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Annahme verweigert !

vom 31.05.11

Bundeselternrat kritisiert Inhalt und Verwaltungsaufwand beim Bildungspaket der Bundesregierung

Oranienburg - Die Leistungen aus dem Bildungspaket für 2,5 Millionen bedürftige Kinder können bis Ende Juni rückwirkend ab 1.1. beantragt werden.

Dem hat der Bundesrat am 27. Mai zugestimmt. Der Bundeselternrat begrüßt diese Entscheidung. Er bemängelt jedoch, dass die Anträge zu kompliziert sind und deshalb von vielen Berechtigten nicht gestellt werden. "Selbst die Kommunen und Jobcenter wissen nicht immer Bescheid", sagt Ursula Walther, die stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats. Je nach Wohnort erhielten Eltern unterschiedliche Auskunft.

So enthalte das Bildungspaket nur die Kosten für eintägige Ausflüge. Viele Kommunen nähmen jedoch auch Anträge für mehrtägige Klassenfahrten entgegen, die wie bisher finanziert werden müssten. Unklar sei, ob dieses Geld anschließend im Bildungspaket fehle. Wegen der Zuschüsse aus dem Bildungspaket müssten manche Eltern für das bisher kostenlose Mittagessen in

Kita oder Schule plötzlich einen Eigenanteil zahlen, weil die Kommune sich aus der Finanzierung zurückziehe. "Man kann wohl kaum erwarten, dass Eltern hier begeistert Anträge stellen", sagt Walther. Längst nicht alle Geringverdiener seien zudem über ihren Anspruch auf das Bildungspaket informiert. Bei vielen müsse die 2,6 Millionen Euro schwere Informationskampagne des Bundesarbeitsministeriums erst noch ankommen, und oft brauchten sie Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge. "Es ist ein Unding, dass manche Politiker Eltern durch Kürzung des Arbeitslosengelds II bestrafen wollen, die den Weg durch den Behördendschungel scheuen. Das träfe gerade diejenigen doppelt, um die es schließlich geht: die Kinder."

Die beträchtlichen Verwaltungskosten reduzierten die Mittel, die mit dem Bildungspaket zur Verfügung stehen. Für die Schulen sei der zusätzliche Verwaltungsaufwand personell kaum zu bewältigen. Besonders kritisch sieht der Bundeselternrat den Nachhilfeunterricht. Nachhilfeinstitute  dürften nicht aus Steuermitteln finanziert werden. "Guter Unterricht ist Aufgabe der Schule", sagt Walther. "Nachhilfe gehört nicht in ein solches Bildungspaket.

Die Länder müssen über ihren Schatten springen und das Kooperationsverbot bei der Bildung lockern." Der Bund müsse die Möglichkeit haben, in die individuelle Förderung der Kinder zu investieren, wo die Schulen das nicht leisten können.

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an Ursula Walther ursula.walther(at)bundeselternrat.de

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