lehrkräfte gemeinsam mit der Schulgemeinschaft die Stärken und Schwächen einer Schule feststellen, um auf dieser Grundlage die Ziele für die weitere Schulentwicklung festzulegen.

 

Dr. Katrin Böhme, stellvertretende Leiterin des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) ist mit ihrem Institut für die Erstellung der Tests für die VERA-Vergleichsarbeiten verantwortlich. Sie erklärte mit ihrem Vortrag „Notwendiges Anschlusswissen zur Verwendung der VERA-Vergleichsarbeiten“, dass VERA aus der Sicht des IQB nie als Leistungsvergleich, sondern immer als Instrument für die Lehrkräfte zur Verbesserung des eigenen Unterrichts zu verstehen war. In der Praxis werden die Ergebnisse von VERA aber immer noch viel zu oft zum reinen Vergleich herangezogen. Um in Zukunft die Akzeptanz von VERA zu verbessern, soll ein neues Verfahren angedacht werden. Die Nutzung und der Nutzen von VERA soll stärker in die Verantwortung der Schulen und insbesondere der Fachgruppen gelegt werden. Auf der Grundlage eines Basismoduls sollen modularisierte Testungen vorgehalten werden. Der Einsatz dieser passgenauen Module kostet aber Zeit und benötigt den Austausch im Team.

Mit dem Vortrag „Schulverbünde als Grundlage einer Selbstevaluation und die Auswirkungen auf die Schulqualität“ zeigten Dr. des. Franziska Carl und Angelika Fiedler auf, wie gerade mit dem Schulverbund „Blick über den Zaun“ (http://www.blickueberdenzaun.de) die Teamarbeit und die Hospitation in der Schule unterstützt werden kann. In diesem Schulverbund haben sich 140 Schulen in 16 Arbeitskreisen zusammengetan. Ziel ist im gegenseitigen Austausch die Qualität der Schulen festzustellen und weiterzuentwickeln. Die Tatsache, dass diese Schulen als Preisträger beim Deutschen Schulpreis und beim Jakob Muth-Preis in Erscheinung treten, gibt diesem Verfahren Recht. Axel Backhaus, Lehrer an der Bodelschwingh-Grundschule in Kreuztal bei Siegen ist mit seiner Schule Mitglied in diesem Schulverbund. Er stellte eindrucksvoll vor, wie sich seine Schule durch die Zusammenarbeit mit dem Schulverbund qualitativ weiterentwickelt hat.

 

Hierzu erklärt der Pressesprecher des Bundeselternrats, Wolfgang Pabel: Mit großer Besorgnis nehmen die Eltern die Bestrebungen war, etablierte Formen der Evaluation wieder zurückzunehmen. In einigen Bundesländern wurde die Schulinspektion sogar schon aufgelöst und die VERA-Vergleichsarbeiten erfreuen sich bei den Lehrkräften keiner großen Akzeptanz. In der Regel wird die Kritik an diesen Verfahren mit dem hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand legitimiert. Der Nutzen dieser Verfahren wird nicht in das Feld geführt. Hier bedarf es dringend der Fortbildung, eine gesetzliche Verpflichtung zur Hospitation, die Förderung von Schulverbünden, der Bereitstellung von Zeit für den Austausch und die Weiterentwicklung der Evaluationsinstrumente als Grundlage für den innerschulischen Dialog. Reine Leistungsvergleiche haben nichts mit der Entwicklung von Schulqualität zu tun, aber wir brauchen die Schulinspektion, VERA und Vergleichstests als Grundlage für den Dialog mit der Schulgemeinschaft über den gemeinsamen Weg zur „besten Schule“!

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Der Bundeselternrat fordert seit Jahren den Ausbau guter Ganztagsschulen

Meldung vom 21. September 2016

von Wolfgang Pabel

 

Der Bundeselternrat fordert seit Jahren den Ausbau guter Ganztagsschulen

 

Elternumfrage der Bertelsmann-Stiftung: Eltern geben dem Ganztag gute Noten

Der Ausbau der Ganztagsschule ist eine der größten Reformen im Bildungsbereich. Eltern erwarten von der Ganztagsschule mehr Chancengleichheit und die bessere Vereinbarkeit von Schule und Beruf. Neben diesem hohen Anspruch wurde in der Vergangenheit die Arbeit der Ganztagsschule aber von vielen Eltern oft sehr kritisch gesehen und auf die reine Nachmittagsbetreuung reduziert. Laut der aktuellen repräsentativen Elternumfrage der Bertelsmann Stiftung hat die Zufriedenheit der Eltern mit der Arbeit der Ganztagsschule aber erheblich zugenommen. Die Ganztagsschulen werden von den Eltern in den wesentlichen Bereichen ihrer Arbeit sogar besser als die Halbtagsschulen angesehen.

 

So bewerten zwei Drittel der Ganztagseltern das Angebot ihrer Schule im Bereich der individuellen Förderung als besonders positiv, bei den Halbtagsschulen sind es nur 54 Prozent. Bei der individuellen Sprachförderung wird diese Einschätzung noch bekräftigt, 63 Prozent der Ganztagseltern sind gegenüber 49 Prozent der Halbtagseltern der Ansicht, dass ihre Schule mit den unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen der Kinder besser umgehen kann. Gleiches gilt für die Bewertung der Schulen im Hinblick auf die Arbeit der Lehrkräfte, das Lernen im eigenen Takt, die technisch-räumliche Ausstattung und der soziale Zusammenhalt in der Klasse. Neben diesen positiven Bewertungen gibt es aber auch bei der Beurteilung der Ganztagsmodelle einen deutlichen Unterschied. So beurteilen 70 Prozent der Eltern von Schülern an gebundenen Ganztagsschulen die individuelle Förderung ihrer Kinder als besonders positiv, an offenen Ganztagsschulen beträgt der Anteil dieser Eltern nur 63 Prozent.

 

Der Pressesprecher des Bundeselternrats Wolfgang Pabel erklärt hierzu: „Gerade unter den Herausforderungen von Inklusion und Migration kommt der Ganztagsschule im Rahmen der individuellen Förderung eine besonders große Bedeutung zu. Der Bundeselternrat fordert hierzu seit Jahren mehr und bessere Ganztagsschulen. Zwar besuchen in Deutschland mittlerweile 37 Prozent aller Schüler eine Ganztagsschule, doch nach der vorliegenden Umfrage würden 30 Prozent der Eltern von Halbtagsschülern auch gerne eine Ganztagsschule für ihre Kinder wählen, es fehlt also immer noch das entsprechende Angebot. Damit ist die Bildungspolitik gefragt, diesem Bedarf durch die Einrichtung ausreichender Ganztagsschulen bundesweit endlich nachzukommen. Neben der bedarfsgerechten Bereitstellung von Ganztagsschulen steht aber auch die Frage nach der Qualität dieser Schulen weiterhin im Raum. Nur 17,6 Prozent aller Ganztagsschulen arbeiten heute als ein gebundenes System, obwohl gerade diese Form der Ganztagsschule im Bereich der individuellen Förderung ihre Leistungsfähigkeit aufgezeigt hat. Rhythmisierung und guter Unterricht sind untrennbar miteinander verbunden. Aber auch im direkten Ländervergleich werden mit der unterschiedlichen Zuweisung von pädagogischem Fachpersonal erhebliche Qualitätsunterschiede im Bereich der Ganztagsschulen aufgezeigt (s. Pressemitteilung des Bundeselternrats vom 28.04.2016 - Bundesvergleich gebundener Ganztagsschulen). Soll unser Bildungssystem seinem Anspruch nach Chancengleichheit gerecht werden, ist der Ausbau der Ganztagsschule auf der Grundlage bundesweiter Qualitätsstandards mit ausreichendem Personal, Um- und Ausbau der Schulgebäude und einer guten Mittagsverpflegung unverzichtbar. Die langjährige Forderung des Bundeselternrats hat damit immer noch Bestand: Eltern wünschen sich mehr und bessere Ganztagsschulen!“

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Rauchfrei unterweg? - Selbstverständlich! Bundeselternrat unterstützt die Kampagne der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler

Meldung vom 29.Juli 2016

von Wolfgang Pabel

 

Rauchfrei unterwegs? ‚Äì Selbstverständlich!

 

Bundeselternrat unterstützt die Kampagne der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler

 

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler ruft am 27.07.2016 zusammen mit vielen Kooperationspartnern die bundesweite Kampagne „rauchfrei unterwegs - du und dein Kind“ ins Leben. Zusammen mit den Kooperationspartnern möchte sie darauf aufmerksam machen, dass zwar schon heute die meisten Raucherinnen und Raucher im Beisein von Kindern auf die Zigarette im Auto verzichten. In Zukunft sollen aber alle Kinder rauchfrei unterwegs sein. Das Bündnis „rauchfrei unterwegs“ möchte deshalb auf dieses Thema aufmerksam machen und vor allem die Eltern darum bitten, im Auto nicht zu rauchen!

 

Der Bundeselternrat vertritt über seine Mitglieder die Eltern von rund acht Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen. Gerade in dieser Verantwortung unterstützt der Bundeselternrat diese Kampagne sowie alle bundesweiten Maßnahmen zum Nichtraucherschutz. Hierzu verweist der Pressesprecher Wolfgang Pabel auf die Initiativen des Bundeselternrats in den letzten zwei Jahren: „Nichtraucherschutz für Minderjährige ist das oberste Gebot unserer Zivilgesellschaft. Neben dem Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige und einem umfassenden Außenwerbeverbot für E-Zigaretten und Tabakprodukte fordert der Bundeselternrat vor allem die Erwachsenen selber auf, hier mit einem guten Beispiel voran zu gehen. Rauchen im Beisein von Kindern sollte grundsätzlich tabu sein! Neben dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitserziehung ist es gerade das Vorbild der Erwachsenen, welches die Verhaltensweisen unserer Kinder und Jugendlichen prägt!“

 

Der Bundeselternrat unterstützt hierbei ausdrücklich die Intention der Drogenbeauftragten Marlene Mortler, nicht mit dem erhobenen Zeigefinger und einem weiteren Verbot zu agieren, sondern in der Form eines Apells die Raucherinnen und Raucher über die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu informieren. Der Pressesprecher Wolfgang Pabel erklärt hierzu: „Rauchen im Beisein von Kindern ist eine Haltungsfrage und diese lässt sich nur durch eine gute Aufklärung erzielen. Gerade im Rahmen des neuen Präventionsgesetztes sind viele unterstützende Maßnahmen in der Schule denkbar. Fortbildung und Aufklärung für Eltern und Schüler über die Gefahren des Rauchens sind weiterhin gefragt, denn nicht zuletzt sind die Kinder von heute die Eltern von morgen!“.

 

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Kampagne der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

http://www.drogenbeauftragte.de

 

Flyer

http://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Service/Publikationen/160720_BMG_Aktionsflyer_Rauchfrei_DRUCK_Ko_ellen_.pdf

 

Plakat

http://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Service/Publikationen/BMG_Rauchfrei_Unterwegs_Plakat-A2_DRUCK.pdf

 

Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.

http://dakj.de/pressemitteilungen/kinder-und-jugendaerzte-unterstuetzen-aktion-rauchfrei-im-auto-der-bundesdrogenbeauftragten/

 

Deutsches Krebsforschungszentrum

https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfdP_Rauchfrei_im_Auto_in_Anwesenheit_von_Kindern.pdf

 

 

Bildung für nachhaltige Entwicklung - Agenda-Kongress 2016 in Berlin

Meldung vom 18. Juli 2016

von: Wolfgang Pabel

 

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Agenda-Kongress 2016 in Berlin

 

Vom 11. bis zum 12. Juli 2016 fand in Berlin der erste bundesweite Agenda-Kongress zum Thema Bildung für eine nachhaltige Entwicklung statt. Nach der Eröffnung von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka wurden gemeinsam mit der Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Prof. Dr. Verena Metze-Mangold 65 Lernorte, Netzwerke und Kommunen für die herausragende Verankerung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet.

 

Mit der Gründung der Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung am 29. September 2015 startete dieser wichtige Prozess für den gesamten Bildungsbereich. Analog zu den sechs Handlungsfeldern Frühkindliche Bildung, Kommune, Non-formales und informelles Lernen/Jugend, Schule, Berufliche Bildung und Hochschule wurden sechs weitere Fachforen gegründet. Gemeinsames Ziel dieser Foren ist die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans. Der Bundeselternrat vertritt die Eltern auf der Bundesebene in der „Nationalen Plattform“ und in den Fachforen „Schule“ und „Berufliche Bildung“.

 

In der inhaltlichen Debatte wurde sehr schnell klar: Die Einführung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung beschreibt einen grundlegenden Transformationsprozess. Der Pressesprecher des Bundeselternrats Wolfgang Pabel und Mitglied in den Fachforen erklärt hierzu: „Die Betrachtung des eigenen Handelns ist im Hinblick auf den Erhalt unserer Lebensgrundlage die zentrale Aufgabe unserer Zeit! Es ist eine Haltungsfrage und gerade aus der Elternsicht ist es unabdingbar, unseren nachfolgenden Generationen eine lebens- und überlebenswerte Umwelt zu hinterlassen. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei das Bildungssystem. Hierzu reicht es nicht aus, BNE nur als ein Projekt für die Zukunft zu verstehen. Es ist höchste Zeit, dass wir im Bund, in den Ländern und den Kommunen Strukturen für eine nachhaltige Bildung implementieren!

 

Erika Takano-Forck als Mitglied in der Nationalen Plattform führt hierzu weiter aus: „BNE versetzt uns in die Lage, in der Gegenwart Entscheidungen für unsere Zukunft zu treffen. Interdisziplinäres Wissen, autonomes Handeln, die Reflektion des eigenen Handelns und die Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sind die Schlüsselkompetenzen unserer Zeit.“

 

Gerade im Bildungssystem wird diese wichtige Kompetenz zu wenig gefördert und genutzt. Eltern beobachten oft das Fehlen von zeitlichen Ressourcen bei der Einbeziehung von Schüler- und Elternfeedbacks. Ähnliche Aussagen waren aber auch auf diesem Agenda-Kongress zu hören. So haben auf der abschließenden Podiumsdiskussion gerade die Schüler- und Jugendvertreter eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Entscheidungsprozessen auf der Bundesebene angemahnt. Frei nach dem Motto: „Redet nicht über uns, sondern mit uns“ sehen sie gerade in den fehlenden Beteiligungsstrukturen das größte Hindernis in der Umsetzung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in unserer Zeit.

                                                                                     

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Mitglieder der Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung

www.bmbf.de/files/Mitglieder_Nationale_Plattform.pdf

 

Mitglieder Fachforen

www.bmbf.de/files/Mitglieder_der_Fachforen_BNE.pdf

 

Umsetzung des Weltaktionsprogramms „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ in Deutschland

www.bmbf.de/files/WAP-Umsetzung_BNE.pdf

 

UNESCO Roadmap zur Umsetzung des Weltaktionsprogramms

www.bmbf.de/files/WAP-Umsetzung_BNE.pdf

 

UNESCO-Weltaktionsprogramm 2015-2019

www.bmbf.de/files/Meilensteinplanung.pdf

 

Handlungsfelder

www.bmbf.de/files/Handlungsfelder.pdf

 

 

 

Bildungsfinanzierung zwischen Investitionsstau und Schuldenbremse - Woher nehmen wir das Geld?

Meldung vom 08. Juni 2016

von: Wolfgang Pabel

 

Bildungsfinanzierung zwischen Investitionsstau und Schuldenbremse - Woher nehmen wir das Geld?

 

Diese Frage stellten sich die Delegierten des Bundeselternrats auf ihrem Frühjahrsplenarkongress vom 03. ‚Äì 05.06.2016 in Potsdam. Unter dem zunehmenden Investitionstau beim Schulbau, der mangelnden Ausstattung der Schulen, dem viel zu hohen Unterrichtsausfall und dem hohen Eigenanteil der Eltern bei der Finanzierung der Bildung ihrer Kinder bekommt diese Frage eine besondere Relevanz.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag hat auf dieser Tagung den aktuellen Anforderungen an unser Schulsystem (Inklusion und Migration) die aktuelle Finanzsituation der bundesdeutschen Landkreise gegenübergestellt: 42% aller Kreishaushalte sind defizitär und viele Haushalte werden mittlerweile durch Kassenkredite finanziert. Allein für die Ausgaben im Bereich der Schulen hat sich bei den Landkreisen ein Investitionsrückstand von bis zu 9 Milliarden Euro aufgestaut (Daten des Kommunalpanels 2015).

 

Jutta Kaddatz, stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Leiterin der Abteilung Bildung, Kultur und Sport im Bezirksamt Berlin Tempelhof-Schöneberg beschreibt das Problem aus der Sicht der Stadt. Die Systematik der aktuellen Kostenleistungsrechnung bei der Schulbausanierung und beim Schulbau wird den pädagogischen Erfordernissen an unseren Schulen nicht gerecht. Unter den vorgegebenen Planungsverfahren von bis zu neun Jahren können die Baumängel kaum­­ behoben werden und auch das Raumangebot vieler Schulen entspricht nicht mehr dem aktuellen Bedarf.

        

Uwe Lübking vom Deutschen Städte und Gemeindebund fasst die Anforderungen an ein modernes Schulwesen zusammen und benennt den notwendigen Finanzierungsbedarf: Laut dem Deutschen Institut für Urbanistik beläuft sich der Investitionsrückstand allein beim Schulbau bundesweit auf 35 Milliarden Euro. Hinzu kommen die bildungspolitischen Ziele wie die Digitalisierung der Schulen, die Umsetzung der Inklusion, die Integration geflüchteter Schüler/-innen und die daraus resultierende Unterstützung der Schulen mit zusätzlichem Personal. So fordert er den erheblichen Ausbau der Schulsozialarbeit und der Schulpsychologie. Der aktuelle Investitionsbedarf wird also weniger durch die reine Schülerzahl bestimmt, sondern vielmehr sind die räumlichen, technischen und pädagogischen Anforderungen der Grund für den wachsenden Investitionsbedarf.

 

Mit der Expertise zur Bildungsfinanzierung von Dr. Roman Jaich von der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften ‚Äì Lehrgebiet Lebenslanges Lernen und der aktuellen Studie von Dr. Dieter Dohmen vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FIBS) wurde für diese Maßnahmen der zusätzliche Finanzbedarf auf mindestens 50 Milliarden Euro jährlich festgelegt. Nur in der Frage der Mittelbeschaffung gibt es einen gravierenden Unterschied: Nach Dr. Jaich sollte man die Bildung über Steuern finanzieren. Dr. Dohmen spricht von einem privaten Bildungsfond.

 

Der Pressesprecher des Bundeselternrats, Wolfgang Pabel erklärt hierzu: „Woher nehmen wir das Geld? Bei den nachgewiesenen und sehr hohen Summen für gute Bildung wird uns sehr schnell klar - nur mit der Aufhebung des Kooperationsverbotes ist es nicht getan. Wir brauchen endlich eine bundesweite Strategie! Ob wir nun die Bildungskosten über Steuern oder einen privaten Bildungsfond finanzieren, im Kern muss sich die Politik endlich darauf einigen, was ihr die Bildung unserer Kinder wirklich Wert ist und festlegen, wer es am Ende bezahlt!

                                                                                    

Ihr Ansprechpartner ist:

Wolfgang Pabel

stellvertretender Vorsitzender/Pressesprecher

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Werbeverbot für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten!

Meldung vom 09. Mai 2016

von: Wolfgang Pabel

 

Werbeverbot für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten!

 

Gestützt durch ein starkes Votum der Landeselternvertretungen in Deutschland fordert der Bundeselternrat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ein grundsätzliches Verbot der Außenwerbung sowie weiterer Formen der Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf den Weg zu bringen.

 

In der Folge des vom Bundeselternrat schon 2015 geforderten Verkaufsverbotes von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige (PM: Kinder und Jugendliche sind vor E-Shishas und E-Zigaretten zu schützen!), welches inzwischen umgesetzt wird, sieht der Bundeselternrat es als Notwendigkeit an, zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen auch die Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten grundsätzlich zu unterbinden. Was nutzt ein gesetzliches Verkaufsverbot, wenn im Kino, an Plakatwänden und im Fernsehen weiterhin offensiv Werbung für den Konsum dieser Produkte gemacht werden darf? So ist gerade nach dem Inkrafttreten des Verkaufsverbotes von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche ein erheblicher Zuwachs dieser Werbung in den Medien zu beobachten. Diese Entwicklung war aber vorhersehbar, denn sie wurde schon 2015 auf der Pressekonferenz des Aktionsbündnisses zu einem Verbot von E‚ÄëZigaretten und E-Shishas öffentlich benannt. Als Vertragspartei der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) hat Deutschland mit der Unterzeichnung im Jahr 2003 und der Ratifizierung im Jahr 2004 gem. Art. 13 Abs. 1 FCTC im Rechtssinne anerkannt, dass ein umfassendes Verbot der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings den Konsum von Tabakerzeugnissen vermindern würde. Dennoch hat Deutschland bis heute keine angemessenen Maßnahmen ergriffen, um dieser Erkenntnis auch Rechnung zu tragen.

 

Aus Elternsicht ist nicht zu akzeptieren, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gesundheitsrisiken hinter den Vermarktungsinteressen der Tabakindustrie sowie der Hersteller und Vertreiber von E-Zigaretten zurücktreten soll.  Wir stehen in der Verantwortung, unsere Kinder und Jugendlichen  vor dem Konsum von Tabakprodukten und dem Gebrauch von elektronischen Zigaretten zu schützen! Aufgrund der Bedeutung dieser gesundheitspolitischen Maßnahme fassen wir die Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Tabakwerbung für Kinder und Jugendliche zusammen:

 

  • Tabakwerbung wird über die modernen Medien gerade von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen!
  • Tabakwerbung regt zum frühen Rauchbeginn an!
  • Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung von Werbung und dem möglichen Rauchverhalten!
  • Tabakwerbung schafft eine positive Einstellung gegenüber dem Rauchen, denn es wird durch die Außenwerbung zum allseits akzeptierten Lifestyle erklärt!
  • Tabakwerbung widerspricht dem präventiven Erziehungsansatz von Elternhaus und Schule, Kinder und Jugendliche vom Konsum von Tabakprodukten und E-Zigaretten abzuhalten!

 

Wir möchten daher alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages eindringlich dazu auffordern, der Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zu folgen und grundsätzlich jede Form der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten in Deutschland aus dem öffentlichen Raum zu verbannen!

                                                                             

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

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Mehr Kunst und Kultur in der Schule: Eltern können viel bewegen

Meldung vom 02. Mai 2016

von: BKJ und Bundeselternrat

 

Mehr Kunst und Kultur in der Schule: Eltern können viel bewegen

 

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) und der Bundeselternrat rufen Eltern gemeinsam dazu auf, sich für ein lebendiges Kulturangebot an den Schulen ihrer Kinder stark zu machen. Um das Engagement der Eltern zu unterstützen, haben sie gemeinsam einen Preis für Elternbeteiligung im Rahmen schulischer Kulturprojekte ausgelobt und Argumente für mehr Kulturelle Bildung in der Schule veröffentlicht.

 

Ein reichhaltiges kulturelles Angebot an Schulen lebt von der Einbindung vielfältiger Akteure. Neben Schülerinnen und Schülern, dem Lehrerkollegium, anderen Mitarbeitenden der Schule und außerschulischen Kooperationspartnern kommt den Eltern eine besondere Rolle zu. Sie können auf vielfältige Weise Kooperationsprojekte mit außerschulischen Kulturpartnern initiieren, begleiten und aktiv mitgestalten.“, sagt der Vorsitzende der BKJ, Prof. Dr. Gerd Taube.

 

Der Dachverband der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung und die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland setzen sich gemeinsam für ein breites Angebot Kultureller Bildung in und mit Schulen ein. Denn dort kann Kulturelle Bildung allen Kindern und Jugendlichen die Chance bieten, ihre Stärken und ihr Selbstbewusstsein zu entwickeln. Kulturelle Bildungsangebote fördern eigenständiges Lernen und tragen zu einer wertschätzenden Lehr- und Lernkultur bei, die sich positiv auf die gesamte Schulgemeinschaft auswirkt.

 

Der Vorsitzende des Bundeselternrats, Michael Töpler, sagt: „In den Gremien der Schule, im Förderverein, in Elternversammlungen sowie in der Elternvertretung wirken Mütter wie Väter bereits aktiv mit. Eltern können einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung einer lebendigen Schulkultur leisten ‚Äì und können auch über die Schulzeit bzw. den Schulhof hinaus Wirkung entfalten.“

 

Im Rahmen von Kulturprojekten  bringen Eltern ihre Kompetenzen aus Beruf oder Hobby ein, sei es bei der Projektkoordination, der Technik, dem Bühnenbild oder der Öffentlichkeitsarbeit. Genau für solche Projekte, in denen Eltern-Engagement eine zentrale Rolle spielt, wurde im Rahmen des MIXED UP Wettbewerbs für Kooperationen zwischen Kultur und Schule in diesem Jahr erstmals der MIXED UP Preis Elternbeteiligung ausgelobt. Der Bundeselternrat stiftet für diese Wettbewerbskategorie das Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro. Bewerben können sich alle Akteure, die an einem Kooperationsprojekt beteiligt sind: die Schule, der außerschulische Partner und auch die Eltern.

 

Vielerorts setzen sich Eltern, Lehrer/innen, Schüler/innen und andere Akteure dafür ein, dass kulturelle Kooperationsprojekte zustande kommen und Kulturelle Bildung das Schulleben über den künstlerischen Fachunterricht hinaus bereichert. Um Mitstreiter/innen zu finden und in der Schulgemeinschaft für den Mehrwert Kultureller Bildung zu werben, benötigen sie gute Argumente. Solche haben der Bundeselternrat und die BKJ in der Broschüre „Kunst und Kultur beflügeln das Schulleben ‚Äì Argumente für mehr Kulturelle Bildung in der Schule“ zusammengestellt. Die Broschüre kann kostenfrei über die BKJ bezogen werden und steht zum Download zur Verfügung. Der Bundeselternrat wird sie allen Elternvertretungen bundesweit zur Verfügung stellen.

https://www.mixed-up-wettbewerb.de/preise/elternbeteiligung.html

http://shop.bkj.de

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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) ist der Dachverband der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Deutschland. Unter ihrem Dach sind 57 Organisationen aus den Bereichen Musik, Spiel, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Museum, Medien, Zirkus und kulturpädagogische Fortbildung vertreten.

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rd. 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemein- und berufsbildenden öffentlichen Schulen.

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Der gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) ausgelobte Wettbewerb MIXED UP will die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit, Kultur und Schule verbessern und jungen Menschen Teilhabemöglichkeiten an Musik, Spiel, Theater, Tanz, Rhythmik, bildender Kunst, Literatur, Medien und Zirkus bieten. Durch die Förderung kultureller Bildungsangebote an Schulen schafft er Voraussetzungen für ganzheitliche Bildung und unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung.

 

Pressekontakt Bundeselternrat:

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Studie der Bertelsmann Stiftung - Bundesvergleich gebundener Ganztagsschulen

Meldung vom 28.04.2016

von: Wolfgang Pabel

 

Studie der Bertelsmann Stiftung – Bundesvergleich gebundener Ganztagsschulen

Mit der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zur Ressourcenausstattung gebundener Ganztagsschulen in Deutschland wird uns sehr deutlich vor Augen geführt, wie unterschiedlich Bildungschancen im direkten Vergleich zwischen den Bundesländern verteilt sind. Mit dem zunehmenden Ausbau der Ganztagsschulen in den letzten 15 Jahren waren gerade auf Seiten der Eltern viele positive Erwartungen hinsichtlich der Bildungschancen ihrer Kinder verbunden. So wurden neben der ganztägigen Betreuung vor allem die pädagogischen und sozialen Vorteile gegenüber der Halbtagsschule ins Feld geführt.  Auch die längere Lernzeit für die Schüler/-innen wurde als besonderer Vorteil erkannt.

 

Die Ganztagsschule steht mittlerweile grundsätzlich für mehr Chancengerechtigkeit und sie gilt als ein leistungsfähiges Schulsystem. Mittlerweile haben fast 60 % aller Schulen ein ganztägiges Angebot. In der Ausstattung dieser Schulform werden in der Bertelsmann Studie aber schon allein bei der gebundenen Ganztagsschule erhebliche Unterschiede festgestellt. Diese zeigen sich besonders in der landesabhängigen Zuweisung des pädagogischen Fachpersonals für den Ganztagsbereich. So werden die Grundschulen weit besser ausgestattet als die weiterführenden Schulen und im Bereich der Stundenzuweisung sind diese Unterschiede noch deutlicher zu erkennen. Im Bundevergleich werden so z.B. die gebundenen Ganztagsgrundschulen je nach Land mit zusätzlichem Personal in einer Spanne von 3 bis zu 32 Wochenstunden versorgt und Personalausstattung und Umfang der angebotenen zusätzlichen Lernzeiten passen oft nicht zueinander; der Landesanteil an der Personalausstattung variiert ebenfalls sehr stark, je nach Schulform und Land von 22% bis 67%.

 

Das zentrale Ergebnis dieser Untersuchung: „Trotz einheitlicher Kategorisierung durch die Kultusministerkonferenz als „gebundene Ganztagsschulen“ weisen die Schulen im Ländervergleich ein erstaunliches Spektrum an unterschiedlichen Voraussetzungen auf, wenn es um Ausmaß erstens an zusätzlicher Lernzeit, zweitens an zusätzlichem pädagogischem Personal und schließlich um die Kongruenz von Lernzeit und Personalausstattung geht. Von gleichwertigen Lernchancen im Ganztag kann angesichts dieser ... empirischen Befunde nicht einmal im Ansatz die Rede sein.“ (Dr. Jörg Dräger und Ulrich Kober im Vorwort zur Studie)                                                    

 

Gerade hat sich der Bundeselternrat auf seinem Kongress vom 22.-24. April 2016 in Potsdam zum Thema Lernen folgende Frage gestellt: „Selbstbestimmtes Leben als Ziel von Bildung ‚Äì Was müssen unsere Kinder heute lernen?“. Das Ergebnis: Die notwendige individuelle Förderung aller Kinder und die Mitwirkung in demokratischen Strukturen verlangt eine gute Nutzung der zur Verfügung stehenden Zeit, dies gilt ebenfalls für die Ganztagsschule. Aber die großen Unterschiede im Ergebnis der Bertelsmann Studie  bezüglich Personalausstattung und der ihr zugewiesenen Zeit lassen es erahnen: Pädagogisch begründete Qualitätskriterien haben bei der Ausstattung der Ganztagsschule selten eine Rolle gespielt. Gerade der Ländervergleich an schulspezifischen Themen führt dieses Grundproblem zu Tage und er ist auch auf viele andere Bildungsschwerpunkte zu übertragen. Sei es nun die Umsetzung der Inklusion oder die Frage nach vergleichbaren Bildungsstandards. Die Forderung aus dieser und  vieler anderer Studien, die am Längsschnitt untersuchen müssen, wie gut unser Schulsystem in seinen Teilbereichen wirklich ist, muss eine bundeweite Bildungsstrategie sein, die auf der Grundlage von pädagogisch begründeten Qualitätskriterien das benennt, was Schule wirklich braucht und festlegt, was es kostet und wer es bezahlt.

 

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160 6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Selbstbestimmtes Leben als Ziel von Bildung - Was müssen unsere Kinder heute lernen?

Meldung vom 27.04.2016

von: Wolfgang Pabel

 

Selbstbestimmtes Leben als Ziel von Bildung ‚Äì Was müssen unsere Kinder heute lernen?

In jeder Gesellschaft wird  diese grundlegende Frage gestellt. Aus der Sicht der Eltern treten hierzulande folgende Fragestellungen auf: Brauchen wir mehr Allgemeinbildung oder lernen unsere Kinder eher für den Beruf? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten müssen wir bei unseren Kindern besonders fördern? Unterstützen wir die berufliche Bildung oder ist die akademische Bildung das angestrebte Bildungsziel? Wie bewerkstelligen wir die Inklusion, dies beinhaltet die Integration der Flüchtlingskinder und welche Kompetenzen werden eigentlich von unseren Kindern verlangt? In diesem Spannungsfeld bewegten sich die Debatten im Bundeselternrat auf seinem Kongress mit den Fachausschüssen Förderschulen und Realschulen.  Eine Grundlage war die Aussage von Prof. Dr. Sabine Andresen aus der 3. World Vision Kinderstudie: „Zu keiner Zeit hat es dermaßen an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Eltern gegeben... aber auch noch nie einen solchen Leistungsdruck.“ Bei den Kindern wird in allen aktuellen Studien ein „Leben in Selbstbestimmung“ als oberstes Ziel benannt.

 

Aber wie können Schule und Elternhaus diese Bestrebungen unterstützen, ohne dass sich eine ganze Generation in die ständige Überforderung begibt? Gerade unter der wachsenden Unüberschaubarkeit der eigenen Möglichkeiten und dem Verlust zweifelsfreier Normen und Werte sind die Herausforderungen an unsere Kinder enorm gestiegen. Schule und Elternhaus müssen demzufolge die Kinder und Jugendlichen auf der Grundlage einer realistischen Selbsteinschätzung zu einem eigenverantwortlichen Handeln befähigen.

 

Aber welche Kompetenzen werden hierzu gebraucht? Dr. Andreas Jantowski vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) hat hierzu auf dem Fachkongress folgendes erklärt: „Wir brauchen ein Bildungsminimum“. Er definiert dieses Bildungsminimum als „Teilmenge der Kulturtechniken von besonderer Bedeutung“. Kulturtechniken sind demnach Kompetenzen, über die ein Schüler im Wesentlichen als „Routinen“ verfügen muss, damit ihm eine aktive Teilhabe an seiner Kultur überhaupt möglich ist. Darüber hinaus müssen unsere Kinder lernen mit den zunehmenden Unsicherheiten unserer Zeit konstruktiv umzugehen. Neben der reinen Faktenvermittlung sollte dabei das selbstständige Denken im Fokus der Schule stehen, um mit Kreativität die Probleme unserer Zeit anzugehen. Prof. Dr. Martin Lücke hat diesen vermeintlichen Widerspruch zwischen Fachwissen und seiner Anwendung sehr anschaulich am Fach Geschichte aufgezeigt. Weniger das Auswendiglernen chronologischer Abläufe sollte hier im Fokus stehen, sondern vielmehr das Lernen in einem übergeordneten Themenbereich, mit Gegenwarts- und Lebensweltbezug. Im Rahmen der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung sei der Fachunterricht sogar grundsätzlich in Frage zu stellen. Heike Nitzsche, Beraterin für Demokratiepädagogik in Sachsen, schloss den Fachkongress mit den Worten von Prof. Dr. Wolfgang Edelstein zum Thema Demokratie lernen in der Schule ab: „Demokratie lernen ist demnach keine Nebenaufgabe, die gleichsam außerhalb des Ernstfalls, als „sozialer Klimbim“ auf einem Nebenschauplatz der Kuschelpädagogik für den schönen Schein anfällt. Demokratie in der Schule ist der Ernstfall, und sie muss ins Zentrum der Aufgabe gestellt werden, die Schule überhaupt zu erfüllen hat. Schüler sollen für das Leben lernen, und es ist die Aufgabe der Schule, sie dabei zu unterstützen.“ (Edelstein, W. & de Haan, G. (2004). Empfehlung 5: Lernkonzepte für eine zukunftsfähige Schule - von Schlüsselkompetenzen zum Curriculum. I)

 

 

Wolfgang Pabel

Pressesprecher/stellvertretender Vorsitzender

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Schul(um)bau zwischen Sanierungsstau und zeitgemäßer Pädagogik

Meldung vom 07. März 2016

von: Wolfgang Pabel

 

Schul(um)bau zwischen Sanierungsstau und zeitgemäßer Pädagogik

In diesem Spannungsfeld befindet sich der deutsche Schulbau seit Jahren. Die öffentlichen Kassen der Städte und Kommunen sind leer und der Investitionsdruck durch die steigende Nachfrage nach neuen Schulbauten in den Ballungszentren und die notwendige Instandhaltung der bestehenden Schulen nimmt unaufhörlich zu. Die Schulbauten in Deutschland sind insgesamt in einem sehr schlechten Zustand. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Urbanistik (Reidenbach, Michael, u.a. (2008): Investitionsrückstand und Investitionsbedarf der Kommunen. Ausmaß, Ursachen, Folgen, Strategien, Edition Difu ‚Äì Stadt Forschung Praxis, Bd. 4) besteht bis zum Jahr 2020 ein erheblicher Investitionsbedarf von ca. 35 Milliarden EUR.

 

Der Vorsitzende des Bundeselternrates, Michael Töpler erklärt hierzu: „Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, benötigen wir neue Zahlen, um den aktuellen Investitionsbedarf für den Schul(um)bau festzustellen. Auch wenn in einigen Bundesländern schon erhebliche Anstrengungen beim Neu- und Umbau von Schulen zu verzeichnen sind, besteht bei vielen Schulträgern immer noch ein erhebliches Finanzierungsdefizit. Um diesen Zustand zu verändern, muss die Finanzverantwortung für die Bildung bundesweit auf den Prüfstand gestellt werden. Der Bundeselternrat fordert hierzu seit langem die Aufhebung des Kooperationsverbotes. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade unter den aktuellen Herausforderungen an das Bildungssystem ist eine bundesweite Bildungsstrategie gefordert, die zur Ermittlung der notwendigen Kosten für Bildung und deren gerechter Verteilung zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen führt.“ (1)

 

Unabhängig von der Finanzierung befinden sich aber auch die Rahmenbedingungen für den Bau von Schulen in einem ständigen Wandel. Mit den aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen durch die Zuwanderung, dem demografischen Wandel und dem Anspruch einer zeitgemäßen Pädagogik stehen erhebliche Veränderungen in der Planung, der Gestaltung und dem Bau von Schulen im Raum. Nach welchen Kriterien soll also in Zukunft der Schul(um)bau geplant und umgesetzt werden?

 

  • Pädagogik/Heterogenität: Die monofunktionale Sichtweise des Schulbaus im letzten Jahrhundert entspricht nicht mehr den pädagogischen Anforderungen der heutigen Zeit. Individuelle Förderung, Rhythmisierung, Ganztag und neue Lern- und Lehrformen erfordern neue räumliche Konzepte. Zudem können wir heute nicht absehen, welche Nutzungen in 20 Jahren auf die Schulgebäude zukommen. Wir benötigen flexible Gebäude mit offenen und veränderbaren Raum- und Organisationskonzepten, die jederzeit den gegebenen Anforderungen angepasst werden können. Der deutliche Anstieg der Heterogenität in den Schulklassen erfordert angemessene räumliche Bedingungen, damit alle Schülerinnen und Schüler differenziert gefördert werden können. Wir benötigen Raumkonzepte mit Differenzierungsräumen und offenen Bildungslandschaften, um diesen individuellen Anforderungen an einen gemeinsamen Unterricht gerecht zu werden!
  • Gesunde Schule: Kinder haben ein Recht auf Bildung und Kinder haben ein Recht auf ein gesundes Lernumfeld. Lärmschutz, Raum zur Bewegung und ein ästhetisch anregender Schulbau unterstützen die gesunde Entwicklung unserer Kinder und sind anerkannte Kriterien für den modernen Schulbau. So wie es die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung oder die Montag-Stiftungen Jugend und Gesellschaft in ihren Leitlinien schon lange fordern: Wir brauchen vor Allem eine Investition in den gesunden Schulbau!
  • Nachhaltiger Schulbau: Inhalte, die in der Schule vermittelt werden sollen, müssen auch in der Planung allgegenwärtig sein. Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schulen (BNE) verlangt die Verwendung wiederverwertbarer Materialien, die Vorgabe einer besseren Energieeffizienz und die gesundheitliche Ausrichtung im gesamten Planungsprozess! 
  • Schule als städtebauliche Ressource: Nachhaltiger Schulbau und der enge Finanzrahmen bei den Schulträgern zwingt uns in Zukunft bei der Planung über die Erhöhung des Nutzwertes von Schulgebäuden nachzudenken. Schulen könnten neben der besseren Auslastung durch eine Mehrfach- und Mischnutzung gerade durch die gute Gestaltung ihrer Öffnung eine Belebung und eine höhere Bedeutung für die Region erfahren. Schulplanung muss in das räumliche Konzept der Stadt und der Region eingebunden sein!
  • Schulentwicklungspolitik: Wichtige Aspekte wie die ganztägige Bildung, eine erfolgreiche Integrationspolitik und die Forderung nach Inklusion und lebenslangem Lernen erfordern es, dass Bildung über den einzelnen Schulstandort hinaus als kommunale Gesamtaufgabe verstanden wird. Ein moderner Schulbauprozess ist ohne eine sozialräumliche Bewertung und die Rückbindung an eine regionale Schulentwicklungspolitik nicht umsetzbar.
  • Schulbaurichtlinien: In den Bundesländern folgen die generalisierten Schulbaurichtlinien immer noch den Vorstellungen eines traditionellen Schulbaus. Im Zentrum der Schulgrundrisse steht der Klassenraum mit seiner festgelegten Raumgröße und einer entsprechenden Funktionszuweisung. Neue Raum und Organisationskonzepte sind hier meist nicht vorgesehen oder werden durch entsprechende Vorgaben sogar verhindert. Wir benötigen neue Schulbaurichtlinien, die einen qualitativen und quantitativen Orientierungsrahmen darstellen, der individuell interpretierbar ist und sinnvolle Mindestanforderungen enthält.

 

Der Pressesprecher des Bundeselternrates, Wolfgang Pabel erklärt: „Um diesen vielfältigen Anforderungen an einen modernen Schul(um)bau gerecht zu werden, brauchen wir neben einer sachgerechten Finanzierung und bundeseinheitlichen Kriterien eine neue Kultur des Planens und Bauens. Wenn der Schulbau früher eher durch eine einheitliche Formensprache geprägt war, so ist er heute zu einem Ort der individuellen Ausgestaltung geworden. Anpassung und Umbau sind heute wichtiger als der normierte Neubau. Um diesen individuellen Planungsprozessen gerecht zu werden, bedarf es bei der Planung und beim Bau einer passgenauen Bedarfsanalyse für jeden einzelnen Lernort. Die zentrale Frage der Schulentwicklung der Zukunft lautet: Welche Schule soll mit welchem Profil neugebaut, umgebaut oder sogar geschlossen werden? Diese Frage kann nur in einem integrierten Planungsprozess und unter intensiver Mitwirkung aller Beteiligten beantwortet werden. Das betrifft neben der Architektur, dem Städtebau, der Verwaltung und der Politik vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitungen und die Eltern. Eine zeitgemäße Schulentwicklung verlangt die demokratische Beteiligung der späteren Nutzer! Die Schule ist damit schon in ihrem Planungsprozess der zentrale Ort, an dem das Demokratiebewusstsein unserer Gesellschaft gelernt und umgesetzt werden muss!“

 

Ihr Ansprechpartner ist:

Wolfgang Pabel

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http://www.bundeselternrat.de

(1)Zum Thema Bildungsstrategien verweist der Bundeselternrat auf seine Pressemitteilungen „Schulsozialarbeit“ vom 19.12.2014 und „Ein gutes Bundesteilhabegesetz jetzt!“ vom 20.1.2015

 

Pressemitteilung der BSK

Bundesschülerkonferenz zum Förderprogramm von Schulneubauten

 

 

didacta 2016 - Die Zukunft des Lernens

Meldung vom 16. Februar 2016

von: Michael Töpler

 

didacta 2016 – Die Zukunft des Lernens

In diesem Jahr findet in Köln vom 16. bis zum 20. Februar die weltgrößte Bildungsmesse unter folgenden Themenschwerpunkten statt: Wo und wie wollen wir in Zukunft lernen, wie müssen sich Lehrer auf diese Veränderungen einstellen und wie kann mit den rasanten Veränderungen unserer schnelllebigen Informationsgesellschaft umgegangen werden? Darüber hinaus befasst sich auch die didacta mit dem großen gesellschaftlichen Thema: Wie kann Schule mit den Herausforderungen der Zuwanderung und der Flüchtlingsbewegung konstruktiv und erfolgreich umgehen?

Der Bundeselternrat möchte Sie einladen, unseren Stand B 048 in der Halle 07 zu besuchen und mit uns über diese und weitere Themen ins Gespräch zu kommen. Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund acht Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen. In unserem zur didacta 2016 veröffentlichten Tätigkeitsbericht können die Schwerpunkte unserer Arbeit des letzten Jahres und die Themen für das Jahr 2016 eingesehen werden. Darüber hinaus steht Ihnen auch Informationsmaterial der Landeselternvertretungen zur Verfügung.

Analog zu den Themenschwerpunkten der didacta 2016 beschäftigt sich auch der Bundeselternrat unter dem Jahresmotto „Bildungsrepublik Deutschland“ mit der großen Frage: Welche neuen Lernformen braucht die Schule von Morgen und wie kann diese Schule den Herausforderungen durch die anstehende Integration der Flüchtlingskinder gerecht werden? Das Thema Bildungsfinanzierung spielt hier natürlich eine große Rolle. Gerade unter den anstehenden Aufgaben stehen die Schulen und die Schulträger vor einem hohen Investitionsbedarf. Wie kann in Zukunft die Finanzzuständigkeit zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen gestaltet werden, um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden? Ist das Kooperationsverbot im Bereich der schulischen Bildung noch zeitgemäß? Braucht die „Bildungsrepublik Deutschland“ eine gemeinsame Bildungsstrategie? Neben den Themenschwerpunkten auf der didacta freuen wir uns sehr, mit Ihnen auch über diese wichtigen Themen ins Gespräch zu kommen.


Bundeselternrat
Halle 07, Stand B 048

Ihr Ansprechpartner ist:
Michael Töpler
Vorsitzender
mobil: 0171 6247112
E-Mail: michael.toepler@bundeselternrat.de 

 

 

Allgemeinbildung und Berufsorientierung - ein Gegensatz?

Meldung vom 27. Januar 2016

von: Wolfgang Pabel

 

Allgemeinbildung und Berufsorientierung – ein Gegensatz?
Diese Frage stellte sich der Bundeselternrat mit seinen Fachausschüssen Haupt- und Gesamtschule unter dem Jahresthema „Welche Bildung braucht unsere Gesellschaft?“ auf seinem Fachkongress vom 22.01. ‚Äì 24.01.2016 in Potsdam.


Die Auseinandersetzung über den Wert der Allgemeinbildung und der Berufsbildung und deren Vereinbarkeit ist ein klassisches berufspädagogisches Thema und sie hat gerade in föderalen Bildungssystemen eine lange Tradition. So wird in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland der Allgemeinbildung ein weit höherer Wert als der Berufsbildung eingeräumt. Diese Annahme fußt auf dem neuhumanistischen Bildungsideal, wonach die „wahre Menschenbildung“ über die Allgemeinbildung erfolgt. Die Berufsbildung dient lediglich der fachspezifischen Kompetenzbildung, die anschließend zu einem Beruf führt. Eine Verbindung der Allgemeinbildung und der Berufsbildung wird heute in der Schulwirklichkeit vielfach noch kritisch gesehen.


Mit dem Vortrag „Wie allgemein soll die Bildung sein?“ von Prof. Dr. Zimmerli wurde diese Vorgehensweise kritisch hinterfragt. Aus seiner Sicht bedarf es gerade in föderativen Bildungssystemen einer umfassenden Bildungsstrategie, um jeder Form von Miniaturisierung entgegen zu wirken. Ausgangspunkt für seine Kritik an der angewendeten strikten Trennung von allgemeiner und beruflicher Bildung ist die Frage nach der Bedeutung der Bildungsgerechtigkeit und der Chancengleichheit. Auf dem Kongress des Bundeselternrats wurden diese Begriffe in Anlehnung an John Rawls wie folgt definiert:


Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
Wir sprechen von einer umfassenden Bildungsgerechtigkeit, wenn jeder bereit ist, freiwillig die Rolle der Menschen einzunehmen, die in unserem Bildungssystem am meisten benachteiligt sind. Den größten Einfluss auf die eigene Position hat hierbei aktuell die soziale Herkunft. Um Gerechtigkeit herzustellen, muss gerade das Bildungssystem diesen Einfluss kompensieren. Chancengleichheit bedeutet hingegen allen Menschen die gleichen Startbedingungen zu geben. Dabei geht es nicht um die Gleichheit der zu erreichenden Ziele, sondern um die Bereitstellung der individuell notwendigen Lernbedingungen. Die Zugangsmöglichkeiten zu einem Bildungssystem sind wichtiger als seine Durchlässigkeit.


Migration als Chance
Unter diesem Aspekt sind besonders die Herausforderungen durch die anstehende Zuwanderung in den Blick zu nehmen. Viele zugewanderte Kinder und Jugendliche erfüllen unsere schulischen Anforderungen nicht. Um den Zugang in das Bildungssystem zu erleichtern wird mittlerweile über die Senkung der allgemeinen Bildungsanforderungen nachgedacht. Es muss aber in erster Linie um die Form der Feststellung und Anerkennung der bereits vorhandenen Kenntnisse gehen. Folgt man den vorgenannten Idealen der Bildungsgerechtigkeit und der Chancengleichheit, ist vor allem das Öffnen der individuellen Bildungswege zu gestalten. Bildungszugänge dürfen nicht auf Grund fehlender Qualifikationen grundsätzlich eingeschränkt werden, denn Bildung ist ein wesentlicher Teil der Integration. Im Ergebnis muss unser duales Schul- und Ausbildungssystem zu einem pluralen Bildungssystem weiterentwickelt werden.


Integration von Allgemein- und Berufsbildung
Der Vorsitzende des Bundeselternrats Michael Töpler erklärte hierzu: „Im Zentrum einer sich immer schneller wandelnden Berufswelt steht die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Besonders allgemeine Kompetenzen wie die Methoden-, Fach-, Personal-und Sozialkompetenzen werden hier verlangt. Diese Kompetenzen sind nicht auf bestimmte Schulformen oder Abschlüsse beschränkt. Sie müssen ganzheitlich auf allen Ebenen der Bildung vermittelt werden und das unabhängig von dem angestrebten Bildungs- und Berufsziel. Allgemeinbildung und Berufsbildung zielen beide auf die Entwicklung der Persönlichkeit.“

 

Bildung für die Zukunft
Im Rahmen dieser Zusammenführung von Allgemeinbildung und Berufsbildung ist eine weiterführende Berufs- und Studienorientierung gefragt. Der Pressesprecher des Bundeselternrats Wolfgang Pabel forderte hierzu: „Für die Berufs- und Studienorientierung benötigen wir einen Mittler, der sich bei den regionalen und überregionalen Bildungsangeboten auskennt und die Schüler/innen und ihre Eltern langfristig bei dieser Entscheidungsfindung begleitet. Neben dieser persönlichen Unterstützung benötigen wir ein Kriterienraster, welches die Schüler/innen schon frühzeitig, also auch schon bei der Fächer- und später bei der Berufswahl unterstützt. Gerade eine umfangreiche und systematisch aufgebaute Berufs- und Studienorientierung senkt die nach wie vor viel zu hohen Abbruchzahlen von bis zu 30 % im Studium und in der Ausbildung zu einem Beruf. Die Berufsorientierung muss als Bildungsschwerpunkt in allen Schulgesetzen fest verankert werden und kann auch bei Bedarf in ein eigenes Schulfach münden. Dieses müsste sich umfassend mit dem Kern von Bildung, der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen und ihren Zukunftsvisionen beschäftigen. Wichtige Aspekte hierfür wären die Wahrnehmung der eigenen Wirksamkeit, Verantwortungsgefühl, Vertrauen in die Gemeinschaft, Selbstorganisation, lösungsorientiertes Denken und das Erkennen der Sinnhaftigkeit des eigenen Handelns. Im Mittelpunkt steht also die Frage: „Wer sind wir und was hat für uns einen Wert?“ Die im Jahresthema gestellte Frage: „Welche Bildung braucht unsere Gesellschaft?“ lässt sich damit nicht abschließend beantworten. Vielmehr wurde diese Frage durch unseren Kongress noch einmal geschärft: „Welche Bildung brauchen wir, damit unsere Kinder eine gute Zukunft haben?“


Ihr Ansprechpartner ist:
Wolfgang Pabel
stellvertretender Vorsitzender/Pressesprecher
mobil: 0160 6106168
E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

 

Auf dem Weg zur inklusiven Schule haben wir weniger einen Mangel an Erkenntnis, sondern vielmehr ein Umsetzungsproblem

Meldung vom 25. November 2015

von: Wolfgang Pabel

 

„Auf dem Weg zur inklusiven Schule haben wir weniger einen Mangel an Erkenntnis,
sondern vielmehr ein Umsetzungsproblem“

Der Bundeselternrat hat sich auf seinem Bildungskongress vom 20. bis 22. November mit der Frage der gelingenden Inklusion im Schulsystem befasst. Direkt vor den Inklusionstagen zum Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, der Bertelsmann Stiftung und Aktion Mensch drei Organisationen eingeladen, die sich die Förderung dieses wichtigen Transformationsprozesses ganz besonders auf die Agenda gesetzt haben. Inklusion beschreibt einen Referenzrahmen, der in Deutschland im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention leider sehr auf den Begriff der Behinderung reduziert wird. Der weitergehende Begriff stellt aber die Frage nach der Verhinderung von Diskriminierung und Teilhabeausschluss für alle Menschen in unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt. Daraus folgt für den Vorsitzenden Michael Töpler: „Jeder und jedem in unserer Gesellschaft muss die gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden. Dafür benötigen wir den freien und gleichberechtigen Zugang zu hochwertiger Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Inklusion ist die Grundlage einer umfassenden Bildungsgerechtigkeit und hilft dabei, die Potentiale aller Schülerinnen und Schüler zu entfalten!“

Mit dem Vortrag der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft wurde nach dieser Begriffsklärung aufgezeigt, dass die fünf Mythen der Inklusionsgegner: Inklusion werde scheitern, Inklusion sei pure Sozialromantik, Inklusion funktioniere nicht auf dem Gymnasium, Inklusion sei eine Belastung und verringere die Schulleistungen, mit der schulischen Realität nicht in Einklang zu bringen sind. Diese Ansicht wurde auch von der aktuellen Umfrage der Bertelsmann Stiftung bei Eltern mit Inklusionserfahrung an der Schule ihrer Kinder und Jugendlichen bestätigt. So werden die Angebote der inklusiven Schule zur individuellen Förderung und das soziale Lernen gerade von diesen Eltern als besonders positiv eingeschätzt. Neben der Frage nach der Bewertung stellte sich aber auch die Frage nach der Datenlage. Die Bertelsmann Stiftung kommt mit ihrer aktuellen Studie zu dem Ergebnis: Die Zahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf in der Regelschule steigt, die Zahl der festgestellten Förderbedarfe aber auch, so dass im Ergebnis die Zahl der Kinder, die eine Förderschule besuchen, seit 2008 nicht nennenswert gesunken ist. Bei der Ermittlung dieser Zahlen wurde mit den Ländern aber nicht geregelt, was unter einem diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf zu verstehen ist, wie ein inklusiver Lernort aussieht und auf welche Weise diagnostiziert wird. Hier besteht deutlicher Veränderungsbedarf.

Als besonders gutes Praxisbeispiel wurde die Mittelschule Thalmässing aus Bayern eingeladen. Das Leitbild dieser Schule lautet: „Stärken durch eigenaktives Lernen“. Diese Schule überzeugt durch ihren grundlegenden Handlungsansatz bei der Umsetzung der Inklusion: Arbeiten mit heterogenen Gruppen in offenen und freien Unterrichtsformen. Eine Umfrage bei den Eltern dieser Schule bestätigt das Ergebnis der Bertelsmann-Stiftung: Die allgemeine Sicht auf Inklusion hängt mit dem Grad der eigenen Erfahrungen zusammen. Aktion Mensch rundete mit ihrem umfassenden Angebot zur Bewusstseinsbildung und Projektförderung die Vorträge dieses Bildungskongresses ab.

Als Resümee dieser Tagung stellt der Pressesprecher Wolfgang Pabel fest: „Auf dem Weg zur inklusiven Schule haben wir weniger einen Mangel an Erkenntnis, sondern vielmehr ein Umsetzungsproblem. Wir brauchen neben guten Beispielen und einer breiten öffentlichen Unterstützung auch eine valide Datenlage im Bereich der Umsetzung. Dies ist die notwendige Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung der inklusiven Schule in Deutschland.“

Ihr Ansprechpartner ist:
Wolfgang Pabel
stellvertretender Vorsitzender/Pressesprecher
mobil: 0160 6106168
E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

 

Schulwahl - Berufsorientierung - Beruf

Meldung vom 27. September 2015

von: Wolfgang Pabel

 

Schulwahl - Berufsorientierung - Beruf


Anlässlich seiner 3. Fachtagung vom 25.09. ‚Äì 27.09.2015 hat sich der Bundeselternrat mit seinen Ausschüssen Grundschule und frühkindliche Bildung, Hauptschule und Berufsbildende Schulen mit dem hochaktuellen Thema „Übergänge im Bildungssystem und Partizipation der Eltern“ beschäftigt. In den Fachvorträgen zur Berufs- und Schulwahl, zu den Übergängen in den Sekundarbereich II und der hohen Quote an Bildungsabbrüchen wurde sehr schnell deutlich, dass bei der pädagogischen Gestaltung aller Übergänge im Schulsystem noch ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. So liegt allein die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss im Bundesdurchschnitt bei 5,5 %, in einigen Bundesländern sogar über 10 %. In der Berufs- und Hochschulausbildung liegt die Quote der abgebrochenen Bildungsgänge bei 30%. Auch wenn diese Zahlen in ihrer absoluten Größe keinen ausreichenden Indikator für die Qualität der Schul- und Berufswahl darstellen, zeigen sie ein deutliches Problem: Zu viele Schülerinnen und Schüler scheitern in und nach der Schule an den Übergängen! Der Vorsitzende des Bundeselternrates, Michael Töpler mahnt hierzu an: „Aus der Sicht jedes betroffenen Jugendlichen, sowie aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar!“


Der Bundeselternrat fordert schon seit längerem die umfangreiche Weiterentwicklung schulunterstützender Systeme. Neben einem Bundesprogramm für Schulsozialarbeit und einem modernen Bundesteilhabegesetz wurde in dieser Tagung sehr deutlich, dass vor Allem im Bereich der Schulpsychologie Deutschland im europäischen Vergleich den Anschluss verloren hat. So ist in den europäischen Nachbarländern ein Schulpsychologe für ca. 1000 bis 2000 Schülerinnen und Schüler zuständig. In der Bundesrepublik betreut ein Schulpsychologe je nach Bundesland 5.000 bis weit über 10.000 Schülerinnen und Schüler. Ein Zustand, der mit Blick auf die aktuelle Quote der Schuldistanz und den damit verbundenen Bildungsabbrüchen nicht zu verantworten ist!


Darüber hinaus muss sich aber auch die Schule selbst dieser Aufgabe stellen. Die Trennung zwischen dem allgemeinbildenden Schulsystem und der Berufsausbildung ist im Grundsatz in Frage zu stellen. Ein besonders positives Beispiel für eine Überwindung dieser Systemgrenzen wurde auf der Fachtagung des Bundeselternrates mit der Kooperativen Gesamtschule Schneverdingen aus Niedersachsen vorgestellt. Mit ihren Konzepten „Jobwärts“, „A(zu)biwärts“ und „Uniwärts“ zeigt sie beispielhaft auf, wie für alle Schulabschlüsse ein pädagogisches Übergangskonzept von der Schule bis in den Beruf gestaltet werden kann. Besonders hervorzuheben ist dabei die „Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler im ersten Ausbildungsjahr“ durch die Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule. Durch dieses Engagement der Schule ist die Quote der Schulabbrecher auf 2% gesunken und die Übergangsquote für Hauptschüler in den Beruf auf über 90 % gestiegen! Ein weiteres positives Beispiel ist das von der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit vorgestellte berufspädagogische Rahmenkonzept „PraeLab“ - Beratung als innovative Prävention von Ausbildungsabbrüchen.


Der Pressesprecher des Bundeselternrates, Wolfgang Pabel, fordert hierzu: „Besonders im Bereich der Übergänge ist es wichtig, über die einzelnen Systemgrenzen hinwegzudenken und Methoden zu entwickeln, die allen Schülerinnen und Schülern Bildungserfolge und damit den Weg in ein selbständiges Leben ermöglichen. Hierzu ist es dringend erforderlich, auch im Bereich der Schul- und Bundesgesetzgebung (SGB III, VII, VIII) Zuständigkeiten zusammenzuführen und damit Grenzen zu überwinden.“

 

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Wolfgang Pabel, stellvertretender Vorsitzender/Pressesprecher
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E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

 

Kinder und Jugendliche sind vor E-Shishas und E-Zigaretten zu schützen!

Meldung vom 11.02.2015

Von: Wolfgang Pabel

 

Kinder und Jugendliche sind vor E-Shishas und E-Zigaretten zu schützen!

Immer mehr Jugendliche konsumieren E- Shishas und E-Zigaretten. Auch wenn diese E-Shishas kein Nikotin enthalten, kann eine gesundheitliche Gefährdung bei Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden. Das gilt besonders für die wissenschaftlich nicht abschließend getesteten Beimengungen vieler Substanzen.  Die beim Gebrauch inhalierten Aerosole werden von führenden Experten als gesundheitlich bedenklich eingestuft.

  • Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) kann bei E-Zigaretten eine krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus könnten die beim Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten eingeatmeten Substanzen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Hierbei sind vor allem die Spät- und Langzeitfolgen noch nicht ausreichend erforscht!
  • Bei dem frühen Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten im Kindesalter wird die Hemmschwelle zum Konsum von Tabakwaren im Grundsatz abgesenkt. So werden unsere Kinder und Jugendlichen frühzeitig an den Gebrauch von „Inhalations-Produkten“ gewöhnt, die der Gesundheit schaden können. Alle erzieherischen Maßnahmen von Schule und Elternhaus, die mittlerweile bei Jugendlichen zu einem spürbaren Rückgang im Gebrauch von Tabakwaren geführt haben, werden somit in das Gegenteil verkehrt.
  • Der Bundeselternrat fordert daher ein umfassendes Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten bis zum 18. Lebensjahr. Eine rechtliche Anpassung ist hierbei zwingend nötig. Im Rahmen der von der Bundesregierung angekündigten Novellierung des Jugendschutzgesetzes muss dieses Verbot zum Schutz unserer Kinder unverzüglich aufgenommen werden und zwar auch ohne Nikotinbeimengung.

Da E-Shishas und E-Zigaretten rechtlich bisher nicht unter das deutsche Jugendschutzgesetz fallen, können derzeit sogar Grundschulkinder diese Produkte am Kiosk kaufen und auf dem Schulhof konsumieren. Zudem werden diese Produkte mit besonders süßen Aromen und zu einem sehr günstigen Preis angeboten. Von daher liegt der Verdacht nahe, dass man mit der Entwicklung dieser Produkte besonders die Zielgruppe der Minderjährigen im Focus hat. Auch wenn einige Schulen dieser Entwicklung durch ein Konsumverbot schon Rechnung tragen, sind die Eltern und Lehrer im Grundsatz machtlos. So lange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, können Minderjährige diese Produkte weiterhin ungehindert kaufen und während ihrer Freizeit konsumieren. Schon 2014 gab es hierzu von der Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) die Zusage, im Rahmen einer Novellierung des Jugendschutzgesetzes mit einem Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten bei Minderjährigen zu reagieren. Mit dem Entschließungsantrag des Bundesrates vom 19.09.2014 wurde die Überprüfung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes auch von den Bundesländern angemahnt. Leider liegt bis heute hierzu kein Gesetzentwurf vor.

Somit fordern wir die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Verkauf von nikotinfreien und nikotinhaltigen E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche zu unterbinden, um unsere Kinder vor den möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen!

Ihr Ansprechpartner ist:

Wolfgang Pabel stellvertretender Vorsitzender/Pressesprecher

mobil: 0160 6106168

E-Mail:  wolfgang.pabel@bundelelternrat.de

 

 

Ein gutes Bundesteilhabegesetz jetzt!

Meldung vom 20.01.2015

Von: Wolfgang Pabel

Ein gutes Bundesteilhabegesetz jetzt!

Anlässlich der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert der Bundeselternrat ein Bundesteilhabegesetz, das neben der inhaltlichen Reform der Eingliederungshilfe auch die Finanzierung dieser Maßnahme in den Blick nimmt. So ist es für den Bundeselternrat unverzichtbar, weiterhin auf die zweckentsprechende Verwendung der im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vorgesehenen finanziellen Mittel zu bestehen!

Aus der Sicht des Bundeselternrates ist die Neuregelung der Eingliederungshilfe eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung der Inklusion in der Schule. Die Teilhabe von Kindern mit einer drohenden oder festgestellten Behinderung am deutschen Bildungssystem ist oft nur durch die Unterstützung durch die sogenannte Schulbegleitung oder Schulassistenz durchführbar. In der Umsetzung dieser Maßnahme bestehen aber gerade für Eltern und ihre Kinder große Barrieren:

‚Ä¢ So bedarf es einer großen Beharrlichkeit, diesen Anspruch auf Unterstützung gegenüber dem Leistungsträger durchzusetzen, da diese auf Grund ihrer aktuellen Haushaltslage und aus Mangel an qualifizierten Bewerbern sich häufig gar nicht mehr in der Lage sehen, die Einzelfallhilfe in ausreichendem Maß für den Bereich Bildung zur Verfügung zu stellen.

‚Ä¢ Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Einzelfallhilfe, also die formale Bindung der Maßnahme an das einzelne Kind, führt im schulischen Alltag zu der Vorgabe, das die Hilfe nicht an die systemischen Anforderungen angepasst werden kann. Zudem sind unbefristete Arbeitsverhältnisse für Einzelfallhelfer unter dieser Vorgabe nicht umsetzbar. Im Gegenzug darf aber das Individualrecht aller Kinder auf Unterstützung nicht in Frage gestellt werden.

‚Ä¢ Eltern werden durch die verschiedenen Möglichkeiten der Beantragung zusätzlich zu den Belastungen durch die Betreuung und die Erziehung ihrer besonderen Kinder verunsichert und aufgerieben. Eltern wünschen sich hier die Unterstützung durch eine unabhängige Beratung!

Die Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bekannt. Der Bundeselternrat fordert daher alle Verantwortlichen auf der Bundes-, der Landes- und der kommunalen Ebene auf, mit dem Bundesteilhabegesetz praxistaugliche Rahmenbedingungen zu schaffen. So erwarten die Eltern, dass die Koalitionspartner an dem im Koalitionspapier hergestellten Zusammenhang zwischen der Entlastung der Kommunen und dem neuen Bundesteilhabegesetz festhalten, um dem Bundesteilhabegesetz seine Entfaltungskraft hinsichtlich der Qualität, der Verbindlichkeit und der Barrierefreiheit (örtlich-räumlich als auch sozial) zu sichern!

Im Interesse aller Kinder erwarten wir vom Gesetzgeber, dass dieser seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht wird und die große Chance ergreift, die mit der Schaffung eines modernen Bundesteilhabegesetzes jetzt gegeben ist.

Ihr Ansprechpartner ist:

Wolfgang Pabel

stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160-6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

 

Schulsozialarbeit

Meldung vom 19.12.2014

Von: Wolfgang Pabel

Der Bundeselternrat fordert ein Bundesprogramm für "Jugendsozialarbeit in jeder Schule" anstelle der Weiterführung der "Schulsozialarbeit" in der gegenwärtigen Form.

"Kinder- und Jugendsozialarbeit" ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, dem sich der Bund, die Länder und die Kommunen in ihrer gemeinsamen Verantwortung stellen müssen. Bisher ist es leider immer noch nicht gelungen, ein bundesweites und auf Dauer angelegtes sozialpädagogisches Unterstützungsangebot für Schulen unabhängig von Projekt- oder Modellvorhaben umzusetzen.

Daher fordert der Bundeselternrat einen bundesverantwortlichen Aktionsplan für eine tragfähige und flächendeckende Implementierung und Finanzierung der Jugendsozialarbeit an jeder Schule. Darüber hinaus fordert er eine klare rechtliche Zuständigkeit für die Jugendsozialarbeit als besonderen Teil der Jugendhilfe. Jugendsozialarbeit ist nicht die originäre Aufgabe der Schule, sondern der Vermittler zwischen der Erziehungsverantwortung der Schule und dem Elternhaus.

Folgende Aufgaben werden an die Jugendsozialarbeit gestellt: Vermeidung von Schulabstinenz, Kooperation mit außerschulischen Partnern, psychosoziale Beratung und Unterstützung der Schüler und ihrer Eltern sowie das Konfliktmanagement im schulischen und außerschulischen Bereich. Zur Qualitätssicherung der "Jugendsozialarbeit" fordert der Bundeselternrat zudem länderübergreifende Standards zur Berufsqualifikation, sowie die Bereitstellung der Instrumente zur bundesweiten Forschung und Evaluation.

Ihr Ansprechpartner ist:

Wolfgang Pabel

stellvertretender Vorsitzender

mobil: 0160-6106168

E-Mail: wolfgang.pabel@bundeselternrat.de

Über den Bundeselternrat:

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rd. 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemein- und berufsbildenden Schulen

 

Schulverpflegungsoffensive des Bundes

Meldung vom 08. Dezember 2014

Von: Michael Töpler

Pressemitteilung des Bundeselternrats zur Schulverpflegungsoffensive des Bundes

Der Bundeselternrat begrüßt die Qualitätsoffensive für Schulverpflegung des Bundesernährungsministers Schmidt. „Dieses ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der von der KMK geforderten gesundheitlich orientierten Schulentwicklung! Vielerorts wird es derzeit allenfalls als Randthema behandelt ", so Michael Töpler, frisch gewählter Vorsitzender des Bundeselternrates „Noch viel zu häufig hängt die Qualität der Schulverpflegung vom Engagement einzelner Eltern, Fördervereine, Pädagogen oder Schulträger ab. Das Schulessen ist ein curriculares Querschnittsthema, welches im Schulentwicklungsprozess eine große Rolle spielen sollte. Insbesondere für die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler bieten sich hier viele Möglichkeiten."

Die gemeinsame Erklärung durch Bundesgesundheitsminister Gröhe, durch Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Schmidt und die Kultusministerkonferenz, vertreten durch die Berliner Bildungssenatorin Scheeres, wird vom Bundeselternrat als hoffnungsvolles Zeichen gewertet, dass die Erkenntnisse der nun veröffentlichten bundesweiten Studie von Prof. Arens- Azevedo (Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, HAW) zum Versorgungsgrad und zur Versorgungsqualität der Schüler auch flächendeckend umgesetzt werden! In diesem Zusammenhang fordert der Bundeselternrat einheitliche Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Schulverpflegung. Dazu gehört auch, juristische bzw. verwaltungstechnische Hürden auf allen Ebenen auszuräumen.

Der Anstieg von ernährungsbedingten Krankheiten in den letzten Jahren und der immer frühere Ausbruch bei Kinder und Jugendlichen lässt auch den immensen volkswirtschaftlichen Schaden erkennen, der hier schon heute zu verzeichnen ist. Die unter dem Druck des demographischen Wandels stehende Schullandschaft darf gerade dieses wichtige Strukturproblem an Schulen nicht aus dem Augen lassen. Hierzu sagt die stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrates, Erika Takano- Forck: „Unsere Gesellschaft muss fit für die Zukunft gemacht werden! Dazu muss jetzt erkannt werden, dass es einer großen Anstrengung bedarf, die Schulen mit einem ganzheitlichem Bildungsansatz zukunftsfähig zu machen! Das Schulessen ist hier ein sehr wichtiger Baustein".

Die Resolutionen des Bundeselternrates zum Thema Ernährung und Bewegung, sowie zum Kooperationsgebot von Bund, Ländern und Kommunen finden Sie unter www.bundeselternrat.de .

Über den Bundeselternrat

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rd. 8 Millionen Kindern 

Der Vorstand des Bundeselternrates arbeitet ehrenamtlich.

Ihr Ansprechpartner ist: Michael Töpler (michael.toepler@bundeselternrat.de)

 

 

Gewaltprävention - PM vom 27.11.2014

Meldung vom 27.11.14

Gewaltprävention

Von: Michael Töpler

Bundeselternrat fordert verstärktes Engagement für Gewaltprävention

Resolution Umgang miteinander ‚Äì Gewaltprävention

Herbstplenartagung 2014

Alle Formen von Gewalt, sowohl physisch als auch psychisch, beeinträchtigen das Aufwachsen unserer Kinder in erheblichem Maße. Familien, Kitas und Schulen sollen gewaltfreie Räume sein. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und eine gesunde Persönlichkeits-entwicklung. Gewalt entsteht unter anderem dort, wo Toleranz und Akzeptanz fehlen. Diese Grundwerte müssen vom Elternhaus bis zum Schulabschluss kontinuierlich vermittelt werden. Kitas und Schulen haben als Institutionen die besondere Aufgabe, für Schutz und Hilfen zu sorgen. Dabei ist respektvoller Umgang miteinander entscheidend. Dies stärkt das Selbstwertgefühl der Kinder und beugt Gewalttaten vor.

Gewaltprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dazu gehört auch die Betreuung und Unterstützung der Opfer von Gewalt.

Maßnahmen und Material zur Prävention und zum Konfliktmanagement sollen zielgruppenorientiert und barrierefrei aufbereitet sein, zum Beispiel in leichter Sprache, in Fremdsprachen, in Blindenschrift, abgestimmt auf nicht sprechende Menschen und anderes mehr. Für behinderte Kinder sind besondere Kenntnisse zum Erkennen eines Missbrauchs oder einer Gewalterfahrung erforderlich, je nach Art der Behinderung.

Gewalt an Schulen steht immer häufiger im Zusammenhang mit dem Missbrauch moderner Medien. Art und Qualität der Taten fallen unterschiedlich aus, keine Schulform ist ausgenommen. Gewaltpräventionsprogramme in Schulen erweisen sich als wirksame Instrumente, wenn sie frühzeitig und konsequent angewandt werden. Dabei wird die Sensibilität für Konflikte in allen Gruppen geschärft, damit die Schule ein Kompetenzort ist und kein Tatort wird.

Der Bundeselternrat fordert:

- Gewaltprävention muss in der Familie beginnen und verbindlich und kontinuierlich bis zum Schul- oder Berufsabschluss durchgeführt werden. Dies darf nicht nur in isolierten Projekten geschehen, sondern muss aufbauend erfolgen.

- Lehr- und Fachkräfte müssen in die Lage versetzt werden, bereits erste Anzeichen von Gewalt zu erkennen und dieser zeitnah und konsequent entgegenzuwirken.

Die besondere Gefährdung von behinderten Menschen muss in den Blick genommen werden.

- Eltern, Kinder, Lehrkräfte und Schulleitungen müssen altersgerechten Zugang zu Informationen, Hilfen und Angeboten zum Kompetenzerwerb erhalten. Dafür brauchen wir regionale Netzwerke.

- Als Grundlage der Gewaltprävention müssen Werte wie Toleranz und gegenseitige Achtung vermittelt werden. Alle Erwachsenen müssen hier Vorbild sein.

- Bewährte Präventionsmaßnahmen müssen dauerhaft und flächendeckend von Bund und Ländern finanziert und in allen Schulen verankert werden. Die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten ist dabei ausdrücklich eingeschlossen.

- Schulen, Jugendämter und andere staatliche Institutionen müssen stärker kooperieren.

Schulsozialarbeit muss an allen Schulen präsent sein.

- Gewalterfahrungen belasten Menschen und Gesellschaft in hohem Maße. Damit wir weder Täter noch Opfer werden, müssen alle der Anwendung von Gewalt vorbeugen. Dies gelingt in einer Kultur der Anerkennung und Unterstützung, des Hinschauens und Handelns.

Potsdam, 23. November 2014

 

 

Vorstandswahlen - PM vom 27.11.2014

Von: Michael Töpler

Der Vorstand ist wieder komplett!

Foto: Alexander Baumbach

Neuwahl des Vorstands

Da auf der Frühjahrsplenartagung das Amt des Vorsitzenden nicht besetzt werden konnte, standen bei der Tagung erneut Wahlen für den Vorstand an. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende Michael Töpler aus Nordrhein-Westfalen wurde zum Vorsitzenden gewählt, der dadurch freigewordene Posten des stellvertretenden Vorsitzenden wird künftig durch Wolfgang Pabel aus Niedersachsen bekleidet. Im Vordergrund des jetzt wieder komplettierten Vorstandes steht die inhaltliche Arbeit als Dachorganisation der Landeselternvertretungen.

 

Dazu sagten Michael Töpler und Wolfgang Pabel: „Gemeinsam mit unseren Partnern im Bildungssystem können wir viel bewegen. Gerade auf der Bundesebene müssen Eltern ihre Stimme im Interesse aller Kinder erheben. Im Zentrum der zukünftigen Arbeit steht dabei das Selbstverständnis der Eltern in der Zusammenarbeit mit der Schule und die grundlegende Frage nach der Qualität der Bildung im gesamten Schulsystem!“

 

Die drängende Klärung der offenen Frage einer verlässlichen Finanzierung als Grundlage für eine qualifizierte Weiterarbeit des Bundeselternrates wird vom Vorstand intensiv verfolgt. In der Diskussion um mögliche Finanzierungsvarianten sind zurzeit vielversprechende Ansätze erkennbar.

Oranienburg, den 26.11.2014