Petition: Bundeselternrat fordert kostenlosen ÖPNV für Azubis, Schülerinnen und Schüler

 

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-schuelerinnen-schueler-und-azubis-ber-fordert-kostenlosen-oepnv

 

Die Einführung des Deutschlandtickets legt offen, wie unterschiedlich die Schülerbeförderung in den Ländern organisiert ist. Von freigestellter Schülerbeförderung bis hin zu teuren Tickets für selbstzahlende Familien ist alles vertreten.

Während das Deutschlandticket für manche Familien zu einer Kostenreduzierung führt und einige Landkreise die Schülerbeförderung komplett auf diesen deutschlandweiten Tarif umstellen, schauen andere Familien in die Röhre – die sozialen Ungerechtigkeiten, die hierbei zutage treten, sind immens. Hinzu kommt ein unglaublicher bürokratischer Aufwand, vor denen nicht nur Familien, sondern auch Schulträger stehen … denn bei den Regelungen zum Deutschlandticket wurden Kinder zwischen 6 und 18 Jahren schlicht vergessen.

 

Der Bundeselternrat fordert darum vom Bund:

Schülerinnen und Schüler müssen den ÖPNV in Deutschland kostenlos benutzen können.

Begründung

Der Bundeselternrat fordert eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland, um Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Die Schülerbeförderung in Deutschland ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert, von freigestellter Schülerbeförderung bis hin zu teuren Tickets für selbstzahlende Familien. Die Einführung des Deutschlandtickets hat diese Unterschiede offengelegt und zeigt, dass es enorme soziale Ungerechtigkeiten gibt. Viele Familien können sich teure Schüler-Tickets nicht leisten, was zu ungleichen Bildungschancen und sozialer Ungerechtigkeit führt.

 

Eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr würde allen Schülerinnen und Schülern die gleiche Chance geben, ihre Schule zu erreichen und Bildung zu erhalten, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund oder finanziellen Situation. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben würde ebenfalls gefördert werden, da Schülerinnen und Schüler einfacher an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen könnten.

 

Der Bundeselternrat fordert daher vom Bund, dass Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen können. Der Schülerausweis soll als Ticket dienen, ohne weitere Kosten oder bürokratische Hürden. Damit sollen soziale Ungerechtigkeiten beseitigt und die Schülerbeförderung vereinfacht werden.

 

»Die Schülerbeförderung darf nicht von der finanziellen Situation der Familien abhängen. Bildung muss für alle zugänglich sein, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund oder ihrer finanziellen Situation. Eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit und Teilhabe«, sagte der Vorstand des Bundeselternrates.

 

Der Bundeselternrat fordert den Bund auf, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um eine kostenlose Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland umzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bundeselternrat aus Oranienburg




 

Der Bundeselternrat in der Presse

Augsburger Allgemeine vom 20.-21.05.2023

 

Bild der Frau Heft 13/2023

 

SWR "Wissen" - Ausstrahlung am 25.03.2023

 

Stern vom 15.03.2023e

 

Bildungsblog Jan-Martin Wiarda zum Bildungsgipfel vom 13.03.2023

 

SAT.1 "Volles Haus" - Ausstrahlung noch offen

 

Tagesspiegel vom 27.02.2023

 

Bild vom 15.02.2023

 

Pro7/Sat.1 Nachrichten zum Thema Ergebnisse Bildungsbarometer am 18.01.2023

 

Pro7/Sat.1 Nachrichten zum Thema Informatikunterricht am 13.01.2023

 

Deutschlandfunk vom 08.12.2022

 

Deutschlandfunk vom 03.12.2022

 

Bild der Frau vom November 2022

 

Süddeutsche Zeitung vom 19.11.2022

 

Süddeutsche Zeitung vom 22./23.10.2022

 

ZDF "Volle Kanne" vom 19.08.2022

 

NDR "Redezeit" vom 17.08.2022

 

WELT vom 10.08.2022

 

Deutschlandfunk "Campus Karriere" vom 09.07.2022

 

Bild der Frau vom April 2022

 

zdfheute vom 30.04.2022

 

KONSENS_2 DER BSK-Podcast vom 13.04.2022

KONSEN_1 - mit Bettina Stark-Watzinger  

 

Süddeutsche Zeitung vom 30.03.2022

 

Süddeutsche Zeitung vom 18.03.2022

 

Presseinformation bitkom vom 10.03.2022

Pressestimmen:

-> Süddeutsche Zeitung

-> DER SPIEGEL

-> Frankfurter Allgemeine Zeitung

-> Frankfurter Rundschau

 

Bildungskonferenz vom 09.03.2022

 

Berliner Kurier vom 18.02.2022

 

Süddeutsche Zeitung vom 04.02.2022

 

Tagesschau vom 29.01.2022

 

Table.Media vom 26.01.2022

 

Welt vom 10.01.2022

 

tagesschau vom 06.01.2022

 

zdf heute vom 05.01.2022

 

Pressemeldung Welt vom 27.12.2021

 

Pressemeldung Tagesspiegel vom 23.12.2021

 

Pressemeldung RND vom 15.12.2021

 

Pressemeldung Süddeutsche Zeitung vom 07.12.2021

"Schulen in der Pandemie

Warum eine Impfung Schüler nur bedingt vor Quarantäne schützt

Viele Eltern hoffen, dass sich mit einer Impfung auch der leidige Distanzunterricht für ihre Kinder erledigt. Doch die Praxis sieht in vielen Bundesländern anders aus.

 

Erst waren die Alten dran, dann alle Erwachsenen, dann die Jugendlichen – und jetzt sollen auch Kinder bald eine Impfung gegen Corona erhalten können. Noch vor Weihnachten geht es los, wenn alles klappt. Der Impfstoff für die Fünf- bis Elfjährigen ist zugelassen, die Kinderärzte bereiten sich vor. Was noch aussteht, ist die Empfehlung der Stiko, der Ständigen Impfkommission. Ob sie kommt, so wie zuvor schon für die Zwölf- bis 17-Jährigen, ist allerdings offen. Stiko-Chef Thomas Mertens ließ schon mal wissen, dass er sein siebenjähriges Kind zurzeit nicht impfen lassen würde, hätte er denn eines.

Für Mütter und Väter hat Mertens die Entscheidung, ob sie ihre Kinder impfen lassen sollen, damit eher nicht einfacher gemacht. Und doch gibt es eine große Gruppe von Eltern, die es kaum erwarten können, für ihre Kinder einen Impftermin zu vereinbaren – weil sie hoffen, dass sich der ewig drohende Distanzunterricht damit erledigt hat. Doch ist diese Hoffnung überhaupt berechtigt?

Aktuell muss man sagen: nicht unbedingt. 150 000 Schülerinnen und Schüler waren in der Vorwoche bundesweit in Quarantäne, wie die Kultusministerkonferenz mitteilte. Doch während geimpfte Kinder zwar von den verpflichtenden Corona-Tests in der Schule ausgenommen sind, spielt der Impfstatus für die Entscheidung, ob Schulen, Klassen oder einzelne Schülerinnen und Schüler vom Klassenzimmer ins Kinderzimmer wechseln müssen, derzeit häufig keine Rolle.

Pauschale Aussagen darüber, was an einer Schule im Fall einer oder mehrerer Infektionen geschieht, sind kaum möglich. In aller Regel handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, an denen je nach Bundesland Gesundheitsamt, Schule und/oder Kultusministerium beteiligt sind. Deutlich ist aber in diesem Schuljahr der Trend zu erkennen, dass es nach Ansteckungen entweder zu individuellen oder zu kollektiven Maßnahmen kommt. Anders gesagt: Infiziert sich ein Kind, muss meist nur noch dieses Kind in Isolation. Gibt es mehr als eine Infektion, wird gleich die ganze Klasse oder die ganze Schule nach Hause geschickt. Mittelwege, die auch eine Unterscheidung zwischen geimpft und ungeimpft einschließen können, sind eher die Ausnahme.

Beispiel Hamburg: Der Hansestadt gelingt es dank vergleichsweise geringer Infektionszahlen, den Präsenzunterricht nur in Einzelfällen einzuschränken – Ende vergangener Woche befanden sich sechs der etwa 9500 Klassen im Distanzunterricht. In diesen sechs Klassen aber gilt: Ob geimpft oder ungeimpft – alle Kinder müssen nach Hause. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Die Regierung in Düsseldorf führte jüngst die Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder ein und beschloss im Gegenzug, „Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß“ zu beschränken. Heißt konkret: Sitznachbarn werden nicht mehr isoliert, die Kontaktnachverfolgung entfällt.

Andere Länder differenzieren dagegen durchaus. Sachsen etwa – zumindest theoretisch. Gibt es an einer Schule einen Corona-Ausbruch, dann „werden alle ungeimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schüler einer Klasse als enge Kontaktpersonen abgesondert“, teilt das Sozialministerium mit. Wie gesagt: theoretisch. Denn dem Kultusministerium ist nach Auskunft einer Sprecherin keine Schule bekannt, an der entsprechend verfahren wurde. Dass ganze Schulen oder Klassen ins häusliche Lernen wechseln müssen, kommt in Sachsen dagegen häufig vor. Mehr als 70 Schulen waren vergangene Woche geschlossen, mehr als 200 Klassen wurden vollständig nach Hause geschickt.

Ähnlich ist es in Bayern. Dort können die Sitznachbarn eines infizierten Kindes weiter in Quarantäne geschickt werden – es sei denn, sie sind geimpft. Auch bei einem Ausbruch müssen laut Gesundheitsministerium nur die ungeimpften Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, die vollständig geimpften nicht – wenn sie symptomfrei sind. Allerdings setzten die Gesundheitsämter diese Regel keineswegs konsequent um, sagt Simone Fleischmann, die Präsidentin des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands. Traurig klingt sie darüber nicht, Fleischmann warnt davor, den Zugang zu Bildung vom Impfstatus abhängig zu machen.

Auch Christiane Gotte, die Vorsitzende des Bundeselternrats, betont: „Kein Kind darf von der Schule ausgeschlossen werden, weil es nicht geimpft ist.“ Gotte glaubt, dass Eltern über diese Fragen bald zunehmend diskutieren werden. Denn mit steigender Impfquote unter Jugendlichen – derzeit liegt sie bundesweit knapp über 50 Prozent – und bald auch bei Kindern dürfte sich immer öfter eine Frage stellen, vor der schon jetzt manche Schulen stehen: Ist es fair, wegen drei Infektionen eine ganze Klasse nach Hause zu schicken, in der 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler geimpft sind? Andererseits: Ist es fair, Kinder von der Schule auszuschließen, weil ihre Eltern sie nicht impfen lassen?"

 


Pressemeldung detektor.fm vom 03.12.2021

 

Pressemeldung Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 18.11.2021